FlexStrom AG (Berlin)
Erst Abrechnung nicht erstellt, dann Guthaben nicht ausgezahlt
Bestell-/Kundennummer: 900001722816
Ich habe eine Zweijahresvertrag mit jährlicher Vorauszahlung, der am 27.03.2011 beginnt und zum 26.03.2012 endet.
Bereits nach neun Monaten Vertragslaufzeit, am 20. Dezember 2011, wurde ich zur Vorauszahlung des zweiten Jahresbeitrages bis spätestens 20.01.201 aufgefordert.
Es erschien mir unüblich (eigentlich unlauter), die zweite Zahlung noch von Ende und Abrechnung des ersten Leistungsjahrs zu fordern, jedoch hatte ich keine Zeit, dem Sachverhalt nachzugehen und habe überwiesen.
Auf Basis meiner weiteren Erfahrungen und nach Studium der anderen Beiträge zu FlexStrom liegt nahe, dass Methode hinter dieser Praxis steht.
Gemäß Aufforderung von FlexStrom habe ich als nächstes per 26.03.2012 meine Verbrauchsdaten abgelesen und und am selben Tag Online an FlexStrom (Erfassung im Portal) übermittelt. Eine Abrechnung habe ich daraufhin jedoch innerhalb der nächsten sechs Wochen nicht erhalten, obwohl ja bei einer Onlineerfassung nicht wirklich ein menschlicher Bearbeitungsaufwand hinter der Abrechnung stehen kann.
Zum Vergleich: alle meine anderen Versorger haben unaufgefordert innerhalb von längstens drei Wochen eine Abrechnung zugestellt.
Die Abrechnung habe ich dann proaktiv angefordert und am 22.05.2012 folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau Geier,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.05.2012.
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen stellen wir fest, dass uns alle rechnungsrelevanten Zählerstände vorliegen.
Die Jahresrechnung werden Sie innerhalb der nächsten Tage erhalten.
Gut, dass ich gefragt hatte. Am 25.05.2012 erhielt ich dann die angekündigte Abrechnung, nach der mir eine Gutschrift von 314,30 € zusteht. Auf der Rechnung wurde mitgeteilt, dass die Gutschrift "innerhalb der nächsten 6 Wochen" überwiesen wird. Ich teilte am 29.05.2012 mit, dass ich nicht einverstanden bin, nochmals sechs Wochen auf mein Geld zu warten und bat um unverzügliche Auszahlung, da es eindeutig durch FlexStrom zu vertreten ist, dass ich meine Abrechnung erst selber anfordern musste, damit diese erstellt wird. Es ist in jedem Buchhaltungssystem möglich, eine Überweisung kurzfristig auszulösen, leider geschah das jedoch nicht. Meine Aufforderung blieb unbearbeitet und unbeantwortet. Auf meine nochmalige Nachfrage hin wurde mir per 14.06.2012 geantwortet:
Sehr geehrte Frau Geier,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.06.2012.
Selbstverständlich wird die Zahlung zu Ihren Gunsten umgehend angewiesen und innerhalb der nächsten Tage Ihrem uns bekannten Bankkonto gutgeschrieben.
Für die Verzögerung entschuldigen wir uns.
Heute ist der 21.06.2012, ich warte immer noch auf die Gutschrift und trete weiterhin ungewollt als Kreditorin für FlexStrom ein. Seit der Ablesung sind zwischenzeitlich zweieinhalb Monate vergangen, seit der Datum der Abrechnung über vier Wochen. Werde ich mein Geld sehen, und wenn ja, wann?
Habe mitgeteilt, nach Fristablauf wird unverzüglich das
gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Noch vier Tage. Bin gespannt.
ich habe eine Frage an sie.
Ihr Vertrag begann am 27.03.2011 und endete am 26.03.2012, dies entspricht ungefähr meiner Vertragslaufzeit (01.04.2011- 30.04.2012).
Strombelieferung fand hingegen vom 01.05.2011 - 30.04.2012 statt.
Lesen sie dazu: Bonusverweigerung in Höhe von 7O€ (Beate Sorge), hier in
der Recla Box.
Haben sie die für diesen Zeitraum aktuellen AGBs?
Denn die AGBs sind mir zum Vertragsbeginn nicht ausgehändigt worden und Flexstrom ändert selbst öfter gerade den Passus 7.3 für die Bonusgewährung.
Hierzu Flexstrom selbst:
Urteile zum FlexStrom-Bonus: Belohnung für treue Kunden durch die Bonusklausel
Posted by Dirk Hempel on November 7th, 2011
Vorweg gesagt: All diese Tipps und Hinweise zur „Bonusproblematik“ betreffen eine Vertragsklausel, die FlexStrom schon lange nicht mehr benutzt. Seit Juli 2011 hat FlexStrom die Regelungen verändert. Denn an rechtlichen Auseinandersetzungen mit einstigen Kunden haben wir kein Interesse.
Eine Änderung der AGBs setzt die Zustimmung des Kunden voraus und es muß
dem Kunden außerdem klar hervorgehoben werden was sich geändert hat.
Flexstrom hat mir weder die neuen AGBs zugesandt noch in irgendeiner Form
um meine Zustimmung gefragt.
Es wäre schön wenn sie oder jemand anders mir in meinem Anliegen helfen könnte!
Vielen Dank
Vielleicht werden Sie hier (z. B. auch in den zahlreichen aufgeführten Urteilen) fündig - Artikel der Verbraucherzentrale NRW (Stand: 12.06.12) "FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie und Gerichte bestätigen Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale"
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-neue-agb-ab-dem-12122011-1284-page-1.html
Zitat: "Wenn Sie als Kunde bzw. vormaliger Kunde der FlexStrom AG eine oder mehrere bestimmte AGB-Fassungen im Rahmen von Vertragsstreitigkeiten benötigen, schreiben Sie mich doch ebenfalls bitte per PN an und ich lasse Ihnen sodann einen Downloadlink zukommen. "
lmgtfy.com/?q=agb+versionen+flexstrom
Update: Der Vertrag ist inzwischen gekündigt, die Kündigungsbestätigung liegt vor.
Am 29.06.2012 habe ich eine Fristsetzung per FAX an den Vorstand der Flexstrom adressiert und nach Fristablauf das gerichtliche Mahnverfahren angekündigt. Mal gucken, was passiert.
Hier ist meine Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/51838-flexstrom-berlin-zweiter-vertragsjahr-flexstrom-verweigert-trotzdem-bonuszahlung
Wie kann man Vorgehen? Gibt es sowas wie eine Sammelklage bzw. Veröffentlichung der Machenschaft in der Presse?
Heute letzte Mahnung, sollte zum Ende des Monats die Überweisung nicht erfolgt sein, werde ich einen Mahnbescheit mit Zinsen und Gebühr veranlassen.
Eine Sauerei, als hätte man sonst nichts zu tun, dies unlautere Methode sollte die Staatsanwaltschaft interesseieren udn handeln.
Geschrieben von Elfriede Günther
Das hat schon ein Stückweit mit organisierter Hinhaltetaktik zu tun. Der Laden ist mehr oder wenig Pleite.
Sch. Flexstrom.