FlexGas GmbH (Berlin)
Änderung Jahresverbrauchsprognose + ungerechtfertigte Mahnung
Bestell-/Kundennummer: 900001967545
Gegen die Änderung der Jahresverbrauchsprognose von 20000 kwh auf 31832,5 kwh erhob ich innerhalb von zwei Tagen schriftlich Einspruch. Aufgrund der Verbrauchswerte aus den Vorjahren sowie aufgrund des aktuellen Verbrauchs ist dieser Wert total unrealistisch.
Flexgas bestätigte mir schriftlich durch die Mitarbeiterin N. Menden, dass der Zahlungstermin auf den 17.08.2012 verschoben wurde. In dieser Zeit wollte Flexgas Rücksprache mit dem örtlichen Netzbetreiber halten. Trotzdem erhielt ich am 30.07.2012 die erste Mahnung und am 08.08.2012 die zweite Mahnung um einen Betrag in Höhe von € 887,44 zu bezahlen.
Seitdem habe ich keine Info mehr bezüglich der Rücksprache beim örtlichen Netzbetreiber erhalten.
Meine Emails an Flexgas vom 31.07., 02.08., 06.08.2012 und 09.08.2012 sind bisher noch immer unbeantwortet.
Ich fordere Flexgas hiermit auf, die Mahnungen vom 30.07.2012 und 08.08.2012 zurück zu nehmen und auch die Jahresverbrauchsprognose wieder von 31832,5 kwh auf den Ursprungswert von 20000 kwh zu senken.
Ich fordere die Firma Flexstrom auf, die Jahresverbrauchsprognose wieder von 31832,5 kwh auf den Ursprungswert von 20000 kwh zu senken.
Vertrag abgeschlossen mit 20 000kWh, mein Verbrauch in den letzten Jahren
01.06. Flexgas erhöht die Verbrauchsprognose auf 23 553,228 kWh
und verlangt 230,96€ Nachzahlung.
02.06.- 30.06. mehrere Emails an flexgas, flexgas will Kontakt mit
Gasnetzbetreiber aufnehmen.Es folgen dennoch weitere
Mahnungen.
30.06. Einschreiben an flexgas mit letzter Jahresabrechnung,
17 846kWh und Benachrichtigung der Bundesnetzagentur über
diesen Vorgang.
14.08. Erneute Erste Mahnung
23.08. erneute Zweite Mahnung
Ich werde natürlich nicht bezahlen, mein Anwalt steht schon auf der Startlinie.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich werde dies wohl auch der Bundesnetzagentur melden.
UND
Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 19.01.2012 "Rechnungen für Strom und Gas: Was Energieversorger mitteilen müssen"
www.vz-nrw.de/UNIQ125701984911963/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen-1
Zitat: "Vorauszahlungen und/oder Abschläge
Beide sind nach dem Verbrauch des vorhergehenden (!) Abrechnungszeitraumes und dem vereinbarten Preis zu berechnen - notfalls auch nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Verbraucher.
Einen geringeren Verbrauch, den der Kunde nachvollziehbar begründet - zum Beispiel wenn sich der Haushalt verkleinert hat oder eine neue, effizientere Heizungsanlage eingebaut wurde - muss der Versorger angemessen berücksichtigen. "
Leider sind viele Mitmenschen schlichtweg überfordert, gegen solche Machenschaften vorgehen zu können. Gerade solches Klientel ist für Flexgas das große Geschäft.
gibt es was neues in Eurem Fall? Ich habe ebenfalls das Schreiben im Dezember und letzte Woche die erste Mahnung bekommen. Bei mir wird von einer Jahresprognose von 16500 gesprochen und ich habe ein Paket von 14000 gekauft. In meiner letzten Jahresabrechnung (anderer Anbieter) habe ich genau 12400 kwh verbraucht und mein Netzbetreiber meinte, bei ihm liegen keine Werte von 16500kwh vor. Ich habe die Mahnung widersprochen und mit Anwalt gedroht für den Fall, dass sie mir noch eine Mahnung schicken sollten.
Daher interessiert mich schon, wie weit Eure Probleme sind.
Dank und Gruß
Ratsuchender