Durch FlexStrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 571 Views | 25.05.2011 | 15:38 Uhr
geschrieben von Andreas Brettschneider

FlexStrom AG (Berlin)

Fehlerhafte Schlussrechnung / Falscher Zählerstand

Bestell-/Kundennummer: 900001197792

1. Ich hatte einen einjährigen Stromliefervertrag mit der Firma FlexStrom. Drei Monate nach Vertragsende hatte es Flexstrom dann tatsächlich geschafft, die Schlussrechnung zu erstellen. Auf dieser taucht der Zählerstand per 31.12.10 auf, laut Flexstrom abgelesen vom EVU (= Energieversorgungsunternehmen) am 31.12.10. Es handelte sich also um einen von Flexstrom angenommenen Wert, dies ergab auch die Nachfrage beim EVU. Dieser Schätzwert war wesentlich zu niedrig (ca. 300 KWh).

SCHLAGWORTE

Aufgrund der Tatsache, dass ich einen Vertrag für die Abnahme einer bestimmten Strommenge in einem festgelegten Zeitraum geschlossen hatte (1.200 KWh in einem Jahr) und Minderverbrauchsmengen nicht zurückerstattet werden, soll ich diese 300 KWh nun doppelt bezahlen. Einerseits bei Flexstrom, andererseits beim nächsten Versorger, der ja von Flexstrom den zu niedrigen Wert übermittelt bekommen hat. Das scheint aber System zu haben, wie man leicht beim Googeln herausfinden kann.

Nach mehrmaligem e-Mailverkehr mit FS kommt von denen zu diesem Thema mittlerweile gar nichts mehr, so dass ich nun an die Öffentlichkeit gehe.

2. Ein weiterer Punkt ist der auf der Vertragsbestätigung aufgeführte Aktionsbonus i. H. v. 70 € p. a. Auf meine Nachfrage hin, wann mit dessen Auszahlung zu rechnen ist, wurde von mir verlangt, dass ich denen die von FS erstellte Vertragsbestätigung zuschicke. Mein Hinweis, dass von FS erstellte Schreiben ja auch dort vorliegen sollten, wurde ignoriert. Statt dessen kam nun folgender Zweizeiler: "Leider haben Sie uns Ihren Anspruch nicht erläutert, so dass wir ihn an dieser Stelle nicht nachvollziehen können. Wir können die Angelegenheit aber nur dann für Sie prüfen, wenn Sie uns Unterlagen zusenden." Meines Wissens nach müssen Geschäftsbrief ein Dtl. ca. drei Jahre aufbewahrt werden. Ich werde FlexStrom nun die von FlexStrom erstellte Vertragsbestätigung zuschicken. Mal schauen, was dann passiert.

3. Außerdem habe ich laut Schlussrechnung ein Guthaben von 50 €. Das ist bis heute, d. h. fast fünf Monate nach Vertragsende immer noch nicht ausgezahlt.

Leider ist dies kein Einzelfall. Ich hatte privat bereits zwei Verträge mit Flexstrom und jedes Mal gab es erst eine falsche Vertragsbestätigung, anschließend fehlerhafte Schlussrechnungen und lange Wartezeiten auf Beträge, die zurückerstattet wurden. Und immer wieder Telefonate und e-Mailverkehr.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur des Zählerstands zum 31.12.10 auf 7.663 / Auszahlung des Aktionsbonus / kurzfristige Rückerstattung meines Guthabens


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Kommentare und Trackbacks (8)


26.05.2011 | 15:52
von ReclaBoxler-4810228 | Regelverstoß melden
1) Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):

„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,

„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“

auf der Internetseite der Stiftung Warentest.

2) Berufen Sie sich auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, zu dem Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom bei unklarer Vertragsklausel (googeln). Hierin heißt es unter anderem Zitat (Auszüge aus dem Urteil):

"Die zulässige Klage ist in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe begründet. Dem Kläger steht der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Zahlung des von der Beklagten bei Vertragsabschluss versprochenen Aktionsbonus’ in Höhe von 125,00 Euro zu.

In der Vertragsbestätigung der Beklagten vom 03.02.2009 heißt es u. a.:

“ Ihr Aktionsbonus: 125,00 €”
Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresabrechnung.”

Unstreitig wurde der Kläger von der Beklagten lediglich 12 Monate lang mit Strom beliefert, nämlich vom 01.04.2009 bis 31.03.2010, da er den Stromlieferungsvertrag mit Schreiben vom 22.12.2009 zum 1.04.2010 gekündigt hat. Unstreitig war der Kläger bei Vertragsabschluss Neukunde.

Zu Unrecht verweigert die Beklagte die Auszahlung des versprochenen Aktionsbonus’ mit der Begründung, dass der als Prämie ausgestaltete Bonus dem Kläger nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung von Januar 2009 – dort Ziffer 7.3. - nicht zustehe, weil dieser die Kündigung bereits zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und damit während des ersten Belieferungsjahres ausgesprochen habe.

Die Klausel Ziffer 7.3. ist unwirksam. Die Zweifel bei der Auslegung gehen vorliegend gem. § 305 Abs.2 BGB zu Lasten der Beklagten. Unstreitig wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (in der Fassung von Februar 2009) in den streitgegenständlichen Vertrag wirksam einbezogen. Unter Ziffer 7.3. heißt es:

“Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder Flexstrom gekündigt werden.”

Diese Regelung ist unklar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 01, 2165).

Danach ist gem. §§ 133, 157 BGB davon auszugehen, dass der Kunde die Klausel so versteht, dass er den Aktionsbonus (der nicht etwa “Treuebonus” genannt wird) dann ausgezahlt bekommt, wenn der Vertrag 12 Monate ungekündigt durchgeführt wird, wenn also frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.

Der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde unterscheidet nämlich nicht zwischen Kündigungsausspruchszeitpunkt und Kündigungswirkungszeitpunkt. Dies tut nur der rechtlich vorgebildete Kunde. Will die Beklagte ausschließlich die Vertragstreue des Kunden belohnen, also Neukunden einen Treuebonus (eine Prämie) nur auszahlen, wenn sie mehr als 1 Jahr in der Belieferung verbleiben, so muss sie dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch so unmissverständlich ausdrücken."

Und gleichzeitig mit dem Verweis auf die Artikel der Stiftung Warentest und das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 1 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Beachten Sie auch den Fortgang / den Verlauf / die teilweise auch – schon - erledigten nachstehenden Flexstrom-Beschwerden:

de.reclabox.com/beschwerde/38485-flexstrom-berlin-nichtzahlung-von-aktionsbonus#comment64083

de.reclabox.com/beschwerde/37519-flexstrom-berlin-aktionsbonus-verweigert-unmoeglicher-umgang-mit-kunden

de.reclabox.com/beschwerde/38057-flexstrom-berlin-aktionsbonus-nicht-berechnet-ist-es-ein-jahr

de.reclabox.com/beschwerde/36938-flexstrom-berlin-flexstrom-schlussrechnung-viel-zu-hoch-und-ohne-aktions-bonus

de.reclabox.com/beschwerde/36919-flexstrom-berlin-flexstrom-zahlt-den-bonus-nicht

Zitat:

„Ich habe meinen Bonus von 125 Euro, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bekommen. Was habe gemacht?

Wie von einigen usern empfohlen, habe ich ein Fax an den Vorstandsvorsitzenden Mundt mit meinem Vorgang geschickt.

Darin habe ich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mit dem Urteil gedroht, bei dem Flexstrom schon mal verloren hat.
Aktenzeichen 3 C 377/10 vom 24.01.2011
Also den anderen viel Glück. Aber trotzdem, nie wieder Flexstrom.“

de.reclabox.com/beschwerde/39180-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-zahlung-neukundenbonus#comment67784

Dieser Kunde hat den Bonus "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zugesprochen bekommen:

de.reclabox.com/beschwerde/39395-flexstrom-berlin-aktionsbonus-120-euro-nicht-ausgezahlt-zaehlerstand-falsch#comment68594

02.06.2011 | 11:19
von Andreas Brettschneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von FlexStrom hier, auf meine parallele Anfrage per e-Mail kam zu der Bonusanfrage folgender Kommentar: "wir bedanken uns herzlich für die Zusendung Ihrer Unterlagen. Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen." = der Standardkommentar, wie hier und auch woanders nachzulesen.


11.06.2011 | 16:41
von ReclaBoxler-6811549 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4810228: Danke für die Tipps.

16.06.2011 | 12:29
von Andreas Brettschneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma FlexStrom hat auf diese Beschwerde nicht reagiert.


08.07.2011 | 08:14
von Andreas Brettschneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexStrom hat auf diese Beschwerde weiterhin nicht reagiert.


20.07.2011 | 12:14
von Andreas Brettschneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


08.08.2011 | 16:12
von Andreas Brettschneider endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat auf diese Beschwerde hier nicht reagiert.

Das Problem musste ich im direkten Kontakt mit Flexstrom lösen. Vielen Dank nochmals an den ReclaBoxler-4810228.


21.09.2011 | 18:45
von ReclaBoxler-8412228 | Regelverstoß melden
1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

3) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle



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