PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)
Ist Paypal noch zu retten?
Ich habe über eBay ein Paar Stiefel versteigert, die aus einer der Zara Gruppe sind, die Käuferin behauptet nun, sie hätte die Stiefel in einem Geschäft prüfen lassen und die wären gefälscht. Wobei dieses Gutachten nicht von Zara Deutschland erstellt worden ist, sondern von einer Verkäuferin in einer dieser Geschäfte.
Die Schuhe tragen keinen Schriftzug Zara, sind aber deswegen noch lange keine Fälschung.
Nun kommt der Hammer, dieses Gutachten wurde von Paypal anerkannt und man hat der Käuferin geraten, die Stiefel zu vernichten. Das heißt - Stiefel weg, Geld weg.
Seit wann darf Paypal das, sind die der Zoll oder sogar unsere Staatsanwaltschaft? Werde jetzt juristische Wege gehen, da Käufer sich weigert, die Sachen zurück zu schicken. Aber was mache ich mit Paypal, verklagen?
Für welchen Betrag wurden die Stiefel verkauft und wo haben sie selber die Stiefel gekauft?
Schicken Sie die Fotos doch mal an *Zara*, dort müsste man doch in der Lage sein, beurteilen zu können, ob es sich um einen Zara Markenartikel handelt oder um eine angebliche Fälschung.
Und von Paypal würde ich eine Kopie dieses *Gutachtens* fordern. -Man stelle sich vor, sie Käuferin kennt die Verkäuferin, die dieses Gutachten erstellt hat. . .
Anhand dieses *Gutachtens* könnte noch einiges auf Sie zukommen, das dürfen Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Am besten schon mal mögliche Beweise zusammensuchen, Zara kontaktieren, Paypal, eBay und eventuell die Käuferin bzw. die Verkäuferin, die das Gutachten erstellt hat, anzeigen.
Es ist sehr merkwürdig, dass diese Käuferin, nennen wir sie mal Dinahello, genau aus diesen von ihr angeführten Gründen selbst negativ Bewertungen hat. Sie selbst wehrt sich, Verkäufe von Ihrem eBay Konto über Paypal abzurechnen. Warum wohl. Sie weiß, wie man Ware bekommt, ohne zu bezahlen.
Dass Paypal diese Machenschaften auch noch unterstützt, gibt einem sehr zu denken. Aber laut eines RA ist Paypal nicht verklagbar, da die ihren Sitz in GB haben und man da klagen müsste.
eBay ist Paypal und Paypal ist eBay, die neue Art des reichmachen mit Kundenverabzocke.
Ich hatte selbst mal Probleme mit eBay, da ich einen ersteigerten Artikel bezahlt, und anschließend sechs Wochen darauf gewartet hatte. -Die Verkäuferin erzählte immer etwas anderes: Mal war der Artikel längst verschickt, dann kam das Päckchen angeblich zurück, da es nicht ausreichend frankiert gewesen wäre, dann war sie krank, vergessen, Päckchen verloren gegangen und und und. Irgendwann hatte ich dann den "Kanal voll" und habe den Fall an eBay gemeldet. -Die haben sich auch gleich eingeschaltet, um der netten Dame mal auf die Füße zu steigen, hat geklappt.
Den Artikel habe ich zwar nicht zu sehen bekommen, aber immerhin bekam ich mein Geld zurück erstattet.
Dass Paypal der Verkäuferin dazu riet, die Stiefel zu vernichten, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Denn wie Sie bereits erwähnten, trifft lediglich die Polizei und der Zoll derartige Entscheidungen. Das hat Methode.
Ich würde die Ebayerin auf jeden Fall anzeigen. Und zur Sicherheit noch die negativ Bewertungen ausdrucken (die könnte Sie ja löschen lassen), und dann ab zur Polizei.
Habe nun Anzeige erstattet, leider nur gegen Dinahello, weil Paypal in Deutschland nicht greifbar ist.
Ingo Malmen
Freuen Sie sich, das nur 40 € Schaden entstanden sind, die Sie als "Lehrgeld" verbuchen können. Andere Menschen haben als "Lehrgeld" ganze Gehälter und Kaufsummen für Autos verloren oder zumindest ewig darum kämpfen müssen und Händler werden willkürlich von PayPal ruiniert. Die Lehre ist: "vertrauen Sie Ihrer Hausbank in Geldangelegenheiten und niemals einem windigen Internetgeschäft, das sich in einer Bananenrepublik versteckt und völlig willkürlich mit Ihrem Geld verfahren darf und es auch tut".
Abschrift des Schreibens von der Staatsanwaltschaft Bonn.
Sehr geehrter Herr Malmen
das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 153 Abs.1 der Strafprozessordnung eingestellt. Für die Entscheidung hinsichtlich Domina K. waren namentlich folgende Umstände maßgebend: Die Beschuldigte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Der Schaden ist relativ gering. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Falle nicht.
Hochachtungsvoll
B.
Oberamtsanwalt
Recht ist in Deutschland kein Recht mehr, das erhält nur der, der einen guten Anwalt hat.