Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1274 Views | 20.06.2011 | 18:33 Uhr
geschrieben von Florian B.

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom - Aktionsbonus nicht verrechnet

Bestell-/Kundennummer: 900001194467

Ich war ein Jahr lang Kunde von FlexStrom (01.01.2010 bis zum 31.12.2011).

SCHLAGWORTE

In der Bestätigung von FlexStrom wurde angegeben, dass FlexStrom dem Kunden nach dem ersten Vertragsjahr einen Bonus in Höhe von 80,-- € gewährt. Dieser Betrag wird also zunächst mehr bezahlt, am Ende des Vertragszeitraums jedoch erstattet.

So wurde mir am 16.11.2009 Folgendes mitgeteilt:

"Ihr Aktionsbonus: 80.-- €"

"Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach zwölf Monaten erstattet."

Den Stromliefervertrag habe ich zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, nach einer zwölfmonatigen Mindestbelieferungszeit, gekündigt. Auf die Nachfrage, warum der versprochene Bonus von 80,-- € (1200 Herbstaktion 2009) nicht verrechnet wurde, wurde ich gebeten, die genauen Vertragsdetails zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Bei der Gestaltung der Vertragsinformationen sowie der AGB muss davon ausgegangen werden, dass der Bonus bei einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten gewährt wird.

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Nach mehrfachem Schriftverkehr zwischen dem 05.05. und dem 16.06.2011 mit FlexStrom habe ich mit dem Verweis auf die AGB den Hinweis erhalten, dass mir angeblich der Bonus nicht zustehe. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der Bonus nur dann verrechnet würde, wenn ein Vertrag länger als ein Jahr bestehe.

Da in dem genannten Zeitraum keine Einigung erfolgt ist, habe ich die Lastschrift zurückgegeben und den Restbetrag abzüglich des Aktionsbonus an FlexStrom überwiesen.

Hinweis: Mittlerweile wurden bereits mehrere Urteile gegen FlexStrom genau in diesem Fall wirksam (siehe Urteil des Landgerichtes Heidelberg vom 29. Dezember 2010 mit dem Aktenzeichen: 12 O 76/10 KfH und des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten vom 02. Februar 2011 mit dem Geschäftszeichen 3 C 377/10).

Trotz der erwähnten Urteile hält FlexStrom an dieser Masche fest und besteht auf der Zahlung der 80,-- € und versucht nun, diese über ein Inkassounternehmen einzutreiben.

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Kommentare und Trackbacks (7)


20.06.2011 | 20:22
von Jörg Niebur | Regelverstoß melden
Grundsätzlich haben Sie richtig gehandelt. Können Sie uns verraten, welches Inkasso Unternehmen für Sie "zuständig" ist?

Scheuen Sie sich nicht, das Inkasso Unternehmen bei der zuständigen Aufsicht anzuzeigen.

Die Flexstrom hat die Wahl, ob sie mittelfristig noch am Markt tätig sein wird.
Zur Zeit werden neue "Projekte" aufgesetzt wie z. B. optimalgruen.de bzw. optimalgruen-direct.de.

20.06.2011 | 20:56
von Florian B. | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Niebur, vielen Dank für Ihre Hinweise.
Das von FlexStrom beauftragte Inkassounternehmen ist IHD Inkasso GmbH mit Sitz in Frechen. Beruht Ihr Hinweis zur Anzeige des Inkassounternehmens bei der Aufsicht darauf, dass dieses vor Eintreiben des vermeintlichen Anspruchs nicht abschließend recherchiert hat? Meines Wissens muss ein Inkassounternehmen vor dem Eintreiben einer Forderung den Anspruch prüfen. Ist das korrekt? Können Sie mir einen Hinweis geben, welche Aufsicht für eine Beschwerde in diesem Fall zuständig wäre?

21.06.2011 | 20:26
von Florian B. | Regelverstoß melden
Ich habe heute prompt eine E-Mail bekommen, die ich hier anhänge. Ich bin gespannt, ob die Korrektur der Schlussrechnung tatsächlich wie versprochen folgt.

Sehr geehrter Herr B,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.06.2011, in der Sie um Korrektur der Schlussrechnung aufgrund des fehlenden Bonus bitten. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und an unsere Abrechnungsabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben.

Um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären, haben wir uns dennoch entschieden Ihnen den Bonus zu gewähren. Dies geschieht allein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Sie erhalten umgehend eine Korrekturrechnung mit Ausweisung Ihres Bonus.

Herr B, für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und freuen uns, Sie bald als Kunde in unserem Unternehmen begrüßen zu dürfen.

Freundliche Grüße
xxx
Assistentin des Vorstands

21.06.2011 | 21:23
von Jörg Niebur | Regelverstoß melden
Hallo Florian B,
vielen Dank für die Hinweise. Insgesamt ist hier eine Masche gegeben. Ihre veröffentlichte eMail scheint Hoffnung zu geben. Sollte die Flexstrom noch einmal die Kurve kriegen?

Zum Inkassounternehmen: "Früher" wurde die betriebseigene Inkasso-Combo Sellego GmbH, Berlin in gleichen Räumen, bemüht. Auch davon scheint man Abstand genommen zu haben.
Vielleicht weils sich nicht rechnet (siehe eBundesanzeiger.de Jahresabschluss 2009). Ein Inkassounternehmen hat eine Aufsichtsbehörde.
Ein sachlich wohl dosierter Hinweis wirkt Wunder. Sollte der Verein Unannehmlichkeiten bereiten, prüfen Sie ob ein Rechtsanwalt (oder irgendein sonstiger Berufsträger: Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) der Geschäftsführer ist.
Dann beschweren Sie sich gegen die Person bei der zuständigen Berufskammer: Frechen dürfte Köln sein.

Warum sollten Sie das machen?
Weil bei einer hinreichenden Anzahl von Beschwerden gegen bestimmte Personen oder Unternehmen die jeweiligen Aufsichtsbehörden tätig werden.
Das ist sehr unangenehm, insbesondere für Berufsträger.

Weiterhin viel Erfolg! (Und berichten Sie!)

22.06.2011 | 15:35
von ReclaBoxler-3710228 | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale Hamburg:

Bonus:

www.vzhh.de/energie/109659/flexstrom_gegen_verivox.aspx

Diese Kunden bekommen nun den Bonus:

de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment70713

de.reclabox.com/beschwerde/39395-flexstrom-berlin-aktionsbonus-120-euro-nicht-ausgezahlt-zaehlerstand-falsch#comment68594

24.06.2011 | 09:11
von Florian B. | Regelverstoß melden
Ich habe nun die korrigierte Schlussrechnung erhalten, in der der Bonus in Höhe von 80,- Euro enthalten ist.

Leider sind in der Rechnung nicht alle von mir geleisteten Überweisungen enthalten, aber das ist ein anderes Thema. Diese Beschwerde kann daher geschlossen werden.

28.06.2011 | 09:26
von Florian B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es sind immer noch nicht alle Zahlungen berücksichtigt, aber der Bonus wurde dann doch widerwillig gutgeschrieben.




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