Durch Computerbild endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1450 Views | 20.06.2011 | 10:27 Uhr
geschrieben von BR. O.

Computerbild (Hamburg)

COMPUTERBILD Lieferreklamation

Bestell-/Kundennummer: 6000219915

Bin seit rd. zehn Jahren Abo-Kunde von ComputerBild und habe erstmals ein Heft (12/2011) nicht erhalten. Weil ich auf eine bestimmte Software (DVD) nicht verzichten wollte, nutzte ich den Online-Kundenservice ("Wir bedauern, kümmern uns umliegend um Ihr Anliegen"), eigentlich ein gut eingerichtetes Reklamationssystem.

SCHLAGWORTE


Erste Reklamation am 28.05.11, 11.49 h. Reklamationsgrund: "Ausgabe nicht erhalten".
Online-Meldung: "Vielen Dank! Ihre Eingabe war erfolgreich". Keine Bestätigungs-Email oder sonstige Reaktion.

Daher zweite Reklamation am 01.06.11, 07.39 h. Zusatz: "Lieferreklamation bereits am 28.05.11, 11.49h. Keine Bestätigungs-Email, Statusprüfung nicht möglich".
Online-Meldung: "Vielen Dank! Ihre Eingabe war erfolgreich". Wieder keine Bestätigungs-Email oder sonstige Reaktion.

Also dritte Reklamation am 10.06.11, 18.14 h. Zusatz: "Reklamationen v. 28.05. + 01.06. (Hardcopies) erfolglos. Falls Wiederholung, ReclaBox + Abo-Kündigung".
Online-Meldung: "Vielen Dank! Ihre Eingabe war erfolgreich". Wieder keine Bestätigungs-Email oder sonstige Resonanz.

Ich weiß, es gibt wichtigere Beschwerden als "Abo-Heft nicht erhalten". Ich habe es jedoch nun mehrfach erlebt und weiß es auch von Bekannten, dass Firmen ihren Kunden ein online-Beschwerdeinstrument anbieten, das ihnen selbst ein gutes Image bringt, jedoch Kunden von einer weiteren Reklamationsverfolgung abschrecken soll. Gleichzeitig degradieren sie ihren Telefonservice zu Lach-/Wutnummern. Entnervte Kunden geben dann irgendwann auf. Billiger kann man sich einer Reklamation nicht entledigen.

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Meine Forderung an Computerbild: Antwort auf meine Reklamation oder Kündigung meines Abos


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (8)


20.06.2011 | 13:50
von Sascha Schallbruch | Regelverstoß melden
3. Rekla: "ReclaBox UND Abo-Kündigung"
Forderung: "Antwort auf meine Rekla ODER Abo-Kündigung"

Ja, wat denn nun?

20.06.2011 | 17:22
von ReclaBoxler-6916234 | Regelverstoß melden
Der Beschwerdeführer bestimmt die Regeln seines eigenen Vorgehens. Wenn er nun seine Forderung modifiziert, so ist das seine persönliche Entscheidung.
Im bilateralen Verhältnis (hierzu gehört nicht der Kommentator) gilt selbstverständlich die zuletzt genannte Forderung, d. h. für den Beschuldigten trifft "oder" zu.

29.06.2011 | 07:22
von BR. O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf drei Online-Anfragen und einer ReclaBox-Beschwerde bisher keinerlei Reaktion.
Das Reklamationsportal von Computerbild ist offenbar ein Dummy und die in den Heften zur Schau getragene Verbraucherfreundlichkeit nur Verkaufsmasche.


29.06.2011 | 07:27
von BR. O. | Regelverstoß melden
Hier noch ein Bild zum sog. "Online-Kundenservice" von Computerbild.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 75980 teaser


29.06.2011 | 23:42
von ReclaBoxler-3942356 | Regelverstoß melden
CB hat sowieso keine interessanten Themen mehr auf Lager.
Mein Rat: Abo kündigen. Wenn wirklich mal was Interessantes kommen sollte, Heft einfach am Kiosk kaufen.

01.07.2011 | 10:12
von ReclaBoxler-6882132 | Regelverstoß melden
Rege bei Computerbild mal einen Test "Internet-Reklamationsportale" an. Wenn dann alles korrekt laufen würde, müssten die sich selbst dann eine "6" geben.

08.07.2011 | 06:43
von BR. O. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Drei Anfragen über das Reklamationsportal - keine Antwort.
Eine ReclaBox-Beschwerde - keine Reaktion.
Ein Kundenportal, das seinen Namen nicht verdient.
Nachlassende Qualität der Hefte.
Es reicht, ich habe mein Abo bei Computerbild heute gekündigt.


14.07.2011 | 17:21
von BR. O. | Regelverstoß melden
Habe heute das fehlende Heft per Post erhalten (ohne Begleitschreiben). Die Kündigung meines Abos bleibt bestehen.



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