Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 1068 Views | 26.04.2011 | 23:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6150701

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Warte seit drei Monaten auch Rückzahlung meines Guthabens

Bestell-/Kundennummer: 00 01 03 76

Wie ich schon oben in der Überschrift geschrieben habe, warte ich seit drei Monate auf mein Guthaben bzw. auf meine Endabrechnung. Der Vertrag endete zum 31.01.2011.

SCHLAGWORTE

Nach zwei Monaten habe ich mit HitStrom Kontakt per Telefon aufgenommen. Dort wurde ich vertröstet, dass die Rechnung noch nicht erstellt wurde und es noch ein bisschen dauert.

Ein weiteres Mal rief ich vor zwei Wochen an, worauf ich gebeten wurde, dass ich den aktuellen Zählerstand mitteilen sollte. Dies hatte ich bereits am 01.02.2011 im Kundencenter getan. Per E-Mail habe ich den aktuellen Zählerstand und nochmals den Zählerstand zum Vertragsende mitgeteilt, damit die Rechnung erstellt werden kann und ich das Guthaben ausbezahlt bekomme. Bis jetzt ist leider immer noch nichts passiert.

Hier nochmal die nötigen Daten zur Abrechnung:

Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: 59.782 kWh
minus Zählerstand bei Beginn der HitStrom-Lieferung: 56.957 kWh

ergibt meinen Verbrauch in kWh 2.825 kWh

----------------------------------------------------------------------------

Daraus errechnet sich das Guthaben wie folgt:

2.825 kWh x 0,1936 € / kWh brutto = 546,92 €

7,73 € x zwölf Monate = 92,73 €

Rechnungssumme, brutto: 639,65 €

Abzüglich bis 31.01.11 bezahlte Abschlagszahlungen, brutto: 770,00 €

Abzüglich zugesicherter Bonus bei Vertragsabschluss (Neukundenbonus), brutto: 140,00 €

Guthaben zu meinen Gunsten: 270,35 €

----------------------------------------------------------------------------

Ich fordere HitStrom hiermit auf, das Guthaben von 270,35 € auf mein bekanntes Konto zu überweisen und mir die Abschlussrechnung umgehend zukommen zu lassen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe prüfen, um meinen Anspruch durchzusetzen.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Zustellung der Abschlussrechnung und Überweisung von 270,35 EUR


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Jahr nach etwa 1 Jahr
16.07.2012 | 11:32
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (5)


01.05.2011 | 15:19
von ReclaBoxler-9111128 | Regelverstoß melden
Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Hitstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

01.05.2011 | 15:30
von ReclaBoxler-6150701 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9111128
Danke für den Tipp. Ich wollte es erst hierüber nochmal versuchen, bevor ich eine "letzte Mahnung" schicke, um dann anschließend nach Ablauf der Frist ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

04.05.2011 | 20:20
von ReclaBoxler-6150701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


19.05.2011 | 22:29
von ReclaBoxler-6150701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


31.05.2011 | 13:56
von ReclaBoxler-6150701 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechnung erhalten und Geld wurde überwiesen.




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