Durch Tchibo Mobilfunk gelöste Beschwerde. | 636 Views | 01.10.2012 | 09:26 Uhr
geschrieben von Michael Wetzel

Tchibo Mobilfunk GmbH & Co KG (Hamburg)

Portierung Fehler bei Tchibo / O2

Bestell-/Kundennummer: 017692475293

So etwas habe ich noch nie erlebt. Am 20.09.2012 sollte meine Rufnummer von der Telekom (T-Mobile) zu Tchibo / O2 portiert werden. Was soll ich sagen, heute ist der 01.10. und es funktioniert immer noch nichts.

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Meine Nummer geht quasi seit dem 17.09. nicht mehr, da die Telekom diese zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet hat. Am 20.09. wurde die Nummer dann auch ohne Probleme von der Telekom weg portiert. Auf Nachfrage bei Tchibo erhalte ich die Auskunft, dass es zu einem Fehler seitens o2 gekommen ist, viele Nummer betroffen sind (interessiert mich eigentlich weniger) und Tchibo keinerlei Auskunft von seinem Partner o2 erhält.

Ich bin Unternehmer und auf mein Handy angewiesen, x Kunden, Partner und Mitarbeiter fragen mich, ob ich eine neue Nummer hätte. Auch meine Tchibo Übergangsnummer ist hiervon betroffen, tolle Allnet Flat, mit der man nichts anfangen kann. Das weitere große Problem dabei, ohne Handynummer keine Tan-Nummer zum Überweisen und keine zwei Wege Authentifizierung der Google Business Apps. Sehr praktisch als Admin! Jetzt ist es mir ohne mein Handy nicht mal mehr möglich, unseren E-Mail Server zu steuern!

Das war das letzte mal, dass ich zu o2 gewechselt bin. So eine bodenlose Frechheit habe ich noch nie erlebt!

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Kommentare und Trackbacks (5)


01.10.2012 | 09:51
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Der Fehler von O2 jetzt mal aussen vor gelassen (ja ist schlecht und muss gelöst werden)

Aber wenn sie tatsächlich als "Admin" tätig sind wie sie behaupten und jetzt keinen zugriff mehr auf irgentwelche Systeme haben ist das ganze ihr eigenes Problem. Man führt einfach keine Änderungen an sensiblen Zugängen durch ohne abgesichert zu sein.

Genausowenig können sie einen Festplattenhersteller für Datenverlust haftbar machen da sie verantwortlich für Backups sind.

Eventueller geschäftsverlust wäre damit Fahrlässig selbst verschuldet.

01.10.2012 | 10:12
von Ak | Regelverstoß melden
Wie blauäugig kann man sein.

Wie kann man als "Unternehmer" mit seinem beruflich benötigten

Mobilfunkkonten zu einem Kaffeeröster wechseln.

Geiz ist halt geil, gell?

08.10.2012 | 09:36
von Michael Wetzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.10.2012 | 10:21
von Michael Wetzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.11.2012 | 16:43
von Michael Wetzel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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