Durch Hannoversche Volksbank gelöste Beschwerde. | 2232 Views | 11.09.2012 | 16:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1755211

Hannoversche Volksbank eG (Hannover)

Finanziell ruiniert durch Heirat und Unterschrift

Bestell-/Kundennummer: 146607001 und 1466070/851.26

Das mein Ehemann, von dem ich mittlerweile getrennt lebe und mich scheiden lassen werde, Alkoholiker ist, habe ich erst erfahren, als wir bereits 15 Jahre verheiratet waren.

SCHLAGWORTE

Ich hatte, als ich meine Ausbildung begonnen hatte, mein erstes Konto bei der Hannoverschen Volksbank eröffnet.

So ca. zehn Jahre sind es gewesen, in denen ich dort alleine dieses Konto hatte. Ich nutzte lediglich den Dispokredit, den man mir eingeräumt hatte, aber ansonsten nichts.

Da mein Ehemann mir vor jammerte, dass er mit seinem Geldinstitut Probleme habe und ich mit der Hannoverschen Volksbank - damals noch Lindener Volksbank - sehr zufrieden war, eröffnete ich mit ihm gemeinsam ein Konto.

Es dauerte nicht lange, und die finanziellen Schwierigkeiten fingen an. Es wurde ein Kreditvertrag abgeschlossen, und im Laufe der Jahre kam es immer wieder zu Umschuldungen.

2007, als ich erfuhr, dass mein Ehemann Alkoholiker ist und er in eine Langzeittherapie ging, sah es finanziell bereits sehr schlecht bei uns aus. Teilweise war es nicht möglich, Lebensmittel für mich und meine Tochter zu kaufen, da mein Ehemann grundsätzlich dafür sorgte, dass ich kein Geld von unserem gemeinsamen Konto abheben konnte, er war damit immer schneller als ich.

Aber selbst wenn ich Geld hätte abheben können, ich hätte es nicht so gut verstecken können, dass er es nicht gefunden, an sich genommen und versoffen hätte. Auch in einer Geldkassette war das Geld nicht sicher, denn die brach er kurzerhand einfach auf.

2007 bemerkte ich, dass die Hannoversche Volksbank für das gemeinsame Konto ungerechtfertigter Weise die höchsten Kontoführungsgebühren berechnete. Begründet hatte man es mir gegenüber nicht. Daraufhin löste ich das gemeinsame Konto auf, nur der Kreditvertrag blieb bestehen.

Nun lebe ich getrennt, einer der Trennungsgründe ist, dass mich mein Ehemann finanziell ruiniert hat. Durch sein Verschulden wurde er später zahlungsunfähig: Er hatte sich in der Probezeit krank gemeldet, wurde von der Zeitarbeitsfirma entlassen.

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An mir ist gesundheitlich die Vergangenheit nicht spurlos vorbeigegangen, seit 2007 beziehe ich nur noch eine EU-Rente, ich bin gehbehindert.

Meine "Fehler" in der Vergangenheit sind folgende:

1. Meinen Ehemann geheiratet zu haben.
2. Nicht gewusst zu haben, was ein Alkoholiker ist, auch nicht, dass mein Ehemann einer ist. Lag wohl daran das ich keine Ärztin bin und von daher die Krankheit nicht erkannt habe.
3. Das gemeinsame Konto eröffnet und damals vor vielen Jahren den Kreditvertrag mit unterschrieben zu haben, genau so wie bei den vielen Umschuldungen.

Nun werde ich einen Schufa-Eintrag bekommen, finanziell bin ich ruiniert.

Ich gehe mal davon aus, dass mein Ehemann nicht der einzige Alkoholiker ist, der seine Frau und die Heirat dazu benutzt hat, für die entstandenen Schulden nicht alleine aufkommen zu müssen.

Und von daher frage ich mich allen Ernstes, warum guckt die Bank nicht einfach mal genau hin, sondern sorgte nur durch das möglichen machen der Umschuldungen, dass alles immer schön weiter laufen konnte?

Das die finanziellen Probleme erst begannen, als ich mit ihm das gemeinsame Konto hatte, es davor aber, als nur ich Kontoinhaberin war, keine Probleme gab, das zählt nicht.

Im August hatte ich per E- Mail bei der Hannoverschen Volksbank wegen der Restschuldversicherung nachgefragt, aber mir wurde bis heute nicht darauf geantwortet.

Egal wo man hinhört, überall wird gesagt: Dein alkoholkranker Ehemann wird dich mit sich runter ziehen!

Leider muss ich das bestätigen, da sich kaum jemand mit dieser Krankheit auskennt und weiß, was diese Krankheit für die Angehörigen bedeutet.

Ich empfinde diese Angelegenheit als hochgradig ungerecht, weil ich und auch meine Tochter für etwas bestraft werden, was wir nicht verursacht haben.

Mittlerweile habe ich Post von einem Inkassounternehmen bekommen, anstatt einer Antwort auf meine E-Mail bezüglich der Restkreditversicherung.

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Meine Forderung an Hannoversche Volksbank eG: Stellungnahme und Gerechtigkeit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.09.2012 | 12:00
Firmen-Antwort von: Hannoversche Volksbank eG
Abteilung: Vorstandsstab

Sehr geehrte Kundin,

bitte wenden Sie sich direkt an unser Qualitätsmanagement:

Hannoversche Volksbank eG

- Qualitätsmanagement -

Kurt-Schumacher-Str. 19

30159 Hannover

Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Vielen Dank.

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.09.2012 | 12:46
von ReclaBoxler-1755211 | Regelverstoß melden
Wozu soll ich mich an Ihr Qualitätsmanagement wenden? Damit ich wieder keine Antwort von Ihnen erhalte?

SIE können sich mit MIR in Verbindung setzen!

15.09.2012 | 14:44
von ReclaBoxler-1755211 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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