Durch primamobile gelöste Beschwerde. | 843 Views | 19.10.2012 | 19:11 Uhr
geschrieben von Götz Odendahl

primamobile GmbH (Berlin)

Angeblicher Telefonvertrag

Bestell-/Kundennummer: 240678125

Am 23.05.12 wurde ich durch Primamobile angerufen. Es erfolgte angeblich Gesprächsmitschnitt. Dieser soll Vertragsgrundlage sein.

Ich sagte dem Telefonist, die Firma solle bitte Unterlagen schicken. Und Sie sollen sie schnell schicken, da ich lange Zeit (2 Monate) im Ausland bin. Den Aufenthalt kann ich nachweisen. Natürlich erfolgte die Sendung trotz gegenteiliger Aussage nicht schnell genug. Dadurch konnte ich erst nach Rückkehr widersprechen. Nun wird der Widerspruch wegen Fristüberschreitung nicht anerkannt und ich bekomme Rechnungen und Mahnungen.

Ich habe bereits einen Nachweis über einen rechtsgültigen Vertrag eingefordert. In der Antwort bekam ich statt Nachweis immer nur die gleiche Antwort.

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Akzeptanz des Widerspruchs durch primamobile


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.10.2012 | 19:56
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Odendahl,

wie wir Ihnen bereits mehrfach mitteilten, haben Sie uns am 23.05.2012 nachweisbar telefonisch beauftragt, Ihnen zweimal unseren Mobilfunk-Tarif „8win magic“ bereitzustellen.

Im Anschluss erhielten Sie sowohl die Auftragsbestätigungen vom 29.05.2012 mit entsprechender Widerrufsbelehrung als auch die SIM-Karten und die dazugehörigen PIN/PUK-Nummern in einem separaten Schreiben. Da keines dieser Schreiben an uns zurückgesendet wurde, gehen wir davon aus, dass Ihre angegebene Adresse korrekt ist und Sie diese Unterlagen erhalten haben. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb die Tarife entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen für Sie eingerichtet wurden. Sämtliche vertragliche Leistungen wurden Ihnen im Rahmen der Auftragserteilung erläutert und Sie haben diesen umfassend zugestimmt. Dies kann mittels der hier vorliegenden Tonbandaufzeichnung, die mit Ihrem Einverständnis gefertigt wurde, auch entsprechend nachgewiesen werden.

Eine Rückabwicklung der geschlossenen Verträge ist somit nicht mehr möglich. Die monatlichen Grundgebühren für die von Ihnen gewählten Tarife fallen daher auch an, wenn Sie die zur Verfügung gestellte Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, zumal wir unsere günstigen Tarife nur auf der Grundlage verlässlicher Mindestlaufzeiten anbieten können. Daher ist ein Festhalten an der Mindestlaufzeit zumutbar.

Wie Sie Ihren Auftragsbestätigungen entnehmen können, beträgt die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit zu unserem Tarif „8win magic“ lediglich 6 Monate, so dass wir die beiden Vertragsverhältnisse zum 25.11.2012 (frühester Kündigungstermin = Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit) beenden werden. Die bis dahin anfallenden Rechnungsbeträge sind von Ihnen jedenfalls zum Ausgleich zu bringen.

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit nun aufgeklärt ist. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen auch gern an unseren Kundenservice wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Primamobile-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.10.2012 | 20:36
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich würde den Vertragsabschluss bestreiten. Primamobil muss diesen nachweisen.

Haben Sie allerdings den Vertrag rechtsgültig abgeschlossen, ist die Widerspruchsfrist abgelaufen. Das hilft auch der Auslandsaufenthalt nichts. Dann würde ich zahlen, fristgerecht kündigen, bevor noch weitere Kosten enstehen.

25.10.2012 | 20:16
von Michael Prinz | Regelverstoß melden
Bloß nicht zahlen! Primamobile rückt den Mitschnitt außergerichtlich nicht raus. Warum wohl nicht? Primamobile ist in der Beweispflicht, dass ein rechtsgültiger Vertrag besteht.

16.06.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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