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715 Views | 29.12.2011 | 12:15 Uhr
geschrieben von Klaus Rex
Bestell-/Kundennummer: Bauvorhaben Wülfrath
Ya-Sa Verputz hat bei uns die Wände geputzt. Da wir jetzt im Bad einen Schaden hatten und die Wand runter musste, fielen folgende Putzmängel auf: 1. im Duschbereich keine Edelstahlputzschienen verwandt, 2. ohne Grundierung direkt auf den Beton geputzt, 3. teilweise zwischen Beton und Mauerwerk noch nicht einmal Gewebe aufgebracht.
Es steht leider zu befürchten, dass die Punkte 2 und 3 im ganzen Haus so sind.
Meine Forderung an YA-SA Verputz-GmbH:
10% der Rechnung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wenn nein, dann hat diese Beschwerde hier eigentlich nichts verloren.
Und für diese Befürchtung wollen Sie also 10% des Rechnungsbetrages zurück? Das wird wohl nichts. Ohne Gutachter ganz sicher nicht.
Unabhängig davon schliesse ich mich meinem Vorredner an: Haben Sie sich mit der Firma bereits diesbezüglich auseinandergesetzt? Sonst bringt das hier auf RB nichts.