Durch E.ON gelöste Beschwerde. | 1112 Views | 30.05.2012 | 12:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3517191

E.ON SE (Düsseldorf)

Keine bzw. falsche Abrechnung für Stromlieferung aus PV-Anlage

Bestell-/Kundennummer: 266000732772

Als Photovoltaikanlagenbetreiber haben wir mit der E.ON Bayern AG (im Folgenden mit E.ON bezeichnet) einen Vertrag über die Lieferung (durch uns) bzw. Abnahme (durch E.ON) des mittels Photovoltaikanlage produzierten Stromes. Die E.ON ist zur Vergütung des eingespeisten Stromes verpflichtet.

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Grundsätzlich ist vom Stromproduzenten an den Netzbetreiber eine Abrechnung zu stellen. Die Abrechnung wird jedoch im Regelfall nach Einsendung der Ablesekarten von der E.ON erstellt.

Mit Absendedatum 02.01.2012 haben wir die Ablesekarten an die E.ON gesandt. Trotz mehrfacher telefonischer Monierung wurden wir jeweils immer nur auf die „innerhalb einer Woche“ zu erstellende Abrechnung vertröstet. Nun ist die Abrechnung mit Datum 30.03.2012 erstellt worden. Doch leider ist die Abrechnung (extrem) fehlerhaft. Sie enthält nicht die entsprechenden Zählerstände bzw. Mengenangaben der kWh, sie weist einen absolut falschen Guthabenbetrag aus und die zu leistenden Abschlagszahlungen sind nicht an die zu erwartende Endabrechnung für 2012 ausgerichtet.

SCHLAGWORTE

Die angekündigte Überweisung des Guthabens „in den nächsten Tagen“ ist bis heute nicht erfolgt. Ebenso sind die ausstehenden Abschlagzahlungen bisher nicht erfolgt. Die E.On befindet sich somit in Verzug.

Telefonisch waren die Verantwortlichen von E.On für uns zur Klärung der Angelegenheit bis heute leider nicht erreichbar. Lediglich die teure Hotline (0180-2-Nummer) ist erreichbar, kann jedoch nichts weiter dazu sagen, als dass das System bei E.On umgestellt werde und die richtige Abrechnung bald komme.

Nach wiederholten Gesprächen mit der Hotline wurde letztendlich mitgeteilt, dass (wiedermal) in Kürze eine Abrechnung erfolgt. Ob jetzt die richtige Abrechnung erstellt werden könne, ist noch nicht abzusehen. Daraufhin wollte ich einen verantwortlichen Vorgesetzten sprechen. Dies wurde jedoch mit den Worten: „Der ist gerade heute nicht im Haus,“ abgelehnt. Es sei keine andere Person erreichbar, die eine entsprechende Kompetenz für derartige Verhandlungen habe, bzw. jede andere Person könne mir sowieso keine andere Auskunft erteilen.

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Ich finden es unverschämt, wie man bei einer mehrkostenpflichtigen 0180-Hotline immer wieder „abgespeist“ wird. Die Photovoltaikanlage ist kreditfinanziert, wodurch bei ausbleibenden Zahlungen für Guthabenforderungen und Abschlagszahlungen (Verbindlichkeiten der E.ON) und trotzdem anfallenden Kredittilgungsraten ein Negativguthaben auf dem Finanzierungskonto entsteht, das bei zeitnaher und richtiger Abrechnung und den daraus folgenden Zahlungen durch die E.ON vermieden werden hätten können.

Durch die fehlenden Zahlungen der E.On habe ich Zinsbelastungen, die so gesehen als Schaden durch den Zahlungsverzug durch E.On entstehen.

Eine schriftliche Forderung mit Fristsetzung habe ich bereits am 02.05.2012 per Fax an die E.On geschickt. Eine Reaktion ist jedoch bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.

Mittlerweile sind folgende Forderungen aufgelaufen:
1) Forderung aus der Abrechnung für 2011: ca. 1.200,- €
2) Ausstehende Abschlagszahlungen für 2012: ca. 2.400,- €

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Meine Forderung an E.ON SE: Ca. 3.600,- € (Abrechnung 2011, Abschlagszahlungen für 2012)


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Kommentare und Trackbacks (2)


04.06.2012 | 08:30
von ReclaBoxler-1287453 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach E-Mail an Vorstandsvorsitzenden und Beschwerde an Clearingstelle-EEG hat EON plötzlich mit zahlreichen Rückrufen reagiert und die Abrechnung noch am 01.06.2012 erstellt. Schon eigenartig, wie schnell es gehen kann, wenn der Druck "von oben" kommt. Dann warte ich mal auf nächstes Jahr, hoffentlich geht´s da dann schneller.


15.11.2012 | 16:56
von Markus Zilker Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Der Verfasser dieses Berichts hat vollkommen Recht. Mein Fall ist ähnlich gelagert und ich kenne zahlreiche andere Personen welche ebenfalls betroffen sind. Was kann man dagegen tun? MfG

26.02.2013 | 09:19
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