Durch posterXXL gelöste Beschwerde. | 2894 Views | 14.03.2012 | 14:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7401471

posterXXL AG (München)

Zusammenspiel Klarna/PosterXXL AG

Bestell-/Kundennummer: DA-bb173-29804

Wir hatten bei PosterXXL etwas bestellt und leider die Zahlung auf Rechnung gewählt. Hierbei wird ohne Zeilenumbruch im rechten Bereich ein Link auf Klarna angezeigt, der bei schmalen Bildschirmen nicht lesbar ist und dadurch "versteckt" ist.

SCHLAGWORTE

Seitens PosterXXl gibt es keine schriftliche Bestätigung, dass die Forderung abgetreten ist, zumal es eine Klarna AB und eine Klarna GmbH gibt. Lediglich Klarna selbst stellt eine Rechnung zum Ausdruck über die Klarna Website aus, auf der eine Abtretung an die Klarna AB erklärt wird. Für die Klarna AB wird keine Anschrift angegeben. Die Abtretung muss aber durch den Händer schriftlich angezeigt werden, was PosterXXL verweigert.

In der Folge könnte PosterXXL trotz Zahlung an Klarna, die erneute Zahlung des Betrages noch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem Ende des Leistungsjahres fordern.

Eine korrekte Rechnung gibt es auch nicht, denn einerseits gibt es den pauschalen Satz, dass das Rechnungsdatum dem Leistungsdatum entspreche, andererseits ändert sich das Rechnungsdatum aber mit jedem Ausdruck. Demzufolge stimmt das Leistungsdatum einfach nicht. Es ist auch fraglich, inwieweit ein Finanzamt eine Rechnung anerkennt, die mit jedem Ausdruck verändert wird.

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Meine Forderung an posterXXL AG: Ausstellung einer korrekten Rechnung und rechtswirksame Erklärung, ob die Forderung abgetreten ist.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.03.2012 | 11:47
Firmen-Antwort von: posterXXL AG
Abteilung: Kundendienst Deutschland

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie mit der Wahl Ihrer Zahlungsmethode unzufrieden sind.

Bei Ihrem Einkauf auf der Website von PosterXXL haben Sie als Zahlungsmethode den Service "Klarna Rechnung" gewählt. Bei dieser Wahl werden Ihnen auch die Zahlungsbedingungen von Klarna mitgeteilt. Auch in den AGB der Firma PosterXXL finden Sie die entsprechenden Hinweise dazu. Eine Abtretungserklärung wird entbehrlich, wenn der Kunde vom Händler schriftlich (durch die Rechnung) auf die Abtretung hingewiesen wird. Das Rechnungsdatum wird bei jedem Ausdruck aktualisiert, da nur so die Rechnung auf dem neusten Stand sein kann. Die Rechnung entspricht den Richtlinien nach §14 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz und ist damit korrekt. Wir werden Ihren Einwand jedoch gerne überprüfen, ob man hier eine zufriedenstellendere Lösung für unsere Kunden bieten kann.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig, daher bemühen wir uns unseren Service ständig zu verbessern und sehen daher jede Kritik als eine Möglichkeit dazu an.

Wir hoffen, dass wir Sie in Zukunft weiterhin als Kunden begrüßen dürfen und Ihr Vertrauen in unseren Service gewinnen können.

Ihr Klarna Kundendienst

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Kommentare und Trackbacks (7)


14.03.2012 | 16:56
von ReclaBoxler-2451257 | Regelverstoß melden
Und was sagt Poster XXL dazu?
Schon mal dort angerufen?

14.03.2012 | 19:43
von Dominik R. | Regelverstoß melden
Ich verstehe das Problem nicht.
www.posterxxl.de/zahlungsmethoden

22.03.2012 | 08:16
von ReclaBoxler-4310212 | Regelverstoß melden
Das Problem besteht im wesentlichen aus 2 Elementen:

1. Die unkorrekte Rechnungserstellung, die dazu führt, dass für die gleiche Leistung beliebig oft Rechnungen mit jeweiligem Tagesdatum heruntergeladen werden können. Gleichzeitig wird als Leistungsdatum auf das Rechnungsdatum verwiesen. Das sieht dann danach aus, als wäre dieselbe Leistung immer wieder neu erbracht und öffnet Steuerbetrügern Tür und Tor. Gleichzeitig kann niemand eine solche unkorrekte Rechnung ruhigen Gewissens absetzen.

2. Für die Abtretung an Klarna fehlt die schriftliche Abtretungsanzeige der PosterXXL AG, die die Leistung ja auch erbracht hat und die das Gesetz eindeutig schriftlich vorschreibt. Ein Hinweis in den AGB für den Fall der gewählten Zahlungsart Klarna Rechnung reicht definitiv nicht aus. In der Folge könnte PosterXXL trotz erfolgter Bezahlung an Klarna den Betrag noch nachfordern und man dürfte sich das Geld in Schweden von Klarna auf dem Klageweg holen. Viel Spaß dabei.

Der Vorstandsvorsitzende von PosterXXL hat das Problem inzwischen erkannt und verstanden, aber der Kundenservice bekommt es nicht offen bar entweder nicht verstanden oder nicht gelöst.

22.03.2012 | 12:02
von ReclaBoxler-4310212 | Regelverstoß melden
Die Antwort von Klarna ist sachlich falsch:

1. Der Hinweis in den AGB erfolgt nicht schriftlich, sondern die AGB liegen nur in einem Link vor. Desweiteren ist die Frage, ob ein entsprechender Hinweis in den AGB überhaupt ausreicht.

2. Dier Rechnung mit der angeblichen Abtretungsanzeige wird "on the fly" generiert und zum Download bereitgestellt. Sie hat weder Schriftform, noch ist sie durch den Leistungserbringer ausgestellt. Selbst bei Schriftform wäre das keine gültige Abtretungsanzeige, da die Abtretung nur der Vertragspartner (hier PosterXXL AG) erklären kann.

3. Das Leistungsdatum wird nicht korrkt angegeben, da als Rechnungsdatum immer das sich ständig ändernde Tagesdatum angegeben wird. Gleichzeitig wird im Leistungsdatum auf das Rechnungsdatum verwiesen, m was ja gar nicht gespeichert ist. Demnach ist die Rechnung formell nicht korrekt.

02.04.2012 | 12:56
von ReclaBoxler-7401471 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei PosterXXL hat man das Problem angeblich erkannt, bei Klarna fehlt offensichtlich noch immer das Verständnis für die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Rechnungslegung.


05.04.2012 | 17:23
von Klarma AB Kundendienst | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Kunde,

zurzeit bietet die Klarna AB ihren Zahlungsservice nur für private Verbraucher an. Daher werden hierbei für die Rechnungsstellung lediglich Richtlinien vorgegeben, die wir natürlich als Service für unsere Kunden erfüllen möchten. Die Rechnung wird nach der Bestellaufgabe durch den Händler aktiviert und versendet. Eine schriftliche Abtretungserklärung kann demnach in der Rechnung gesehen werden. Die AGB sind auf der Website von PosterXXL nachzulesen: www.posterxxl.de/agb

Wir haben Ihr Anliegen intern weitergegeben und werden überprüfen, ob man unseren Service an dieser Stelle für den Kunden verbessern kann.

Wir danken Ihnen für Ihren Hinweis und hoffen, dass Sie trotzdem mit unserem Service grundsätzlich zufrieden bleiben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Klarna Kundendienst

07.05.2012 | 14:39
von ReclaBoxler-7401471 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langem Hin- und Her hat PosterXXL die Rechnung storniert, nachdem Klarna Monate braucht, um das (bekannte) Problem zu lösen.

Lob an PosterXXL, aber nie wieder Klarna!




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