Stromio GmbH (Magdeburg)
Verbrauchs- und Betragsermittlung falsch und wirr
Bestell-/Kundennummer: Vertragskto. 1279900, Re.Nr. 310000030189
Ich habe am 24.09.11 nach Kündigung des Stromanschlusses zum 19.05.11 die Schlussabrechnung von Stromio erhalten.
Mein Tarif war stromio basic 2010 mit eingeschränkter Preisgarantie. Trotzdem wurde am 30.11.10 von Stromio der Verbrauchspreis von 0,16516400€/kWh auf 0,17524803€/kWh lt. Vertrags- und Betragsermittlung erhöht.
Außerdem werden in der Verbrauchs- und Betragsermittlung die Posten Bonus, Verbrauch, Stromsteuer, EEG-Umlage, Grundpreis sowie Umsatzsteuer gesondert extra berechnet, obwohl in den Vertragsbedingungen des Stromio basic 2010 steht, dass der Verbrauchspreis die Stromsteuer, EEG-Umlage und Umsatzsteuer beinhaltet. Durch diese Rechnung kann kein Mensch durchsteigen. Ich habe mehrfach nachgerechnet.
Auf Kontaktaufnahme meinerseits an Stromio wird von deren Seite nicht/nicht angemessen reagiert. Sechs E-Mails wurden lapidar mit "Kundenidentifikation nicht möglich" abgewehrt. Stundenlang hing ich in der Warteschleife der kostenpflichtigen Hotline, bis ich resigniert aufgab. Heute werde ich mich schriftlich per Post mit Einschreiben an Stromio wenden. Wenn es auch darauf keine Reaktion gibt, werde ich mich an meinen Rechtsanwalt wenden.
26.09.2011 | 13:24
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Bareuther,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie Anlass zu einer Beschwerde haben.
Ihren Darstellungen entnehmen wir, dass Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben. Alle Bestandteile Ihres Strompreises sind in Ihrer Rechnung detailliert aufgeführt. Alle Bestandteile zzgl. der Umsatzsteuer ergeben den Gesamtbrutto-Betrag, der Ihnen bei Auftragserteilung angezeigt wurde.
Ihnen wurde also kein Preisbestandteil gesondert berechnet.
Gerne erläutern wir Ihnen Ihre Rechnung persönlich und rufen Sie hierzu in Kürze zurück.
Derzeit liegen uns keinerlei Informationen vor, dass es zu längeren Wartezeiten in unserem Kundenservice kommt. Der Großteil der Telefonate wird innerhalb von 30 Sekunden oder früher von uns persönliche entgegengenommen. Ihre Darstellung einer stundenlangen Wartezeit können wir daher bedauerlicherweise nicht nachvollziehen.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Wie in meinem ersten Posting angekündigt, habe ich Ihnen heute per Übergabeeinschreiben geschrieben.
WICHTIG Frau Bareuther: STROMIO HAT IN IHRER ABRECHNUNG MEHRFACH ZÄHLERSTÄNDE GESCHÄTZT! Nach den mir bekannten Kundenberichten im Internet fielen diese Schätzungen IMMER zu Ungunsten des Kunden aus. Sie sollten das überprüfen, um nicht zu viel zu bezahlen bzw. eine zu niedrige Rückerstattung zu erhalten. Schauen Sie auch mal in das Angebot zum Thema EEG-Umlage.
Häufiger wurde versucht, trotz bereits enthaltener EEG-Umlage diese noch ein zweites Mal in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie nebenbei mal z. B. den Netto-Betrag zwischen Juni und Nov. 2010 in den Brutto-Betrag umrechnen, dann ist das Ergebnis 0,19654516 Euro/kWh und das haben Sie sicher nicht im Angebot stehen. :-)
Ganz einfach!
Gott sei Dank haben die keinen Abbuchungsauftrag mehr bei mir.
Meine Hauptprobleme mit denen sind, dass sie wider den Vertragsbedingungen die Verbrauchs- und Grundpreise erhöht haben. Selbst die Ausgangspreise von Verbrauchs- und Grundpreisen sind zu hoch.
Auch die Zählerstände, die ich fleißig online eingetippt habe, wurden in keinster Weise berücksichtigt. Stattdessen stehen hier maschinell geschätzte Werte.
Witzigerweise habe ich im Dez. 2010 angeblich, zeitgleich zur Preiserhöhung, 243 kwh verbraucht. Vorher zu den günstigeren Konditionen nur 189 kwh/Monat. Was für ein Zufall!
Wie man dem Kommentar hier von Stromio entnehmen kann, halten die mich für blöd. :-)
Wenn der Kunde etwas will, dann kommt eine automatisierte Antwort, danach aber nie wieder etwas. Und schon gar keine Antwort auf die Fragen.
Aber wehe, der Kunde erfüllt die frei erfundenen Forderungen nicht, dann kommen sehr schnell Drohungen mit Kündigung und Inkasso. Eigentlich sollte man mal prüfen (lassen), ob das den Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Bei mir gleiche Abrechnung, gesamt 0,23 Cent pro KWh, mein Grundversorger nahm das gleiche und sollte eigentlich teurer sein.
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
heute kam an die alte Adresse (obwohl längst von mir die aktuelle genannt wurde) eine unverschämte Mahnung mit Zahlungsaufforderung innerhalb von sieben Tagen, ansonsten wird die Angelegenheit an ein Inkassobüro übergeben. Kein Wort über meine etlichen Versuche der Kontaktaufnahmen: Widerspruch per Einschreiben, Emails mit Martina S. aus der Beschwerdeabteilung, Eintrag hier bei der Recla-Box.
Mir reichts mit Stromio. Ich wende mich an die Schlichtungsstelle Energie e. V.
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
Die Beschwerdeführerin hat, wohl wegen der klaren Formulierung ihrer Forderung, nach zehn Tagen Ihren Fall positiv abschließen können. Ich denke, das müsste bei Ihnen zum gleichen Erfolg führen.
Nur die Beschwerde, Unternehmensantwort und Abschluss lesen. Die bescheuerten Kommentare können Sie überlesen.