goldgas SL GmbH (Großhabersdorf)
Falsche "korrigierte" Schlussabrechnung mit falschen Daten
Bestell-/Kundennummer: RG 200000075236 - KD 1088430
Vielen Dank für die Rückerstattung der von mir geleisteten Überzahlung gem. der ReclaBox Beschwerde ID-43863
Offensichtlich habe ich den Fall eine Spur zu früh geschlossen.
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Rückweisung RG Grenzach 19.11.2011
Rechnungsnummer: 200000075236, Zählernummer: LO10613594, GoldgasNr: 148344
Vertragskonto: 1088430
Sehr geehrtes Goldgas-Team
Der Erhalt dieses Schreibens ist mir bis 22.11.2011 schriftlich zu bestätigen – ansonsten ich Ihnen kostenpflichtig ein „Einschreiben mit Rückschein“ zukommen lassen muss.
Hiermit weise ich auf Ihre korrigierte Rechnung vom 14.11.2011 zurück und ersuche Sie, wie von mir verlangt, eine korrekte Schlussabrechnung, gem. meiner Berechnung, zu erstellen und von jedweder Nachforderung abzusehen.
Obwohl Sie auf meine Forderungen vom 07.11.2011 eingegangen sind und den mir zustehenden Betrag fristgerecht zum 16.11.211 überwiesen hatten, muss ich der Form halber auf Ihre erneut missbräuchlich Abrechnung reagieren, zumal Ihre Rückzahlung nur aus Kulanz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt sein will.
Ergänzend und vertiefend zum „Einschreiben mit Rückschein“ vom 05.11.2011 und vom 07.11.2011 habe ich nachfolgende erhebliche und missbräuchliche Fehler in Ihrer korrigierten Schlussabrechnung vom 14.11.2011 festgestellt.
Sie bringen wieder falsche Zählerschätzung, falsche Zählerdatenerhebung und unangekündigte unbillige Preisanpassung in Ihre korrigierte Rechnung ein und stelle fest, dass Sie wieder falsche Ablesearten S und A* angewendet haben.
Falsche Datenermittlung:
LO10613594 01.01.2011 = 22550,000 m³ bis 28.02.2011 = 23421,198 m³ S (Schätzung zum 28.02.2011?)
LO10613594 01.03.2011 = 25421,198 m³ bis 30.09.2011 = 24265,000 m³ A (Ablesung durch EVU?)
*Ableseart: A=Ablesung durch EVU, K=Kundenablesung, S=Maschinelle Schätzungen, H=Hochrechnung
Zur Erinnerung: Zählerschätzungen akzeptiere ich grundsätzlich nicht. Der Zählerstand zum 28.02.2011 war 23812,000 m³. Hilfsweise erkläre ich, wäre Ihre Preisanpassung rechtens, so hätten Sie mit Ihrer missbräuchlichen Schätzung vom 28.02.2011 genau 390,802 m³ (4074,905 kWh) zu meinen Ungunsten in € 68,37 und damit missbräuchlich zu Ihren Gunsten hoch gerechnet.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Eine Berechtigung zu maschinellen Ermittlungen oder Schätzungen ist nicht gegeben. Eine Berechtigung zur einseitigen Erhöhung ohne Ankündigung und ohne Rechtsmittelbelehrung (Sonderkündigungsrecht ALG 6.2) zum 01.03.2011 ist nicht rechtens. Somit ist die Preisanpassungen von über +42,32% von € 0,03330/kWh auf €0,04740/kWh nicht geschuldet. Da Ihre Preisanpassung unangekündigt erfolgte und von mir mit Kenntnisnahme zum 01.11.2011 hilfsweise nach § 315 Abs.3 Satz 2 BGB mit Einwand der Unbilligkeit* widersprochen wurde, ist der Anspruch der Fälligkeit verwirkt.
Idealerweise verwenden Sie wie vereinbart und üblich zur Erstellung einer korrekten Abrechnung die von mir übermittelten und von Ihnen bestätigten Zählerdaten (Ihre Eingangsbestätigungen liegen mir vor):
Von: ViTAL. power - Dana Eisold [mailto: vital.powervtxmail.ch]
Gesendet: Montag, 5. Januar 2011 18:36
An: Infogoldgas.de
Von: ViTAL. power - Dana Eisold [mailto: vital.powervtxmail.ch]
Gesendet: Montag, 28. Februar 2011 20:14
An: Infogoldgas.de
Von: ViTAL. power - Dana Eisold [mailto: vital.powervtxmail.ch]
Gesendet: Freitag, 28. Oktober 2011 20:55
An: Infogoldgas.de
Im Falle eines Rechtsstreites ist dieses Schreiben und der vorangegangen umfangreiche Schriftverkehr (Verträge, ALG, Schriftverkehr aus eMail, Post, Fax, etc.) dem zuständigen Gericht vorzulegen.
ViTAL. power - Dana Eisold
24.11.2011 | 15:27
Abteilung: Marketing
Sehr geehrte Frau Eisold,
die Rechnung wurde nun gemäß der Zählerstandsangabe korrigiert und Ihnen per Mail zugesandt.
Hiermit sollte nun beidseitig Zufriedenheit einkehren.
Mit freundlichen Grüße
Ihr goldgas-Serviceteam
Ich habe in Deinem Namen die RG der Goldgas SL GmbH geprüft. Wie zu erwarten war, ist diese natürlich wieder falsch. Aus diesem Grund habe ich der Abrechnung widersprochen, nicht dass später noch eine ungerechtfertigte Nachforderung eingeht. Gruess us Basel - und genüss d'schwyzer Bergluft!
Ansonsten bitte ich um Nachsicht, dass ich die einfältigen Kommentare, die ja hier leider zahlreich eingehen und sich offensichtlich nicht vermeiden lassen, nicht weiter kommentieren will. Ich habe keine Lust, mich mit pubertären verzogenen Jugendlichen und ihrem Unfug abzugeben.
Do gang i lieber uf Basel und gnüss das schöni Wetter.
Meine Arbeit ist getan, die Beschwerde ist formuliert, rechtens und per eMail an die Goldgas SL GmbH ergangen.
Dann wünsche ich noch viel Spaß beim Gejammer.
Wenn jemand versucht anzurufen, kommt die Meldung: Der Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar. Das kommt beinahe einer kleinen Katastrophe gleich.
Weitere Merkmale: Ich habe ein Telefon und ein Fax an der Fritzbox angeschlossen. Ich stelle fest, dass ich gelegentlich erreichbar bin und dann wieder mal nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich gerade im Internet bin oder nicht oder ob ich den PC eingeschaltet habe oder nicht. Offensichtlich tritt das Problem willkürlich auf.
Wer kann mir weiterhelfen?
Danke und Grüße
ViTAL. power
dana eisold
+49 7624 907 568 fon
+49 7624 907 567 fax
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de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
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Firmen-Antwort von: goldgas SL GmbH
Abteilung: Marketing
Sehr geehrte Kundin,
heute erhielten Sie vorab per Fax folgendes Schreiben:
in ihrem Fall ist es wohl zu einer Verkettung ungünstiger Umstände gekommen, für die wir uns bei Ihnen entschuldigen möchten. Auch das unfreundliche Verhalten unserer Servicemitarbeiter soll so natürlich nicht sein. Wir haben Ihre Beschwerde zum Anlass genommen, die Sache intern noch einmal zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um unseren Service zu verbessern.
Uns haben die fehlenden Zählerdaten bei der Abrechnung sehr zu schaffen gemacht. Wir sind auf geprüfte Zählerdaten angewiesen, um eine korrekt Schlussrechnung erstellen zu können. Da goldgas aber nicht selbst Netzbetreiber ist und wir immer auf die Netze der örtlichen Grundversorger zurückgreifen müssen - sonst käme das Gas nicht bei Ihnen an - bedienen wir uns auch bei der Ablesung der Mitarbeiter des Netzbetreibers. Mit Kartell hat das nichts zu tun, sondern ist technisch notwendig und rechtlich indiziert. Wir können schlicht kein deutschlandweites Netz von Ablesemitarbeitern vorhalten. Der Aufwand wäre zu groß. Es ist daher Standard, dass in den Netznutzungsverträgen die Ablesung durch den örtlichen Grundversorger vorgesehen ist. Auch Ihr neuer Versorger wird im Übrigen entsprechend verfahren. Durch das von Ihnen erteilte Hausverbot konnten wir keine geprüften Zahlen erhalten, der Grundversorger hat uns daher von sich aus eine Schätzung übermittelt. Dass diese grob fehlerhaft war, bedauern wir, auch dies war aber das gängige Verfahren. Wir weisen auch darauf hin, dass der Zähler im Eigentum Ihres Grundversorgers steht und wir daher Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Hausverbotes haben.
Gestern haben wir den exakten Zählerstand vom Netzbetreiber erhalten, sodass wir nun schlussrechnen können.
Zur Preisanpassung lässt sich festhalten, dass eine Preisanpassungsmitteilung 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung definitiv an Sie verschickt wurde. Vielleicht hatten Sie das durch Urlaub übersehen.
Um aber in der Sache doch noch zu einem guten Ausgang zu kommen, bieten wir Ihnen an, die von Ihnen geltend gemachte Summe an Sie auszuzahlen.
Die Zahlung von EUR xxx, xx wird morgen angewiesen. Das Guthaben wird auf Ihr Konto überwiesen. Die Anerkennung einer Rechtspflicht ist damit nicht verbunden. Die Auszahlung der von Ihnen verlangten Summe erfolgte vielmehr aus Kulanz.
Die Schlussrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem neuen Versorger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr goldgas-Service-Team
ReclaBoxler-497712
Lieber unbekannter Fragesteller:
Wer hat denn diesen netten Fax geschrieben, „Goldgas SL GmbH“. Genauer die Marketingabteilung der Goldgas SL GmbH. Damit wäre Ihre Frage eigentlich schon beantwortet. Kurz: Bei diesem Schreiben handelt es sich um ein nettes belangloses Werbeschreiben – und sonst um nichts weiter. Der Wisch bekommt zwei Löchli und ab in Ordner. Aber ich will die Sache für Sie gerne vertiefen, auch wenn ich mich dabei wiederholen sollte:
Die Rechnungen, die Datenerhebungen und die Preise waren nicht korrekt. Die neue und „korrigierte Schlussabrechnung“ ist schlichtweg wieder missbräuchlich falsch.
Zum netten Werbeschreiben der Goldgas SL GmbH:
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Zitat: „In ihrem Fall ist es wohl zu einer Verkettung ungünstiger Umstände gekommen, für die wir uns bei Ihnen entschuldigen möchten.“
Feststellung: Es waren keine Verkettung ungünstiger Umstände, die zu meiner Reaktionen führten, sondern das vorsätzliche und missbräuchliche Verhalten von Versorger Goldgas SL GmbH und Netzbetreiber BadenovaNETZ GmbH.
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Zitat: „Uns haben die fehlenden Zählerdaten bei der Abrechnung sehr zu schaffen gemacht. Wir sind auf geprüfte Zählerdaten angewiesen, um eine korrekt Schlussrechnung erstellen zu können.“
Feststellung: Die Zählerdaten konnten der Goldgas SL GmbH nicht fehlen, da ich diese bereits mehrfach übermittelt hatte. Die Goldgas SL GmbH hatte mir den Empfang sogar jedes mal bestätigt. Weil sich der Versorger nicht bequemt, einen eigene Ablesung durchzuführen, habe ich zum Schluss sogar ein tagesaktuelles Foto vom Zählerstand an beide Beteiligten gesendet.
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Zitat: „Da goldgas aber nicht selbst Netzbetreiber ist bedienen wir uns auch bei der Ablesung der Mitarbeiter des Netzbetreibers. Mit Kartell hat das nichts zu tun, sondern ist technisch notwendig und rechtlich indiziert.“
Feststellung: Dass sich die Goldgas SL GmbH zur Ablesung der Mitarbeiter des Netzbetreibers bedient, geht mich nichts an und muss ich so auch nicht akzeptieren. Wozu auch, Goldgas SL GmbH hat die Daten ja von mir übermittelt bekommen. Eine technisch Notwendigkeit ist damit nicht gegeben, und dass das rechtlich indiziert sein soll, schon gar nicht. Dieses Recht existiert nicht.
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Zitat: Wir können schlicht kein deutschlandweites Netz von Ablesemitarbeitern vorhalten. Der Aufwand wäre zu groß. Es ist daher Standard, dass in den Netznutzungsverträgen die Ablesung durch den örtlichen Grundversorger vorgesehen ist.
Feststellung: Wenn Goldgas SL GmbH das nicht kann und der Aufwand zu groß sein soll und meine Ablesungen nicht annehmen will, so kann Sie Ihr rechtlich indiziertes Vorgehen ja gerichtlich durchsetzen. Der Standard wurde wohl von den Versorgern und Netzbetreibern untereinander ausgehandelt (= Kartell). Dieser interne Handel geht mich als Kunden jedoch nichts an. Das gebe ein kurzer und peinlicher Prozess für Goldgas SL GmbH.
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Zitat: „Auch Ihr neuer Versorger wird im Übrigen entsprechend verfahren.“
Feststellung: Er kann es gerne versuchen. Mit Vertragserteilung habe ich meinem neuen Gasversorger (übrigens auch meinem alten = Goldgas SL GmbH und allen vorangegangenen) mitgeteilt, dass ich keine Schätzungen dulde und BadenovaNETZ GmbH ein Hausverbot auferlegt bekommen hatte (besteht übrigens seit 2006).
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Zitat: „Durch das von Ihnen erteilte Hausverbot konnten wir keine geprüften Zahlen erhalten, der Grundversorger hat uns daher von sich aus eine Schätzung übermittelt. Dass diese grob fehlerhaft war, bedauern wir, auch dies war aber das gängige Verfahren.“
Feststellung: Wie oben erwähnt falsch. Die Zählerdaten wurden mehrfach sowohl an Goldgas SL GmbH wie auch an BadenovaNETZ GmbH belegbar übermittelt. Das gängige Verfahren interessiert mich reichlich wenig. Ich halte mich lieber an die gängige Rechtssprechung oder injiziere diese gegebenenfalls.
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Zitat: „Wir weisen auch darauf hin, dass der Zähler im Eigentum Ihres Grundversorgers steht und wir daher Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Hausverbotes haben.“
Feststellung: Na, dann lassen wir die Goldgas SL GmbH doch daran zweifeln. Der Netzbetreiber BadenovaNETZ GmbH zweifelt offensichtlich auch daran und setzt auf Selbstjustiz (= Straftat) und begeht frei Hausfriedensbruch. Anstatt Sie sich an die gesetzliche Vorgehensweisen hält. Tatsache ist, dass ich das Recht habe (bzw. jeder das Recht hat), ein jedem Hausverbot zu erteilen. Will jemand ein Hausverbot umgehen, so stehen ihm die rechtlichen Mittel einer „einstweiligen Verfügung“ offen. Alles andere ist eine strafbare Handlung.
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Zitat: „Gestern haben wir den exakten Zählerstand vom Netzbetreiber erhalten, sodass wir nun schlussrechnen können.“
Feststellung: Kann die Goldgas SL GmbH? Also weshalb tut sie es nicht. Oder wie will mir die Goldgas SL GmbH nun erklären, weshalb die korrigierte Abrechnung wieder mit Fehlern gespickt ist. Die Goldgas SL GmbH könnte schon, das will ich ihr nicht absprechen. Als liegt es auf der Hand, dass die Goldgas SL GmbH einfach nicht korrekt abrechnen will.
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Zitat: „Zur Preisanpassung lässt sich festhalten, dass eine Preisanpassungsmitteilung 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung definitiv an Sie verschickt wurde. Vielleicht hatten Sie das durch Urlaub übersehen.“
Feststellung: Die Preisanpassung ist definitiv nicht eingegangen. Ich war auch nicht im Urlaub. Ich widerspreche grundsätzlich jeder Preisanpassung (seit 2004 – ohne Ausnahme) oder ich suche mir einen günstigeren Anbieter. Nie hätte ich einer Preisanpassung von über +42% zugestimmt.
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Zitat: „Um aber in der Sache doch noch zu einem guten Ausgang zu kommen, bieten wir Ihnen an, die von Ihnen geltend gemachte Summe an Sie auszuzahlen. Die Zahlung von EUR xxx, xx wird morgen angewiesen. Das Guthaben wird auf Ihr Konto überwiesen. Die Anerkennung einer Rechtspflicht ist damit nicht verbunden. Die Auszahlung der von Ihnen verlangten Summe erfolgte vielmehr aus Kulanz.“
Feststellung: Ich pfeife auf die Kulanz der Goldgas SL GmbH. Wäre der Betrag inkl. aller Zinsen und Gebühren nicht restlos zum 16.11.2011 angewiesen worden, hätte ich geklagt, ohne auch nur eine Minute zu warten. Die Goldgas SL GmbH wusste das und hat deswegen aus dem einfachen Grund, da ich 100% im Recht bin, überwiesen.
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Zitat: „Die Schlussrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.“
Feststellung: Die korrigierte Schlussabrechnung habe ich in der Tat erhalten. Sie ist wieder vorsätzlich und missbräuchlich falsch berechnet.
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Zitat: „Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem neuen Versorger.“
Feststellung: Komischer abschließende Bemerkung. Ich hatte noch nie einen Misserfolg mit einem meiner Versorgern. Ich hatte immer Lieferverträge, an die ich mich gehalten hatte und deren Einhaltung ich auch uneingeschränkt fordere. Rechtlich fragwürdige Vereinbarungen, Preisanpassungen und ALG lasse ich ggf. einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen. Das ist ein normaler rechtlich korrekter Vorgang.
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Bei Unklarheiten stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dana Eisold
Meine Name ist Dana Eisold (mein echter Name und kein Nick). Ich bin erschüttert darüber, wie Ihr ausgezeichnetes Medium von Kommentatoren missbraucht wird. Diverse Autoren beleidigen mich und meinen Namen und zeigen nicht mal den Mut, ihre Namen zu nennen. Sobald ich adäquat darauf reagiere – auch in Interesse der Öffentlichkeit – melden die Unbekannten „Regelverstoß“ gegen mich an.
Ich bitte Sie deswegen – alle Kommentare zu veröffentlichen.
Aber weil es in den Schweizer Bergen so sonnig und schwindelerregend hoch war, gönne ich mir als Ausgleich den tiefen Osten mit seiner ruhigen vernebelten See. D.h. ich fliege für ein weiteres verlängertes Wochenende nach Usedom und kann in dieser Zeit leider die sozialen Aufgaben nicht weiter wahrnehmen.
Die RG wurde weitgehend, leider nicht vollständig, korrigiert und der fehlende Betrag wurde mir zurück erstattet. Für die Rückerstattung danke ich bestens.
Grüße
An alle Käsebuben: Ich bin übrigens wieder da, falls Ihr wieder über mich herziehen wollt - Ihr habt ja nix bessers zu tun - gell; )