Stromio GmbH (Düsseldorf)
Sonderkündigungsrecht: Stromio hat Preiserhöhung nicht angezeigt
Bestell-/Kundennummer: 1326484
Leider habe ich nachdem ich am 23.11.2012 zufällig nachgefragt habe welchen Preis ich für das Jahr 2013 für meinen Basic Tarif bezahlen muss erst am 28.11.2012 eine E-Mail erhalten, dass die Preise deutlich erhöht worden sind.
Zu keinem Zeitpunkt wurde mir die Preiserhöhung schriftlich vorher mitgeteilt.
Des Weiteren war diese Preiserhöhung nach meiner Berechnung auf der Internetseite (wahrscheinlich nur für Neukunden) nicht zu erahnen. Stromio bietet aktuell Tarife für Neukunden an, die trotz inkludierter Preiserhöhung durch die Umlagen sowohl im Grund- wie auch im Arbeitspreis deutlich unter den erhöhten Preisen der bestehenden Kunden liegen. Hier fehlt mir auch die Transparenz und ein einheitliches Preisgefüge!
Ein gewünschter Wechsel in den angezeigten Tarif (classic) auf der Internetseite wurde mir bereits verweigert und mir wurde mit einer E-Mail bereits eine automatische Vertragsverlängerung für 2013 angezeigt.
Aus diesen Gründen möchte bzw. habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Diese wurde mir bereits mehrfach (in verschiedenen Standard-Emails) abgelehnt.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man nach einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat und das ein seriöser Stromanbieter die Pflicht hat Preisveränderungen anzuzeigen….
Ein faire Geschäftsbeziehung sieht anders aus!
28.12.2012 | 11:15
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
2) Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
(3) Im Fall einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der Lieferant wird den Kunden in der brieflichen Mitteilung der Preisänderung auf dieses besondere Kündigungsrecht und dessen Wirkung gesondert hinweisen.
(4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Der Lieferant soll dem Kunden eine Kündigung unverzüglich nach Eingang bestätigen.
Da Sie nach eigener Aussage keine briefliche Mitteilung über die Preisänderung bekommen haben, ist diese unwirksam. Ihr Sonderkündigungsrecht beginnt erst dann, wenn Ihnen diese Mitteilung vorliegt. Solange dies nicht der Fall ist, läuft Ihr Vertrag zu den alten Konditionen weiter.
da sind Sie nicht der Einzige hier, der diese Probleme hat. Stromio ist ja wohl unseriös bis zum geht nicht mehr. Dass die nun billiger an Neukunden verkaufen als an Altkunden ist klare Masche.
Veröffentlichen Sie doch hier mal, was die Ihnen anbieten. Aber Vorsicht! Man munkelt, dass die sich freikaufen wollen von negativen Kommentaren.
Wäre aber mal für alle Geschädigten wichtig, was man Ihnen nun anbietet.
T. B.
Beschwerde ist noch nicht gelöst