Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 577 Views | 19.12.2011 | 20:59 Uhr
geschrieben von Sonja Haese

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

Keine Reaktion auf Zählerstand-Korrekturen

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer / Kontonummer: 282006583978, 282004557542, 272000164

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

vielen Dank für Ihre diversen Schreiben.

Ich bin mir ob der Flut der Informationen nicht sicher, ob Sie mich tatsächlich nicht verstehen wollen oder ob es Ihr System nicht zulässt. Also lege ich, ebenfalls mal wieder, gegen jede Ihrer an mich gerichteten Abrechnungen Widerspruch ein.

Ich habe ihnen vielfachst alle aktuellen Zählerstände meiner Zähler zu den oben genannten Vertragskonten zukommen lassen. Für diese Zählerstände gibt es zwei Zeugen, deren Namen Ihnen auch bereits vorliegen. Leider jedoch sind Sie offenkundig noch immer nicht in der Lage, eine halbwegs vernünftige Abrechnung hin zu bekommen. Mindestens die Hälfte der Zählerstände ist noch immer falsch. Zumindest soweit ich das - ob der Papierflut - als normaler Mensch überhaupt noch nachvollziehen kann.

Und die Summen, die Sie noch von mir fordern, sind gelinde gesagt, hanebüchen. Die eine baut auf der nächsten auf, ohne dass überhaupt ersichtlich ist, wie sich die erste Summe, die vermutlich ebenso falsch ist, zusammensetzt.

Nachstehend finden Sie, mal wieder, eine Aufstellung der tatsächlichen! Zählerstände. Ich erwarte von Ihnen nunmehr eine detaillierte Auflistung der bei Ihnen vorhandenen letzten Zählerstände in der Spalte "Zählerstand“alt. Daraus ergeben sich dann die unter Abzug der in der Spalte „Zählerstand übermittelt“ vermerkten Daten die aktuellen Zählerstände in der Spalte "Zählerstand aktuell“.

Weiterhin erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir anhand dieser dann entstehenden Zählerstände eine Gesamtrechnung für alle im Haus vorhandenen Zähler erstellen und damit endlich die von Ihnen so hochgelobte Transparenz entsteht.

Zähler Nr.

Zählerstand Alt

Zählerstand übermittelt

Zählerstand Aktuell

028216052

2799,6

1611169

255,6

10121307

13517,1

15464273

54997,44

Zähler Nr.

Zählerstand Alt

Zählerstand übermittelt

Zählerstand Aktuell

11545036

81279,47

151399942

183948,58

44855184

111943,92

15110929

17644,54

Sollten Sie sich nach meinem jetzigen Schreiben noch immer nicht in der Lage sehen, mir eine vernünftige Rechnung zukommen zu lassen, aus der tatsächlich einmal zu entnehmen ist, wie Sie Ihre Daten erheben, sehe ich mich gezwungen, gemäß § 111a EnWG vorzugehen. Falls Ihnen nicht klar sein sollte, worum es sich handelt, finden Sie hier die entsprechende Erläuterung.

Nach dieser Vorschrift haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber sind dahingehend verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt seit dem 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG). Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Ich gebe Ihnen hier letztmalig die Chance, sich gemäß Ihrer Werbeversprechen und der aktuell gültigen Gesetzeslage zu verhalten. Ich gehe davon aus, dass es sich ein Unternehmen in Ihrer derzeitigen Marktposition nicht leisten sollte, mit Kunden in dieser Art und Weise zu verfahren.

Sollte mein Schreiben bei Ihnen noch immer nicht zu der Einsicht führen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, werde ich ein Schlichtungsverfahren einleiten. Sie können versichert sein, dass ich nötigenfalls alle Hebel in Bewegung setzen werde, um endlich für die Transparenz in den Abrechnungen zu sorgen, die SIE eigentlich selbstverständlich herstellen sollten.

Ich bin schwerbehindert und allein erziehende Mutter einer kleinen Tochter. Weder habe ich das Geld, mich stundenlang in Ihre kostenpflichtige Hotline zu hängen, noch das Geld, um Ihnen ständig Einschreiben zukommen zu lassen, damit überhaupt mal irgend eine Reaktion stattfindet.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen bereits im Voraus.

PS: Dieser Eintrag geht morgen Schriftlich per Einschreiben direkt an den Vorstand der E.ON Mitte AG. Mal sehen, was man dort von Kundenfreundlichkeit hält.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Endlich eine korrekte, transparente Abrechnung der genannten Zähler


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.12.2011 | 14:48
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Haese,

es tut uns leid, dass Sie so einen Ärger mit uns hatten. Wir bitten Sie in aller Form um Entschuldigung. Ihre Schilderungen entsprechen natürlich nicht unserem eigenen Anspruch an Servicequalität. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen Brief von uns, dem auch die Rechnungskorrekturen beiliegen. Darin sind alle Ihre mitgeteilten Zählerstände berücksichtigt.

Wir freuen uns, wenn die Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist und wir Sie in Zukunft wieder von unserem Service überzeugen können.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.12.2011 | 14:45
von Sonja Haese noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.12.2011 | 17:31
von Sonja Haese gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis auf eine Kleinigkeit sollte jetzt alles bereinigt sein.




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