FlexStrom AG (Berlin)
Überhöhte Endabrechnung nach "Standardlastprofil"
Bestell-/Kundennummer: 900000646496
Ich habe am 01.09.2010 bei Flexstrom das dritte Jahr in Folge ein Paket Strom gekauft (Flexstrom 3600 Young Family). Im Januar habe ich außerordentlich gekündigt, da eine Strompreiserhöhung anstand. Die Kündigung wurde mir auch zum 28.02.2011 bestätigt.
Inzwischen sind zwei Monate vergangen, auf die ich auf die Endabrechnung warten musste. Nach mehrmaligen telefonischen Nachfragen habe ich diese Endabrechnung schließlich am 20.05.2011 erhalten.
Nun gibt es damit mehrere Probleme. Erstens stimmt der Endzählerstand nicht mit meinen protokollierten Angaben überein. Seit drei Jahren lese ich jeden Monat den Zählerstand ab, um mir ein Bild meines Stromverbrauches zu machen.
Das Ablesedatum auf der Rechnung ist vom 28.02.2011. Mein Ablesedatum ist vom 01.03.2011. Es unterscheidet sich zu meinen Lasten um 66,5 KW/h. Anscheinend habe ich also einen Tag früher mehr Strom verbraucht, als am 01.03.2011.
Weiterhin wurden mir nach Standardlastprofil 155,5 KW/h mit dem sehr teuren Mehrverbrauchspreis von 0,3 Euro pro KW/h abgezogen, da ich - und hier zitiere ich aus der Abschlussrechnung - "anteilig beträgt ihr Paketvolumen 1913,4 KW/h" anscheinend nach Flexstrom Logik in dem Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 28.02.2011 nur 1913,4 KW/h verbrauchen hätte dürfen. Ich habe jedoch 2086,9 KW/h verbraucht. Diese Differenz wird nun nach dem teuren "Bestrafungstarif" verrechnet.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Dadurch kann Flexstrom gut 90 Euro von meinem Guthaben einbehalten (1. Falsche Ablesung, 2. "Mehrverbrauch, der keiner ist").
Nun habe ich deswegen bei Flexstrom angerufen. Nicht nur, dass die Telefonnummer 14 Cent pro Minute kostet, nein, man hat mich weder zu Wort kommen lassen, noch durfte ich mein Anliegen korrekt schildern. Die Dame am Telefon hat immer wieder die oben bekannten Textstellen aus der Abschlussrechnung zitiert, ohne mir auch nur ansatzweise weiterzuhelfen. Nachdem ich ihr gesagt hatte, dass mich das nicht interessiert und ich das auch selbst lesen kann, hat sie einfach aufgelegt.
Strafanzeige gegen den Vorstand hilfsweise gegen unbekannt.
Tatbestand: Versuchter Betrug nach 263 (2) StGB.
Fertig.