Durch FlexGas gelöste Beschwerde. | 1098 Views | 11.12.2012 | 20:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6393442

FlexGas GmbH (Berlin)

Anpassung Abschlagzahlung

Ein Jahr im voraus bezahltes Paket von 21.000 kWh über 766€. Nach sechs Mon. eine Nachforderung von 371,7 € - also ein jährlicher Gesamtbetrag von 1.137,7 € aufgrund eines angeblich vom Netzbetreiber übermittelten voraussichtlichen Jahresverbrauchs von 26.310 kWh.

Da ich über monatliche Aufzeichnungen meines Gasverbrauchs der letzten drei Jahre verfüge, kann ich meinen Jahresverbrauch ziemlich genau abschätzen und komme exakt auf das bezahlte Paket von 21.000 kWh. Sie haben sich basiert auf die letzten sechs Monaten, wo der Verbrauch ca. 13. 000 kWh war. Normalerweise die andere sechs Monaten des Jahres ist mein Verbrauch ca. 7.000 kWh. Das macht eine Summe von max. 21. 000 kWh.

Eine Nachzahlung lehne ich ab.

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Meine Forderung an FlexGas GmbH: Keine Aktualisierung des bisherigen Abschlags


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Kommentare und Trackbacks (7)


11.12.2012 | 21:21
von ReclaBoxler-4816687 | Regelverstoß melden
Ich würde mir vom Netzbetreiber schriftlich geben lassen, welchen voraussichtlichen Jahresverbrauch er an Flex übermittelt hat.

13.12.2012 | 22:43
von Max | Regelverstoß melden
§ 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz

Zitat: "Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. "

Es handelt sich zwar um eine andere Firma, aber die Fallgestaltung ist ähnlich. ..
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article110902495/Hohe-Abschlaege-Klage-gegen-Stromanbieter.html

www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp?mid=701269

18.12.2012 | 18:30
von Jose Ponte | Regelverstoß melden
Die Nachzahlung habe ich nicht gemacht und jetzt bekomme Ich eine Mahnungsbrief von Flexgas mit folgender Satz:
"Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpfichtung nicht kurzfristig nachkommen, werde wir unsere Forderung gerichtlich geltend machen oder durch einen Inkassodienstleister einziehenlassen. Ihre Daten werden dann gegebenfalls auch an eine entsprechende Auskunftei übermittelt. Die Übermittlung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt in diesem Fall selbsverständlich gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Auch in Ihrem Interesse bitten Wir Sie daher, die Angelegenheit so schnell wie möglich zu Regeln. "

Was muss ich machen? Ich habe schon gedacht mein aktueller Zählerstand an die Netzbetreiber zu schicken als Jahresablesung. Ich gehe davon aus das Sie das an Flexgas weiterleiten und dann können Sie sehen dass, zwisch 01.06.2012 und 18.12.2012 (mehr als 6 Monate) noch nicht die hälfte von meine im voraus bezahltes Paket von 21.000 kWh, verbraucht habe.

Hat jemand noch eine Idee?

Danke im Vorausn

18.12.2012 | 18:59
von Peter S. | Regelverstoß melden
Vor allem nicht ins Boxhorn jagen lassen mit solchen Drohungen:

Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpfichtung nicht kurzfristig nachkommen, werde wir unsere Forderung gerichtlich geltend machen oder durch einen Inkassodienstleister einziehenlassen. Ihre Daten werden dann gegebenfalls auch an eine entsprechende Auskunftei übermittelt

Infos und Tips:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

Da sie ja alles schriftlich haben und auch ihren Verbrauch nachweisen können, sollten sie es drauf ankommen lassen und sich von Flexstrom vor Gericht zerren lassen. Die müssen nämlich nachweisen das sie mehr verbraucht haben und wenn ihr Netztbetreiber die aktuellen Daten über ihren bis Dato tatsächlichen Verbrauch hat, kann sich Flexstrom warm anziehen wegen zumindest"versuchten Betruges"
Ein Schiessen das auf jeden Fall nach hinten losgehen wird.

Solchen Leuten muss man die Hände abschlagen; )

18.12.2012 | 19:02
von Peter S. | Regelverstoß melden
(Mein erster Kommentar wurde nicht freigegeben, folgt sicher noch)
Darum erstmal kurz zum Inkasso:

Nicht ins Boxhorn jagen lassen!

Tips und Infos:

www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

18.12.2012 | 19:09
von Peter S. | Regelverstoß melden
Ich habe schon gedacht mein aktueller Zählerstand an die Netzbetreiber zu schicken als Jahresablesung.

Nicht denken, machen.
Nur dann haben sie einen Nachweis über den tatsächlichen Verbrauch.

Nachtrag

Wann ist die Androhung eines Negativeintrages rechtswidrig?

www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=575&

09.11.2016 | 05:37
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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