1410 Views | 12.08.2012 | 22:17 Uhr
geschrieben von M. Ackermann

FlexGas GmbH (Berlin)

Änderung Jahresverbrauchsprognose + ungerechtfertigte Mahnung

Bestell-/Kundennummer: 900001967545

Gegen die Änderung der Jahresverbrauchsprognose von 20000 kwh auf 31832,5 kwh erhob ich innerhalb von zwei Tagen schriftlich Einspruch. Aufgrund der Verbrauchswerte aus den Vorjahren sowie aufgrund des aktuellen Verbrauchs ist dieser Wert total unrealistisch.

SCHLAGWORTE

Flexgas bestätigte mir schriftlich durch die Mitarbeiterin N. Menden, dass der Zahlungstermin auf den 17.08.2012 verschoben wurde. In dieser Zeit wollte Flexgas Rücksprache mit dem örtlichen Netzbetreiber halten. Trotzdem erhielt ich am 30.07.2012 die erste Mahnung und am 08.08.2012 die zweite Mahnung um einen Betrag in Höhe von € 887,44 zu bezahlen.

Seitdem habe ich keine Info mehr bezüglich der Rücksprache beim örtlichen Netzbetreiber erhalten.

Meine Emails an Flexgas vom 31.07., 02.08., 06.08.2012 und 09.08.2012 sind bisher noch immer unbeantwortet.

Ich fordere Flexgas hiermit auf, die Mahnungen vom 30.07.2012 und 08.08.2012 zurück zu nehmen und auch die Jahresverbrauchsprognose wieder von 31832,5 kwh auf den Ursprungswert von 20000 kwh zu senken.

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Meine Forderung an FlexGas GmbH: Rücknahme der Mahnungen vom 30.07. und 08.08.2012 und Senkung der Jahresverbrauchsprognose von 31832,5 kwh auf den Ursprungswert von 20000 kwh.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (9)


22.08.2012 | 08:45
von Reinhold Scholl | Regelverstoß melden
Bei mir genau die selbe abzocke. gottseidank endet mein vertrag am 30.09 2012 und habe schon die lieferzusage von einer seriösen firma. Versuche schon seit 3 Monaten denen klar zumachen das ich mein Verbrauchspaket niemals verbrauchen werde. keinen Zent werde ich zahlen, werde wahrscheinlich wenn die Abrechnung mal kommen sollte Rechtsanwalt einschalten müssen. da ich ja meinen Bonus nach einem Jahr wahrscheinlich nicht erhalten werde. daher auch keine Nachzahlung. Die würde wahrscheinlich auch nie mehr zurück gezahlt. also Finger weg von diesen Firmen Dann lieber beim Grundversorger bleiben: dieser ganze Ärger lohnt sich nicht.

22.08.2012 | 21:00
von M. Ackermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Mahnungen wurden mittlerweile zurückgenommen. Die Änderung der Jahresverbrauchsprognose wurde noch immer nicht zurückgenommen und ist noch in der Prüfung. Seit dem 01.06.2012 (fast 3 Monate!) stehe ich diesbezüglich mit der Firma Flexgas regelmäßig in Verbindung.
Ich fordere die Firma Flexstrom auf, die Jahresverbrauchsprognose wieder von 31832,5 kwh auf den Ursprungswert von 20000 kwh zu senken.


30.08.2012 | 10:06
von Jörg Pastor | Regelverstoß melden
Habe das gleiche Problem mit Flexgas.
Vertrag abgeschlossen mit 20 000kWh, mein Verbrauch in den letzten Jahren

01.06. Flexgas erhöht die Verbrauchsprognose auf 23 553,228 kWh
und verlangt 230,96€ Nachzahlung.
02.06.- 30.06. mehrere Emails an flexgas, flexgas will Kontakt mit
Gasnetzbetreiber aufnehmen.Es folgen dennoch weitere
Mahnungen.
30.06. Einschreiben an flexgas mit letzter Jahresabrechnung,
17 846kWh und Benachrichtigung der Bundesnetzagentur über
diesen Vorgang.
14.08. Erneute Erste Mahnung
23.08. erneute Zweite Mahnung

Ich werde natürlich nicht bezahlen, mein Anwalt steht schon auf der Startlinie.

05.09.2012 | 23:36
von M. Ackermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.09.2012 | 21:22
von ReclaBoxler-4614318 | Regelverstoß melden
Habe gleiche Probleme. Habe schon Antrag bei Schlichtungsstelle Energie gestellt.

12.09.2012 | 22:58
von Noch ein ReclaBoxler | Regelverstoß melden
Ich habe genau das selbe Problem. Jetzt hat Flexgas mir mitgeteilt, dass der Netzbetreiber eine Korrektur der Jahresverbrauchsprognose nicht vorgenommen hätte und es daher bei den erhöhten Abschlagszahlungen bliebe. Ich solle mich selber an den Netzbetreiber wenden, um eine Korrektur der Verbrauchsprognose zu erreichen. Darauf hin habe ich meinen Gasnetzbetreiber angerufen. Dieser teilte mir mit, dass eine Jahresverbrauchsprognose gerade "nicht auf Wunsch des Kunden", sondern nur auf Betreiben des Gaslieferanten vorgenommen werden könne. In meinem Fall habe Flexgas - entgegen anderslautender Email der Flexgas an mich - eine entsprechende Korrektur aber gar nicht gefordert. Im übrigen sei die Jahresverbrauchsprognose auch nicht auf eigenes Betreiben, sondern auf Wunsch von Flexgas erhöht worden!

Ich werde dies wohl auch der Bundesnetzagentur melden.

24.10.2012 | 22:08
von ReclaBoxler-5428497 | Regelverstoß melden
§ 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz lesen ("Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ")

UND

Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 19.01.2012 "Rechnungen für Strom und Gas: Was Energieversorger mitteilen müssen"
www.vz-nrw.de/UNIQ125701984911963/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen-1

Zitat: "Vorauszahlungen und/oder Abschläge

Beide sind nach dem Verbrauch des vorhergehenden (!) Abrechnungszeitraumes und dem vereinbarten Preis zu berechnen - notfalls auch nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Verbraucher.

Einen geringeren Verbrauch, den der Kunde nachvollziehbar begründet - zum Beispiel wenn sich der Haushalt verkleinert hat oder eine neue, effizientere Heizungsanlage eingebaut wurde - muss der Versorger angemessen berücksichtigen. "

05.12.2012 | 20:53
von Susi Tadellos | Regelverstoß melden
Die Regierung mahnt uns stetig an, die "Versorger" zu wechseln. Tja, wäre da nicht die Energiemafia. Über Verifox, die sowas von unabhängig sind, hochgelobt bis zum "geht-nicht-mehr", kassieren fleißig mit, wenn es darum geht, Dreck anzudrehen. Flexgas, die Besten, die Billigsten; schön wär´s. Spätestens nach einem Jahr entpuppt sich das Ganze als Abzockmaschine. Grundpreis wird von 3 auf 16€ monatlich erhöht, die kWh Gas fast verdoppelt. Nemmt gebrauch vom Sonderkündigungsrecht, egal welche Änderungen ihrer sog. AGB´s auch stattgefunden haben, das BGH können die nicht umgehen. Im Endeffekt ist der heimische regionale Anbieter der Beste.
Leider sind viele Mitmenschen schlichtweg überfordert, gegen solche Machenschaften vorgehen zu können. Gerade solches Klientel ist für Flexgas das große Geschäft.

21.01.2013 | 16:19
von Weiterer Betroffene | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

gibt es was neues in Eurem Fall? Ich habe ebenfalls das Schreiben im Dezember und letzte Woche die erste Mahnung bekommen. Bei mir wird von einer Jahresprognose von 16500 gesprochen und ich habe ein Paket von 14000 gekauft. In meiner letzten Jahresabrechnung (anderer Anbieter) habe ich genau 12400 kwh verbraucht und mein Netzbetreiber meinte, bei ihm liegen keine Werte von 16500kwh vor. Ich habe die Mahnung widersprochen und mit Anwalt gedroht für den Fall, dass sie mir noch eine Mahnung schicken sollten.
Daher interessiert mich schon, wie weit Eure Probleme sind.
Dank und Gruß
Ratsuchender



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