1952 Views | 09.03.2012 | 21:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2321371

HDI Versicherung AG

Schlechte Erfahrung mit der HDI

Ich habe neulich sehr schlechte Erfahrungen mit der HDI gesammelt. Die Vollkasko Versicherung bei HDI ähnelt eine Art Scheinversicherung. Man geht davon aus über die Laufzeit für die beschriebenen Umfänge gedeckt zu sein. Jedoch wenn es soweit ist, dass ein Unfall passiert und man recht auf ein meint zu haben, zeigt HDI seine wirkliche Natur. HDI strengt sich in dem Fall extrem an um irgendwelche Lücken zu finden, um nicht in der Zahlungspflicht zu geraten. Diese Gesellschaft stützt ihr Betriebskonzept nahezu vollständig auf den Einsatz von Juristen, die als einziges Ziel haben einen Kundenanspruch durch alle mögliche Mittel, auszuweichen. Damit sind Sie als Kunden in keinem Fall geholfen.

SCHLAGWORTE

Konkret. Fahrzeug 37tkm hat ein Bruch am Kupplungshebel, Fehlbedienung oder Überbeanspruchung ausgeschlossen, Werkstatt stellt Knick im Bauteil fest welches auf einer Kollission mit einem externen Gegenstand (Stein, Stahlbauteil) zurückzuführen ist. HDI hat 11 Jahr lang die Vollkasko Prämie kassiert und verweist im o. g. Fall auf ein Betriebsschaden. Das Fahrzeug hat nur 37 tkm gelaufen, d. h. ein Schaden durch Verschleiss oder normale Betriebsdauer ist nahezu ausgeslossen. Trotz Werkstattbescheinigung weigert HDI den Fall entgegenzukommen.

Meine Empfehlung: Überlegen Sie dreimal bevor Sie mit so einer Gesellschaft
unterwegs gehen.

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Kommentare und Trackbacks (4)


09.03.2012 | 22:16
von ReclaBoxler-1985622 | Regelverstoß melden
Bliebe nur noch der Rechtsweg.
Gerichtskosten, Anwaltskosten, evt. Kosten für Gutachter und Zeugen würden dann erstmal auf Sie zukommen.

Ausgang: ungewiss!

Oder Rechtsschutz versichert? Da aber dann hoffentlich nicht bei der HDI.

10.03.2012 | 08:40
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
"Über die Vollkasko ist ein Schaden dann versichert, wenn Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unvorhergesehenes unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis eintreten.

Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. "

Das sollte in diesem Fall auf jeden Fall ein Sachverständiger feststellen können. Ist ein Gutachten gemacht worden? Es müsste ja viel mehr zu sehen sein, als nur ein gebrochener Kupplungshebel.

Mch wundert schon, dass der Hersteller bei der geringen Kilometerleistung das nicht als Materialfehler einschätzt, wenn nichts anderes zu sehen ist. Wenn allerdings etwas anderes, z. B. Schlagstellen, zu sehen sind, müsste der HDI eigentlich eintreten. Und wenn die Schadenhöhe, zu der der BF nichts sagt, entsprechend hoch ist, lohnt sich die Inanspruchnahme trotz Rückstufung.

Allerdings kann die Dauer einer bestehenden Vollkaskoversicherung natürlich nicht Maßstab für eine Zahlung sein. Ich würde mich bedanken, wenn mein Kaskobeitrag deswegen teurer wird, weil ein Versicherer Schäden bezahlt, die nicht zu zahlen sind.

10.03.2012 | 14:20
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Immer wieder, immer wieder

So ein Kommentar muss doch nicht sein. Selbst Abiturienten beherrschen die deutsche Sprache häufig nicht. So lange man versteht, was der BF vorträgt, sollte man eine gewisse Toleranz an den Tag legen. Wenn der BF z. B. gebürtiger Syrier oder Isländer ist, finde ich seine Beschwerde außergewöhnlich gut formuliert. Vielleicht sollten Sie einmal eine Beschwerde auf Syrisch oder Isländisch formulieren. Das wird vermutlich im Vergleich erheblich schlechter abschneiden.

10.03.2012 | 19:29
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Na, ist der Kommentarmelder wieder unterwegs?



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