E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)
E wie einfach keine Abrechnung
Bestell-/Kundennummer: 1100108846 AG
Für die Gasabrechnung 2009/2010 haben wir noch die gute alte Ablesekarte zu e wie einfach geschickt. Kurze Zeit später kam die Gasabrechnung und wir mussten 549,31 € nachzahlen. Das erschien uns sehr hoch, aber wir sind zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen, dass wir bei den hohen Preisen noch sparsamer werden müssen. Schließlich hatten wir ja selber abgelesen. Zu dumm, das sich nicht alles noch einmal kontrolliert habe.
Für die Gasabrechnung 2010/2011 habe ich mich bei e wie einfach im Internetportal angemeldet, um den Zählerstand dann online zu übermitteln. Dabei kam raus, dass der aktuelle Zählerstand niedriger ist als der von 2010.
Jetzt habe ich alle Gasrechnungen und Zählerstände der letzten Jahre kontrolliert. Auf meinen Kontrollkarten waren die Zählerstände korrekt, aber auf der Abrechnung 2009/2010 wurde ein anderer Zählerstand aufgenommen als von mir an e wie einfach übermittelt. Statt Zählerstand 5086 wurde der Zählerstand 6586 abgerechnet. Das ist eine Differenz von 1500 kWh!
Als ich jetzt bei e wie einfach nachgefragt habe, wie es zu dieser Abweichung gekommen ist, sagte die Servicedame mir, dass die damals eingereichte Karte kaputt eingetroffen wäre und aus diesem Grund nicht eingescannt werden konnte. Man hat dann das eingegeben, was man noch lesen konnte und das war der Zählerstand 6586. Wirklich blöd gelaufen, von allen Seiten.
Am 28.09.2011 habe ich den aktuellen Zählerstand durchgegeben 5734, aber festgehalten wird von e wie einfach am 30.09.2011 der Zählerstand 9278. Das kann ich jetzt online verfolgen. Wieder bei der Hotline angerufen und um Aufklärung gebeten. Die Antwort echt der Hammer: ein korrekter Zählerstand liegt nicht vor, also muss geschätzt werden, was verbraucht wurde. Aber als Entgegenkommen würde mein aktueller Abschlag so beibehalten wie er bisher war.
E wie einfach hat bis heute rund 2700 € zu viel von mir bekommen und teilt mir dann mit, dass die Abschläge großzügiger weise so hoch bleiben wie bisher. Da muss man wirklich kurz innehalten, um nicht in die Luft zu gehen. Die Hotlinedame hat mir versichert, wenn ich die Einzugsermächtigung zurückziehe und die Abschläge nicht so zahle wie vorgegeben, dass mir das Gas abgestellt wird.
Abgesehen davon, dass ich MEIN Geld gerne wieder hätte, sehe ich auch ganz dringend nicht ein, dass ich nun auch noch gezwungen werde, weiterhin zu viel Geld an e wie einfach zu zahlen.
03.11.2011 | 17:57
Abteilung: Presse/PR
Sehr geehrter Herr Retzlaff,
es tut uns leid, dass es mit Ihrer Abrechnung Probleme gibt. Wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit schnellstmöglich zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
ich habe nicht ABZOCKE geschrien und auch nicht behauptet, dass der Fehler alleine beim Gasanbieter liegt. Bitte den Fall noch einmal aufmerksam lesen! Sind Sie zufällig ein Mitarbeiter von e wie einfach? Dann reden Sie doch bitte mal mit Ihrem Chef und bitten ihn, mir mein Geld zurück zu geben. Ich würde mich sehr darüber freuen! Danke im Voraus.
keine Ahnung, warum Sie hier so lospoltern! Ich habe eine Situation so sachlich wie möglich dargestellt und damit eine breite Öffentlichkeit um Rat gebeten, nicht um zu streiten. Das ist auch weiterhin mein Anliegen. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Gasanbieter e wie einfach gemacht? Hoffe, es fühlen sich nicht noch mehr Menschen durch mein Anliegen provoziert.
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Herzlichen Dank! Ich melde mich.
Beschwerde ist gelöst