Durch SECURA Energie gelöste Beschwerde. | 1168 Views | 14.05.2011 | 11:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1151311

SECURA Energie GmbH (Mannheim)

Warten auf Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 12250326

Seit dem 31.01.2011 warte ich auf meine Schlussrechnung von SECURA Energie. Schriftliche Anfragen meinerseits werden mit dem stereotypen Satz "Ihr Anliegen wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und dort bearbeitet" beantwortet. Darüber hinaus tut sich nichts.

Da sich aufgrund der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage mit Eigenstromverbrauch mein Stromverbrauch im letzten Jahr drastisch gesenkt hat, habe ich mit einer erheblichen Erstattung zu rechnen. Meine Vermutung daher: hier wird die Angelegenheit herausgezögert, um dieser Erstattung nicht nachzukommen.

Ich habe keine Lust, SECURA ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Wenn man als Kunde vier Monate lang keine Forderungen begleicht, bekommt man sofort dicke Mahngebühren aufgebrummt. Dies ist kein seriöses Geschäftsgebaren.

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Meine Forderung an SECURA Energie GmbH: Erstellung der Schlussrechnung und Rückerstattung zuviel gezahlter Abschläge


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Kommentare und Trackbacks (5)


19.05.2011 | 16:10
von ReclaBoxler-8719028 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen:

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft, bis zu der die korrekte Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Secura Energie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

19.05.2011 | 16:15
von ReclaBoxler-8719028 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, Secura Energie den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

22.05.2011 | 09:43
von ReclaBoxler-1151311 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab keine Reaktion auf meine Beschwerde, auch ein erneuter Anruf bei SECURA hat nichts bewirkt.


05.06.2011 | 16:33
von ReclaBoxler-1151311 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Secura reagiert weder auf schriftliche noch auf telefonische Nachfragen. Man kann nur allen potentiellen Kunden dringend abraten, diese Firma als Stromlieferanten zu wählen.


28.06.2011 | 12:43
von ReclaBoxler-1151311 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde wurde erst gelöst, nachdem mit Mahnverfahren gedroht wurde. Danach ging alles auf einmal sehr schnell.




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