Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 6876 Views | 18.11.2012 | 14:16 Uhr
geschrieben von Peter Ascheberg

ExtraEnergie GmbH

Priogas lehnt Kündigung ab und macht schon wieder Ärger

Bestell-/Kundennummer: 0297608

www.prioenergie.de stellt sich nach Kündigung stur.

Nachdem ich zu Anfang dieses Jahres schon einen monatelangen Streit um die erste Jahresabrechnung und die Verrechnung des Kundenbonus hatte, habe ich den Vertrag mit Priogas am 25.10.2012 fristgerecht zum 31.01.2013 gekündigt.

SCHLAGWORTE

Zwar hatte Priogas nach Monaten endlich die richtige Rechnung erstellt und den richtigen Kundenbonus verrechnet, aber wer hat schon Lust auf monatelanges Gezerre, um zu seinem Recht zu kommen?

Wie gesagt, am 25.10 eine Mail an Priogas geschickt, in der Mail die Kündigung ausgesprochen und zusätzlich eine geschriebene und von mir unterschriebene Kündung per PDF angehängt. Am 11.11. schrieb Priogas jetzt, dass sie die Kündiung nicht akzeptierén, weil diese per Brief erfolgen müsse. Dazu sei noch angemerkt, dass Priogas diese Mitteilung´auch nur per Mail geschickt hat. Über die Empfänger-Mail Adresse habe ich bisher auch Willenswerklärungen versandt und erhalten, es ist also keine no-reply-Adresse. Priogas will hier wohl einen Kunden zu einem viel zu teuren Tarif halten. Habe jetzt wiedersprochen und Rechtsanwalt angekündigt. Ärgerlich ist, dass dieser Verein meinem neuen Lieferanten auch abgesagt hat. Sollte ich hier teurer einkaufen müssen, werde ich Priogas verklagen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Annahme der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.11.2012 | 16:08
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey prioenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (9)


18.11.2012 | 15:24
von ReclaBoxler-4816423 | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite von prioenergie ist nachzulesen: Die Kündigung bedarf der Schriftform auf dem Postweg.
Entscheidend ist allerdings was in den von Ihnen anerkannten AGB steht.

18.11.2012 | 15:32
von Dauerwechsler | Regelverstoß melden
Es steht doch in den AGB, dass die die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Hätten Sie sich dran gehalten, hätten Sie jetzt keinen Ärger. Ich war auch bei Priogas und hatte außer, dass die Rechnung ca. 4 Monate zu spät kam, keine Probleme. Wenn man einen Vertrag unterschreibt sollte man wenigstens einige grundsätzlichen Eckpunkte kennen. Die meisten Leute, die sich hier beschweren, sind an ihrer Misere eigentlich selber schuld.

19.11.2012 | 10:11
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Hallo,

lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/54564-extraenergie-neuss-kuendigungsfrist-nur-bei-kuendigung-auf-postweg-eingehalten

Gruß Wolf

19.11.2012 | 10:12
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Hallo,

lesen Sie unter "Kündigungsfrist nur bei Kündigung auf Postweg. "

Gruß Wolf

19.11.2012 | 11:30
von Ff | Regelverstoß melden
Wieso wollen Sie priogas verklagen, der Fehler liegt eindeutig bei Ihnen. Bei mir hat alles funktioniert, ich habe mir aber auch die AGB durchgelesen. Ob die Vorgehensweise von priogas kundenfreundlich ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

19.11.2012 | 11:33
von Wechsler | Regelverstoß melden
Wieso wollen Sie pr.io. gas ver. kla. gen, der Feh. ler liegt eindeutig bei Ihnen. Bei mir hat alles funktioniert, ich habe mir aber auch die A. G.B. durchgelesen. Ob die Vorgehensweise von pr.io. gas kunden. freundlich ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Der F. i.l.t. e.r hier ist sowas von b.esch.eu. ert.

30.11.2012 | 09:29
von Peter Ascheberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist nicht in meinem Sinne gelöst, aber gem. AGB scheint Priogas hier mit der schriftl. Kündigung recht zu haben. Fraglich bleibt, warum ein Unternehmen, dessesn gesamte Kommunikation (Rechnungen etc). über Mail und Internet läuft, diesen Kommunikationsweg selbst ausschließt.


11.02.2013 | 14:43
von Klaus Hartwig | Regelverstoß melden
Die Kündigung postalisch zu verlangen ist ein Witz, Wer liest denn die AGB´s, die nur Rechtsanwälte verstehen? Ich habe rechtzeitig gekündigt, leider nicht postalisch.Im heutigen elektronischen Zeitalter--abschliessen kann man per Mail, nicht aber kündigen--ist dies nur eine Abzocke, zumal eine Unterschrift nicht vorliegt. Ich habe sogar an die Geschäftsleitung geschrieben, die es aber nicht für nötig hält, zu antworten. Eine AGB liegt mir nicht vor, nur eine Kündigung von 3 Monaten. Dies habe ich eingehalten. Man kann doch von mir nicht verlangen, die 3seitige AGB durchzulesen. Ich wechsle Strom und Gas jährlich, aber soetwas ist mir noch nicht vorgekommen. Kulant ist dies Firma auf keinen Fall, oder sollte sie die Verträge nötig haben? Es fehlt auch der Hinweiss auf die postalische Kündigung.
Hinweiss: andere Anbieter Haben in den AGB`s diesen Passus-- nur postalisch--nicht mehr.

21.02.2013 | 17:11
von Martin Seewwald | Regelverstoß melden
Die senden die Anpassungsschreiben ja auch per Mail und wenn man hier sich beschwert und sagt das die versteckten Erhöhungen nicht zu finden sind, bekommt man als Antwort, bei uns geht alles per Mail, wir sind ja ein Internetanbieter!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!