1897 Views | 21.06.2012 | 16:37 Uhr
geschrieben von Carmen Geier

FlexStrom AG (Berlin)

Erst Abrechnung nicht erstellt, dann Guthaben nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 900001722816

Ich habe eine Zweijahresvertrag mit jährlicher Vorauszahlung, der am 27.03.2011 beginnt und zum 26.03.2012 endet.

SCHLAGWORTE

Bereits nach neun Monaten Vertragslaufzeit, am 20. Dezember 2011, wurde ich zur Vorauszahlung des zweiten Jahresbeitrages bis spätestens 20.01.201 aufgefordert.

Es erschien mir unüblich (eigentlich unlauter), die zweite Zahlung noch von Ende und Abrechnung des ersten Leistungsjahrs zu fordern, jedoch hatte ich keine Zeit, dem Sachverhalt nachzugehen und habe überwiesen.

Auf Basis meiner weiteren Erfahrungen und nach Studium der anderen Beiträge zu FlexStrom liegt nahe, dass Methode hinter dieser Praxis steht.

Gemäß Aufforderung von FlexStrom habe ich als nächstes per 26.03.2012 meine Verbrauchsdaten abgelesen und und am selben Tag Online an FlexStrom (Erfassung im Portal) übermittelt. Eine Abrechnung habe ich daraufhin jedoch innerhalb der nächsten sechs Wochen nicht erhalten, obwohl ja bei einer Onlineerfassung nicht wirklich ein menschlicher Bearbeitungsaufwand hinter der Abrechnung stehen kann.

Zum Vergleich: alle meine anderen Versorger haben unaufgefordert innerhalb von längstens drei Wochen eine Abrechnung zugestellt.

Die Abrechnung habe ich dann proaktiv angefordert und am 22.05.2012 folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau Geier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.05.2012.

Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen stellen wir fest, dass uns alle rechnungsrelevanten Zählerstände vorliegen.

Die Jahresrechnung werden Sie innerhalb der nächsten Tage erhalten.

Gut, dass ich gefragt hatte. Am 25.05.2012 erhielt ich dann die angekündigte Abrechnung, nach der mir eine Gutschrift von 314,30 € zusteht. Auf der Rechnung wurde mitgeteilt, dass die Gutschrift "innerhalb der nächsten 6 Wochen" überwiesen wird. Ich teilte am 29.05.2012 mit, dass ich nicht einverstanden bin, nochmals sechs Wochen auf mein Geld zu warten und bat um unverzügliche Auszahlung, da es eindeutig durch FlexStrom zu vertreten ist, dass ich meine Abrechnung erst selber anfordern musste, damit diese erstellt wird. Es ist in jedem Buchhaltungssystem möglich, eine Überweisung kurzfristig auszulösen, leider geschah das jedoch nicht. Meine Aufforderung blieb unbearbeitet und unbeantwortet. Auf meine nochmalige Nachfrage hin wurde mir per 14.06.2012 geantwortet:

Sehr geehrte Frau Geier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.06.2012.

Selbstverständlich wird die Zahlung zu Ihren Gunsten umgehend angewiesen und innerhalb der nächsten Tage Ihrem uns bekannten Bankkonto gutgeschrieben.

Für die Verzögerung entschuldigen wir uns.

Heute ist der 21.06.2012, ich warte immer noch auf die Gutschrift und trete weiterhin ungewollt als Kreditorin für FlexStrom ein. Seit der Ablesung sind zwischenzeitlich zweieinhalb Monate vergangen, seit der Datum der Abrechnung über vier Wochen. Werde ich mein Geld sehen, und wenn ja, wann?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Unverzügliche Gutschrift des offenen Betrages / Gewährleistung eines kWh Guthaben als Wiedergutmachung für die mehrfachen Unregelmäßigkeiten


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (16)


21.06.2012 | 17:06
von Siggi Müller | Regelverstoß melden
Ich erlebe derzeit exakt das gleiche. Guthaben wird innerhalb 6 Wochen überwiesen. Nunmehr 6 Wochen um. Gutschrift Fehlanzeige! Nun 1 Woche Frist gesetzt. Antwort: Bitte etwas Geduld, wird an die entsprechende Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.
Habe mitgeteilt, nach Fristablauf wird unverzüglich das
gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Noch vier Tage. Bin gespannt.

22.06.2012 | 00:08
von ReclaBoxler-8890268 | Regelverstoß melden
Frau Geier,
ich habe eine Frage an sie.
Ihr Vertrag begann am 27.03.2011 und endete am 26.03.2012, dies entspricht ungefähr meiner Vertragslaufzeit (01.04.2011- 30.04.2012).
Strombelieferung fand hingegen vom 01.05.2011 - 30.04.2012 statt.
Lesen sie dazu: Bonusverweigerung in Höhe von 7O€ (Beate Sorge), hier in
der Recla Box.

Haben sie die für diesen Zeitraum aktuellen AGBs?
Denn die AGBs sind mir zum Vertragsbeginn nicht ausgehändigt worden und Flexstrom ändert selbst öfter gerade den Passus 7.3 für die Bonusgewährung.

Hierzu Flexstrom selbst:

Urteile zum FlexStrom-Bonus: Belohnung für treue Kunden durch die Bonusklausel
Posted by Dirk Hempel on November 7th, 2011

Vorweg gesagt: All diese Tipps und Hinweise zur „Bonusproblematik“ betreffen eine Vertragsklausel, die FlexStrom schon lange nicht mehr benutzt. Seit Juli 2011 hat FlexStrom die Regelungen verändert. Denn an rechtlichen Auseinandersetzungen mit einstigen Kunden haben wir kein Interesse.

Eine Änderung der AGBs setzt die Zustimmung des Kunden voraus und es muß
dem Kunden außerdem klar hervorgehoben werden was sich geändert hat.
Flexstrom hat mir weder die neuen AGBs zugesandt noch in irgendeiner Form
um meine Zustimmung gefragt.
Es wäre schön wenn sie oder jemand anders mir in meinem Anliegen helfen könnte!

Vielen Dank

22.06.2012 | 08:38
von ReclaBoxler-7426014 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8890268

Vielleicht werden Sie hier (z. B. auch in den zahlreichen aufgeführten Urteilen) fündig - Artikel der Verbraucherzentrale NRW (Stand: 12.06.12) "FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie und Gerichte bestätigen Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale"

22.06.2012 | 08:51
von ReclaBoxler-7426014 | Regelverstoß melden
... . oder diese Fundstelle:

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-neue-agb-ab-dem-12122011-1284-page-1.html

Zitat: "Wenn Sie als Kunde bzw. vormaliger Kunde der FlexStrom AG eine oder mehrere bestimmte AGB-Fassungen im Rahmen von Vertragsstreitigkeiten benötigen, schreiben Sie mich doch ebenfalls bitte per PN an und ich lasse Ihnen sodann einen Downloadlink zukommen. "

lmgtfy.com/?q=agb+versionen+flexstrom

22.06.2012 | 09:01
von Nie wieder Fleks | Regelverstoß melden
OK, Beitrag hatte sich erledigt

28.06.2012 | 21:57
von Carmen Geier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit meiner letzten Nachfrage über das Kundenportal habe ich meinen Vertrag zum Ende der Laufzeit gekündigt. Die Kündigung wurde bestätigt. Auf meine Zahlungsaufforderung hingegen wurde mit keinem Wort und vor allem keiner Tat eingegangen.


29.06.2012 | 09:35
von Carmen Geier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Korrektur: Mein Zweijahresvertrag mit jährlicher Vorauszahlung, der am 27.03.2011 begann, endet zum 26.03.2013 nicht zum 26.03.2012.
Update: Der Vertrag ist inzwischen gekündigt, die Kündigungsbestätigung liegt vor.
Am 29.06.2012 habe ich eine Fristsetzung per FAX an den Vorstand der Flexstrom adressiert und nach Fristablauf das gerichtliche Mahnverfahren angekündigt. Mal gucken, was passiert.


03.07.2012 | 16:59
von Siggi M. | Regelverstoß melden
Es wird nichts passieren! Mir wurde nach Fristsetzung bis 25.06. (per Fax u. Kontaktformular) am 22.06 mit Mail mitgeteilt, Ihr Guthaben wird in den nächsten Tagen auf Ihr Konto überwiesen. Bis heute kein Geldeingang und habe zwischenzeitlich Am 29.06. Mahnbescheid beantragt.

26.07.2012 | 19:13
von NullNull Sieben | Regelverstoß melden
Ich bin genau wie Sie Kunde im zweiten Vertragsjahr und mir wird der Bonus auch vorenthalten. In der Jahresrechnung hat Flexstrom den mir zustehenden Bonusbetrag sogar verringert und von meinem Stromguthaben abgezogen. So habe ich den Bonus doppelt an Flexstrom bezahlt, zu Vertragsbeginn und jetzt nun zum zweiten Mal als Abzug von meiner Gutschrift.

Hier ist meine Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/51838-flexstrom-berlin-zweiter-vertragsjahr-flexstrom-verweigert-trotzdem-bonuszahlung

22.08.2012 | 21:52
von Heinz Saff | Regelverstoß melden
HalloDas gleiche habe ich zur zeit auch ich habe am 01.06.2012 Flexstrom die Daten mitgeteilt, und warte bis Heute immer noch auf meine gutschrift. na den anruf heute habe ich zu hören bekommen das es noch länger dauern würde. was soll ich machen?

06.09.2012 | 19:19
von 08 16 | Regelverstoß melden
Habe das gleiche erlebt. Bonus über 600,- Euro. Bescheid der Auszahlung in 6 WOchen etc.
Wie kann man Vorgehen? Gibt es sowas wie eine Sammelklage bzw. Veröffentlichung der Machenschaft in der Presse?

24.10.2012 | 09:16
von Josef Claus | Regelverstoß melden
Ich erlebe die selbe Pleite mit FlexStrom. Habe den Vertrag zum 31.5.12 gekündigt und im September meine Abrechnung nach Anmahnung mit einem Guthaben von 380,- Euro erhalten. Das Guthaben habe ich immer noch nicht. Scheinbar sind sie nicht zahlungsfähig oder?

05.11.2012 | 13:45
von Max Claasen | Regelverstoß melden
Hallo, habe 2 jahre vertrag gehabt bei Flexstrom, aber leider auch nur deswegen, weil ich den kündigungsdate verpennt habe. Im 2. jahr dann das böse erwachen, fast doppelt so teuer die kwh! Dann endlich 31.04. wieder zum alten stromanbieter gewechselt. Nach mehrmaligen teueren anrufen bei der Hotline, am 19.09. schlussabrechnung. 354 euro Guthaben ebenfalls mit der Formulierung, wird innerhalb von 6 wochen überwiesen. Nun 6 wochen vorbei, noch keine Überweisung seitens Flexstrom, Hotline schon 4 mal angerufen, immer wieder zu antwort, es liegt in der Buchhaltung, von der gibts keine Telnummer! Komisch, für so ne Firma, das es nicht möglich ist die Buchhaltung zu erreichen, aber die wissen schon warum es keine Nummer gibt! Werde jetzt noch diese Woche warten, dann zum Anwalt gehen. Solch ein Unternehmen dürfte es in so einem Staat nicht geben! Nieeeeeee mehr FLEXSTROM

13.11.2012 | 19:18
von ReclaBoxler-3719226 | Regelverstoß melden
Nie mehr Flexstrom, hab die gleichen Probleme mit der Gutschrift, der Vorstand sollte angezeigt werden für solche Machenschaften, aber leider interessiert das anscheinend keinen.

21.02.2013 | 15:21
von ReclaBoxler-1216123 | Regelverstoß melden
Hallo Ihr Leidensgenossen leider seit Ihr nicht allein mit dieser leidigen Angelegenheit, auch ich reklamiere mein Guthaben aus der Abrechnung 2011 und 2012 (Ende des Vertrages) seit Monaten.
Heute letzte Mahnung, sollte zum Ende des Monats die Überweisung nicht erfolgt sein, werde ich einen Mahnbescheit mit Zinsen und Gebühr veranlassen.
Eine Sauerei, als hätte man sonst nichts zu tun, dies unlautere Methode sollte die Staatsanwaltschaft interesseieren udn handeln.

Geschrieben von Elfriede Günther

22.02.2013 | 18:29
von Taki Papadopoulos | Regelverstoß melden
Ich kann mich den oben aufgeführten Dingen nur anschließen. Habe selbst meinen Vertrag zum Oktober 2012 gekündigt. Die erste Abrechnung von Flexstrom war falsch, da der vorausgezahlte Bonus nicht aufgeführt war. Nach Reklamation, erhielt ich Anfang Januar 2013 eine korrigierte Abrechnung. Zum 24.01.2013 erhielt ich eine e-mail (nach mehrmaligen Anfragen meinerseits) von Flexstrom, daß der ausstehende Betrag "zeitnah" überwiesen wird. Heute (22.02.2013) habe ich eine nette Dame amTelefon gehabt von Flexstrom die mir mitteilte, daß sich die Überweisung noch bis zu 6 Wochen hinauszögern kann, da die Fachabteilung Land unter sei.
Das hat schon ein Stückweit mit organisierter Hinhaltetaktik zu tun. Der Laden ist mehr oder wenig Pleite.
Sch. Flexstrom.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!