ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Probleme nach Widerruf
Ich habe im Juni 2010 den Stromanbieter gewechselt. Extra-Energie (damals prioenergie) hatte Dinge im Angebot versprochen, die bei der Bestätigungsmail nicht mehr eingehalten wurden.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Genau dem Vertrag folgend habe ich den Widerruf vorgenommen. ExtraEnergie hat nie darauf reagiert. Zwölf Monate lang sind alle Telefonate, E-Mails und Einschreiben unbeantwortet geblieben. Nach einem Jahr habe ich den Anbieter gewechselt, nachdem ich die Zahlungen unter Vorbehalt vorgenommen habe. Elf Monate nach Ende der Lieferung besitzt diese nicht erreichbare Firma die Dreistigkeit, mir noch 20 EUR in Rechnung zu stellen. Lastschrifteinzüge werden trotz Widerruf vorgenommen. Erst eine Anzeige an die Hausbank konnte diese Machenschaften stoppen.
Ich kann allen nur raten, einen weiten Bogen um diese unverschämte Firma zu machen. Strafanzeige habe ich inzwischen eingereicht, Anzeige an die Regulierungsbehörde ist raus. Mal sehen, ob die Firma weiterhin toten Mann spielt.
26.07.2012 | 16:45
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Sind Sie sicher, dass Ihr Widerruf/Widerspruch fristgerecht eingegangen ist? Falls ja, würden wir uns Ihren Fall gern genauer ansehen. Können Sie Ihre Beschwerde bitte noch einmal kurz mit dem Betreff "Verbraucherforum" an presseprioenergie.de mitteilen? Bitte vergessen Sie nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie
lg
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/
unter anderem Zitat:
".. . Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.
Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen
beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (!)
und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat.
Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen. "
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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