Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 513 Views | 17.12.2012 | 09:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5451042

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Sonderkündigungsrecht: Stromio hat Preiserhöhung nicht angezeigt

Bestell-/Kundennummer: 1326484

Leider habe ich nachdem ich am 23.11.2012 zufällig nachgefragt habe welchen Preis ich für das Jahr 2013 für meinen Basic Tarif bezahlen muss erst am 28.11.2012 eine E-Mail erhalten, dass die Preise deutlich erhöht worden sind.

SCHLAGWORTE

Zu keinem Zeitpunkt wurde mir die Preiserhöhung schriftlich vorher mitgeteilt.

Des Weiteren war diese Preiserhöhung nach meiner Berechnung auf der Internetseite (wahrscheinlich nur für Neukunden) nicht zu erahnen. Stromio bietet aktuell Tarife für Neukunden an, die trotz inkludierter Preiserhöhung durch die Umlagen sowohl im Grund- wie auch im Arbeitspreis deutlich unter den erhöhten Preisen der bestehenden Kunden liegen. Hier fehlt mir auch die Transparenz und ein einheitliches Preisgefüge!

Ein gewünschter Wechsel in den angezeigten Tarif (classic) auf der Internetseite wurde mir bereits verweigert und mir wurde mit einer E-Mail bereits eine automatische Vertragsverlängerung für 2013 angezeigt.

Aus diesen Gründen möchte bzw. habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Diese wurde mir bereits mehrfach (in verschiedenen Standard-Emails) abgelehnt.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man nach einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat und das ein seriöser Stromanbieter die Pflicht hat Preisveränderungen anzuzeigen….

Ein faire Geschäftsbeziehung sieht anders aus!

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Wechsel in einen günstigeren Tarif bzw. Bestätigung meiner Sonderkündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2012 | 11:15
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


17.12.2012 | 09:34
von Heinz K. | Regelverstoß melden
Auszug aus den AGBs von Stromio, § 6:

2) Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.

(3) Im Fall einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der Lieferant wird den Kunden in der brieflichen Mitteilung der Preisänderung auf dieses besondere Kündigungsrecht und dessen Wirkung gesondert hinweisen.

(4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Der Lieferant soll dem Kunden eine Kündigung unverzüglich nach Eingang bestätigen.

Da Sie nach eigener Aussage keine briefliche Mitteilung über die Preisänderung bekommen haben, ist diese unwirksam. Ihr Sonderkündigungsrecht beginnt erst dann, wenn Ihnen diese Mitteilung vorliegt. Solange dies nicht der Fall ist, läuft Ihr Vertrag zu den alten Konditionen weiter.

24.12.2012 | 15:30
von ReclaBoxler-5451042 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Na da scheint der "große" Konzern auf Zeit zu spielen. Ich finde das Verhalten eine Frechheit! Frohe Weihnachten!


28.12.2012 | 11:24
von Thomas Berreg | Regelverstoß melden
Lieber Beschwerdeführer,

da sind Sie nicht der Einzige hier, der diese Probleme hat. Stromio ist ja wohl unseriös bis zum geht nicht mehr. Dass die nun billiger an Neukunden verkaufen als an Altkunden ist klare Masche.

Veröffentlichen Sie doch hier mal, was die Ihnen anbieten. Aber Vorsicht! Man munkelt, dass die sich freikaufen wollen von negativen Kommentaren.

Wäre aber mal für alle Geschädigten wichtig, was man Ihnen nun anbietet.

T. B.

04.01.2013 | 12:52
von ReclaBoxler-5451042 | Regelverstoß melden
Leider wurde mir nichts angeboten. Nur dieses "witzige" Schreiben wurde mr gesendet: Sehr geehrter Herr X, ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Gern habe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft Leider ändert dies nichts am Ergebnis.In den für Sie gültigen und von Ihnen mit der Bestellung vom 12.10.2010 akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist eine außerordentliche Kündigung bei der Weitergabe oder Erhöhung von hoheitlichen Belastungen unter § 4 Punkt 1 und 3 ausgeschlossen. Gern füge ich Ihnen, die für Sie gültigen allgemeinen Geschäftsbedinungen nochmals als PDF- Datei an. Da es sich ausschließlich um die Weitegabe hoheitlicher Belastungen handelt, welche von der Stromio GmbH nicht beeinflusst werden können, lehnen wir eine vorzeitige Kündigung zum 31.12.2012 auf Grund dieser staatlichen Erhöhungen ab dem 01.01.2013 weiterhin ab. Ebenso ist, wie wir Ihnen mitgeteilt haben, ein Tarifwechsel erst wieder zum 01.12.2013 möglich und muss spätestens am 18.10.2013 angemeldet werden. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Wochen, zum Ende der Vertragslaufzeit am 30.11.2013 in Schriftform zu kündigen. Ich bedauern, Ihnen in diesem Fall nicht entgegenkommen zu können und bitte Sie dennoch, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag--------------------------------------------------------------------Für mich hat sich mit diesem Schreiben nichts gelöst bisher. Ich bin immer noch der Auffassung das eine Preiserhöhung schriftl. vorher mitgeteilt werden muss ganz egal aus welchen Gründen diese erfolgt. Des Weiteren hat der Endverbbraucher ein Recht auf eine Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung, unabhängig von vorhandenen (teilweise nichtigen) AGB´s. Ein Beispiel hierzu: BGH Urteil vom 14.07.2010 Az. VIII ZR 246/08 OLG Oldenburg LG Oldenburg. Ich finde es sehr Schade von Stromio ein solches Verhalten & Vorgehen an den Tag zu legen. Über ein "Entgegenkommen" hätte ich mich gefreut. Hier ensteht nun mehr und mehr der Eindruck, dass der Kunde nur hingehalten werden soll und dies nicht nach gültigen deutschem Recht geschieht. Ich erwarte eine positive Antwort von Stromio und bestehe weiterhin auf meine Sonderkündigung. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Vielleiht probiere ich es nun auch mal bei der Schlichtungsstele für Energie.

04.01.2013 | 13:00
von ReclaBoxler-5451042 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Siehe hierzu meinen Kommetar vom 04.01.2013 | 12:52 von ReclaBoxler-5451042


14.02.2013 | 23:05
von ReclaBoxler-5451042 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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