973 Views | 25.10.2011 | 16:01 Uhr
geschrieben von Simone Schäfer

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom verweigert Aktionsbonus, Tarifwechsel?

Bestell-/Kundennummer: 900001256103

Vertragsnummer: 900001256103

SCHLAGWORTE

Schlussrechnungsnr. 1156076 vom 16.09.11

Vertragslaufzeit: 01.03.10 - 28.02.11

Tarif: 1200 Single Winteraktion 2009/2010 zum Festpreis von 224, 28 € Aktionsbonus 80,00 €

Verbrauch: 1336 KwH

Mein Vertragsbeginn vom 01.03.10 und die Kündigung vom 28.02.11 wurde von Flexstrom bestätigt und die Schlussrechnung zum 16.09.11 erstellt. Restforderung von Flexstrom betrug 102,87 €.

Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus in Höhe von 80,00 € sowie des nicht vereinbarten Tarifwechsels (Preiserhöhung) reklamierte ich die gestellte Rechnung mit Hinweis auf die Gerichtsurteile vom Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 24.01.11 und Landgericht Heidelberg, Urteil vom 29.12.10. Ich erstellte daraufhin die richtige Schlussrechnung mit Aktionsbonus und ohne Tarifwechsel, die mit einem Betrag in Höhe von 46,14 € zu meinem Gunsten endet.

Ich bekam daraufhin ein Schreiben von Flexstrom, in dem mir mit zig anderen Urteilen aufzeigte, dass der Aktionsbonus nach einem Jahr nicht gewährt werden muss und verweigerte darauf eine Rechnungskorrektur.

Grundlage des Vertrages zwischen mir und der Flexstrom AG war die zum Abschluss gültige Preisliste gem. AGB 7.2. Es handelt sich um ein Vorauskasse-Produkt inklusive aller Kosten zum Festpreis von 224,28 € für zwölf Monate.

Der Vertrag fixierte einen Verbrauch von 1200 KwH zu einem Arbeitspreis von 0,167 €/KwH. Da ich einen Verbrauch von 1336 KwH hatte, also einen Mehrverbrauch von 136 KwH, sind diese mit einem Arbeitspreis von 0,249 €/kwH anzusetzen.

Der während der Vertragszeit zugesandte Werbeflyer mit der angekündigten Preiserhöhung ist wegen des fehlenden Datums und der AGB 7.2 nicht richtig.

Insofern widerspreche ich nochmals der gestellten Schussrechnung und der Forderung in Höhe von 102,87 € und fordere eine korrekte Abrechnung mit einem Guthaben über 46,14 €, welches mir auf mein Konto zu überweisen sind.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur der Schlussrechnung und Überweisung von 46,14 €


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Kommentare und Trackbacks (19)


26.10.2011 | 01:43
von Ghost | Regelverstoß melden
Die Entscheidung des AG Tiergarten ist für Ihren Fall irrelevant, da es sich auf eine frühere Version des Punktes 7.3 der FS-AGB bezieht, die zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses nicht mehr gültig war.

Das Urteil des LG Heidelberg ist jedoch eindeutig: Der Bonus steht jedem zu, der mindestens ein Jahr lang von FS beliefert wurde. Sollte es tatsächlich Gerichte geben, die Punkt 7.3 der FS-AGB anders bewerten als das LG Heidelberg, beweist das meiner Meinung nach nur eins: Die Formulierung dieses Punktes ist nicht eindeutig, denn wie soll ein durchschnittlicher, juristisch nicht vorgebildeter Kunde den Inhalt dieses Punktes unzweifelhaft verstehen können, wenn selbst ausgebildete Volljuristen nicht dazu in der Lage sind, eine einheitliche Interpretation zu finden. Unklare Formulierungen in AGB gehen zu Lasten des Verwenders, so dass die für den Kunden vorteilhafteste Interpretation anzuwenden ist. Selbst wenn es also Urteile geben sollte, die FS recht gegeben haben, bedeutet das noch lange nicht, dass die Verweigerung der Bonusauszahlung rechtmäßig ist.

Die Nummer mit dem Tarifwechsel hat FS bei mir auch versucht. Nachdem ich sie darauf hingewiesen hatte, während der Vertragslaufzeit keine Information über einen Tarifwechsel erhalten zu haben, wurde mir der "Text der Preisanpassung als Zweitausdruck" zugesandt. Ein Tarifwechsel ist eine Vertragsänderung, die grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich ist. Bestenfalls stellt ein "Preisanpassungsschreiben" (wie Ihr Werbeflyer) daher ein Angebot dar. Prüfen Sie, ob der Werbeflyer eine Aufforderung zur Zustimmung zur Vertragsänderung enthält oder diese für eine Nichtantwort fingiert! Sollte beides nicht gegeben sein, mangelt es bereits offensichtlich an einer Einigung. Fordern Sie dann FS dazu auf, Ihnen anzuzeigen, worauf sie das Recht zu einer einseitigen Vertragsänderung zurückführen! Dies hat bei mir dazu geführt, dass FS aus "Kulanz" auf den Tarifwechsel verzichtet hat.

Statt monatelang mit FS einen sinnlosen Schriftwechsel zu führen, der wahrscheinlich nicht zu einem vollständigen Einlenken des Unternehmens führen wird (oft beschriebene Hinhaltetaktik durch vorformulierte Standartbriefe), empfehle ich Ihnen jedoch, FS eine letztmalige Frist zur Erfüllung Ihrer Forderungen zu setzen und anschließend einen Mahnbescheid zu erwirken. Es gibt hier einige Einträge, wonach dies das effizienteste Mittel ist, um zu seinem Recht zu kommen.

28.10.2011 | 12:04
von Heinz S. | Regelverstoß melden
Hallo, auch bei mir hat FlexStrom erst nach einem gerichtlichen Mahnbescheid (www.online-mahnantrag.de/) die Rechnung korrigiert und den Restbetrag + Mahnkosten anstandslos überwiesen.

MfG
Heinz

01.11.2011 | 18:55
von Simone Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


01.11.2011 | 19:07
von ReclaBoxler-1225128 | Regelverstoß melden
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

05.11.2011 | 16:02
von Karla | Regelverstoß melden
1) Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

2) Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

05.11.2011 | 16:05
von Tim | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

07.11.2011 | 19:58
von Mia | Regelverstoß melden
Dieser Beschwerdeführer hat am 04.11.11 mitgeteilt, dass ihm der Bonus "allein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gewährt wird:

de.reclabox.com/beschwerde/43095-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-korrektur-der-schlussrechnung#comment92144

14.11.2011 | 10:46
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Übergeben Sie den Fall doch einfach an die Schlichtungsstelle Energie (www.schlichtungsstelle-energie.de), wenn nach vier Wochen keine Einigung erfolgt ist.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!
Es ist wichtig, dass möglichst viele Betroffene den Bonus-Skandal an die Schlichtungsstelle melden.

14.11.2011 | 12:33
von Simone Schäfer | Regelverstoß melden
Leider wird es wohl zu keiner gütigen Einigung kommen. Mein letzter Versuch, die Angelegenheit zu klären, wurde von FlexStrom so beantwortet:

Sehr geehrte Frau Schäfer,

Ihre Nachricht vom 09.11.2011 haben wir erhalten.

Wie wir Ihnen bereits mit unseren vorangegangenen E-Mails bereits mitgeteilt haben, besteht nachweislich kein Anspruch auf den Bonus. Wir verweisen Sie auf die zahlreichen Gerichtsurteile, welche unserer Bonusregelung zugestimmt haben.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass der Stromanbieter FlexStrom seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gestaltet hat, dass der Bonus nur dann gezahlt wird, wenn der Vertrag länger als 1 Jahr gelaufen ist. Dass kein Bonusanspruch besteht, wenn der Vertrag mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet, ist entgegen Ihrer Annahme in Ziffer 7.3. der AGB eindeutig geregelt.

Nach dieser Bestimmung entsteht der Anspruch nach zwölf Monaten Belieferungszeit, er entfällt nach ihr allerdings grundsätzlich, wenn der Kunde innerhalb des ersten Belieferungsjahres gekündigt hat. Damit sind die Fälle erfasst, in denen zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt wurde.

Als „Ausnahme der Ausnahme“ stellt Ziff. 7.3. in der seit Sommer 2009 geltenden Fassung der AGB noch klar, dass - trotz Kündigung innerhalb des ersten Jahres - ein Bonus gewährt wird, wenn die Kündigung erst im nächsten Jahr wirksam wird. Diese Konstellation kann beispielsweise bei einer außerordentlichen Kündigung wegen einer Preiserhöhung eintreten.

Aus oben benannten Gründen kann die Schlussrechnung nicht korrigiert werden.

Wir bedauern sehr, Ihnen keinen positiven Bescheid zu geben und verbleiben

Susanne K.

Assistentin des Vorstands

FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656 B

Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe

Michael Happ

Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors. )

16.11.2011 | 09:23
von Simone Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


04.12.2011 | 12:57
von Simone Schäfer | Regelverstoß melden
Heute habe ich die Angelegenheit der Schlichtungsstelle zukommen lassen.

07.12.2011 | 11:28
von Simone Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.12.2011 | 21:28
von Simone Schäfer | Regelverstoß melden
Hallo,

aktueller Stand ist, dass ich von der Schlichtungsstelle einen Bescheid bekommen habe, dass meine Angelegenheit eingegangen ist. Alles weitere wird sich zeigen.

06.01.2012 | 17:07
von B. | Regelverstoß melden
Die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie nichts bewirken, da Flexstrom den Schlichterspruch des Ombudsmanns ablehnt:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

Diese Flexstrom-Kunde haben am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, nachdem sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.

de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975

08.01.2012 | 22:27
von Simone Schäfer | Regelverstoß melden
Hallo B.
vielen Dank für deine Info. Hab mir von der Schlichtungsstelle eigentlich eine Lösung versprochen, dein Post macht meine Hoffnung eher zunichte. Werde jetzt wohl einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, den kann man ja zum Glück auch Online machen. Flexstrom hat sich vielen Wochen nicht mehr gemeldet. Nach dem die 2. Mahnung kam hab ich nix mehr gehört. Auch gut, werde jetzt meinen Anspruch gerichtlich einfordern. ich werde den weiteren Verlauf hier posten.

13.01.2012 | 08:41
von Ernst | Regelverstoß melden
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in dem Artikel "FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale" vom 06.01.12 betroffenen ehemaligen FlexStrom-Kunden, die die entsprechende Klausel in ihrem Vertrag vereinbart hatten

(es handelt sich um die Klausel in Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingung: "Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. "),

den Energieversorger ein letztes Mal schriftlich zur Auszahlung des Bonus aufzufordern.

Zitat: ". . Setzen Sie dafür unter Angabe des Datums eine taggenaue Frist von vier Wochen und kündigen Sie gleichzeitig an, dass Sie nach erfolglosem Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden. Für Ihr Schreiben an FlexStrom können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "

www.vz-nrw.de/UNIQ132643950226602/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

Musterbrief: www.vz-nrw.de/mediabig/184601A.pdf

18.02.2012 | 21:19
von F. | Regelverstoß melden
Stiftung Warentest-Artikel vom 17.02.12 "Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/

Zitat:

"Der Streit um den Flexstrom-Neukundenbonus geht in die nächste Runde. Im Dezember 2011 hatte der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie dem Unternehmen empfohlen, den Bonus zu zahlen.

Nun verklagt Flexstrom ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben.

... .

Besonders ärgerlich ist Flexstroms Vorgehen für die beklagten Ex-Kunden.

Ihr Hilferuf an die Schlichtungsstelle kommt nun als Bumerang zurück:

Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro.

Wer den Rechtsstreit umgehen möchte, sollte dem Gericht die Annahme der Klage erklären. Dann sinken die Gebühren.

In beiden Fällen verlieren Beklagte jedoch jegliche Aussicht auf den Neukundenbonus.

Urteile im Schnellverfahren

Fakt ist: Wer als ehemaliger Flexstrom-Kunde die Schlichtungsstelle Energie anruft, riskiert eine Klage. "

01.03.2012 | 21:30
von Simone Schäfer | Regelverstoß melden
Bin echt entäuscht wie alles hier so verlaufen ist.

Nachdem die Nachricht kam, das F. Strom alle Kunden verklagt, die die Schlichtungsstelle um Rat gebeten hat, habe ich echt keinen Nerv mehr gehabt die Sache weiter durchzuziehen. Solange wir in einem Rechtsstaat leben, die so etwas zulässt könnte ich echt kotz.

ich hoffe dass bald dieser Machenschaft das Handwerk gelegt wird.

02.03.2012 | 08:42
von Pia | Regelverstoß melden
Ich würde in den nächsten Tagen immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.

www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html



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