Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1218 Views | 05.05.2011 | 23:40 Uhr
geschrieben von Stefan Blümer

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Sonderkündigung ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 10131395

Seit dem 1.10.2010 bin ich Kunde bei Stromio. Auch ich habe dieses als Werbeflyer getarnte Preiserhöhungsschreiben erhalten - unter anderem mit einem neuen monatlichen Grundbetrag von über siebzig Euro. Ohne Verbrauch, wohlgemerkt.

SCHLAGWORTE

Da in dem Flyer ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird, habe ich umgehend am 21.3.2011 per Einschreiben mit Rückschein gekündigt. Von meinem Sonderkündigungsrecht habe ich frist- und formgerecht Gebrauch gemacht. Bis auf den Rückschein (Der Brief wurde am 23.3.2011 entgegengenommen) erfolgte keine Reaktion seitens Stromio.

Am 2.5. habe ich dann den Abschluss-Zählerstand sowohl Stromio als auch meinem neuen Wunschversorger mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich Stromio die Einzugsermächtigung entzogen (leider hatte ich versucht, das gleich am 21.3.2011 zu tun). Wieder per Einschreiben mit Rückschein.

Heute bekam ich eine Mail von meinem neuen Wunschversorger: Er könne erst nach dem 30.9.2011 einsteigen, da Stromio vorher die Vertragsbindung nicht auflöse. Ich selbst habe nach wie vor keine Nachricht von Stromio.

Konto-Check: Stromio hat wieder abgebucht, allerdings hatte ich ja meine Einzugsermächtigung noch nicht widerrufen (Abbuchungsdatum war das Datum meines zweiten Schreibens - Stromio konnte also noch gar nicht wissen, dass ich die Einzugsermächtigung widerrufen hatte).

Erstaunlicherweise entsprach der Betrag aber dem alten Abschlag - ohne die von Stromio de facto angekündigte glatte Verdopplung des alten Abschlages.

Ich habe keine Ahnung, was das soll - woher auch, Stromio kommuniziert ja nicht mit mir.

Einzugsermächtigung hin oder her, ich habe zum 30.4.2011 gekündigt. Ich will die Bestätigung der Kündigung zum 30.4.2011.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 30.4.2011


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Wir prüfen gerne umgehend, ob wir Ihre Kündigung fristgerecht erhalten haben.

Sie erhalten in den kommenden Tagen hierzu eine Rückmeldung von uns.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


24.05.2011 | 17:51
von Stefan Blümer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen bekam ich per E-Mail eine Kündigungsbestätigung zum 30.6.2011. Nur per E-Mail, nicht per Post.

Das ist zwar ein Schritt nach vorne, allerdings nur dann zufriedenstellend, wenn mir für die weiteren zwei Monate mein bisheriger, günstigerer Tarif weiterhin zugesichert wird.

So lange mir nur zugesichert wird, aus dem Vertrag früher herauszukommen, ist nichts gelöst, denn ich müsste für zwei Monate ca. 150 Euro draufzahlen, verglichen mit dem vereinbarten Tarif.

Der Preiserhöhung habe ich nicht zugestimmt und werde ihr auch niemals zustimmen - egal für welchen Zeitraum.

In Absprache mit der Verbraucherzentrale in Münster werde ich die Beschwerde hier als gelöst betrachten, sobald mir der ursprüngliche Tarif zugesichert wird.


30.05.2011 | 11:29
von Stefan Blümer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


15.06.2011 | 21:56
von Stefan Blümer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.06.2011 | 19:01
von Stefan Blümer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigung ist nun zwar erst zum 30.6. akzeptiert, aber amtlich und die Ummeldung auf einen anderen Anbieter ist bereits erfolgt (Wenngleich ich erst mal wieder bei meinem Grundversorger bin und nicht nahtlos zu meinem Wunschanbieter wechseln konnte).

Bis zum Vertragsende wurde mir schriftlich zugesichert, dass die ursprünglichen Konditionen erhalten bleiben, eine Tariferhöhung erfolgt also nicht.

An den Widerruf der Einzugsermächtigung hat Stromio sich gehalten.

Insofern ist diese Beschwerde gelöst.




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