Durch TelDaFax i.I. endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 642 Views | 11.04.2011 | 13:49 Uhr
geschrieben von Thomsen

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Auszahlung Restguthaben und Storno-Rechnung überfällig

Nachdem ich TelDaFax am 28.03.2011 aufgefordert habe, mein bestehendes Guthaben nach Kündigung meines Vertrages von 246,16 € bis zum 04.04.2011 auszuzahlen, probiere ich es, bevor ich rechtliche Schritte einleiten lasse, noch auf dieser Verbraucherschutz-Seite.

Das Anschreiben ist der Firma TelDaFax am 28.03.2011 bestätigt zugegangen. Guthaben in Höhe von 246,16 € (150 € Storno-Rechnung Treuepaket, 96,16 € Guthaben, Rechnungsnummer 1232011243389), Kundennummer: 2772337

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung meines Guthabens in Höhe von 246,16 €


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Kommentare und Trackbacks (5)


11.04.2011 | 13:58
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit sehr nützlichen Handlungsempfehlungen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Artikel der Stiftung Warentest vom 06.04.2011:

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!

02.05.2011 | 16:54
von Thomsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kam eine Standard-Antwort von TelDaFax. Mahnverfahren wurde eingeleitet.


06.05.2011 | 16:18
von ReclaBoxler-7621287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

23.05.2011 | 20:59
von Thomsen endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.


26.05.2011 | 17:42
von ReclaBoxler-4015128 | Regelverstoß melden
Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348

Meines Wissens kann man, wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, "gegenrechnen" und bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens



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