Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 513 Views | 08.01.2013 | 14:02 Uhr
geschrieben von Sascha Mardorf

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom widerspricht Mahnbescheid

Bestell-/Kundennummer: KD-NR. 900001778117

Zuerst wurde eine falsche Verbrauchsprognose berichtigt, aber am 21.06.12 wurden einfach €50 abgebucht. Ohne Begründung.

Die 1. Jahresabschlussrechnung vom 31.07.12 wurde nach unzähligen Anrufen meinerseits am 05.10.12 mit einem mir zustehenden Guthaben und Bonus auf €725.79 abgeändert. Mit den €50, die zu Unrecht abgebucht wurden, ergibt das €775.79. Mit belanglosen und falschen Aussagnun seitens der Kundenhotline und durch Mails wird mir seitdem die Auszahlung versprochen.

Da FS nicht zahlte, habe ich am 13.12.12 einen Mahnbescheid erlassen. Dem wurde am 24.12.12 teilweise widersprochen. Ich weiß bis heute nicht, warum einem regulären Guthaben widersprochen wird? Erlasse nun VS-Bescheid. Mir wurde Klärung durch Rechtsabteilung versprochen, in Wahrheit reagiert niemand bei FS! I

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Auszahlung meines Guthabens in Höhe von €775.79


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (12)


08.01.2013 | 17:51
von Werner Grems | Regelverstoß melden
Am 9. Jan. 2013 ist u. a. FlexStrom ein Thema bei stern TV:

www.stern.de/tv/sterntv/sendung-vom-09012013-unsichere-facebook-apps-teuerer-billigstrom-bespitzelungen-bei-aldi-sued-und-das-nachspiel-vom-weltuntergang-1951666.html

08.01.2013 | 18:49
von Sigi S. | Regelverstoß melden
Haben Sie Flexstrom bezgl. Ihrer Forderung in Verzug gesetzt?
D. h. Zahlungsfrist gesetzt die fruchtlos verstrich.
Sie haben keinen Mahnbescheid erlassen sondern lediglich beantragt, denn das zuständige Mahngericht erlässt den Mb.
Da Sie offensichtlich Flexstrom nicht rechtwirksam in Verzug setzten, ist klar das die dem Mahnbescheid widersprechen.
Bei widersprochenem Mahnbescheid können Sie auch keinen Vollstreckungsbescheid beantragen. (erlassen sowieso nicht)
Vom Mahngericht wurde Ihnen mitgeteilt das FS dem MB widersprach, und muss Ihnen doch ebenfalls mitgeteilt haben, das es nach Zahlung des festgesetzten Gerichtskostenvorschuss von Ihnen zum Verfahren kommt.
Also nochmal genau überprüfen, sonst scheitern Sie vor Gericht kläglich.

09.01.2013 | 11:23
von Arti | Regelverstoß melden
Bei mir haben die auch einfach mal so 50,- € abgebucht. Bei mehreren Millionen Kunden lohnt sich diese Art der Geldbeschaffung vermutlich. Habe mich daraufhin beschwert. Nach drei Wochen räumte man ein, dass der Betrag zu Unrecht abgebucht worden war und ich ihm umgehend gutgeschrieben bekomme. Passiert ist natürlich nix. Noch eine Beschwerde von mir. Daraufhin teile man mir mit, man werde den Betrag mit der nächsten vierteljährlichen Abbuchung verrechnen. Somit habe ich Flexstrom drei Monate lang Geld geliehen. Bitte, Flexstrom!
Flestrom selbst ist nicht so großzügig. Ich warte sei drei Monaten auf meine Rückzahlung in Höhe von 500 Euro. Wenn ich die Berichterstattung in den Medien sehe und was ich hier so lese, dann gehe ich davon aus, das Flexstrom bald pleite geht.

10.01.2013 | 12:46
von ReclaBoxler-9633731 | Regelverstoß melden
Hallo Sigi S.
Sind sie von Flexstrom? Egal, ich habe FS per Mail und Kundenhotline mitgeteilt, dass ich Mahnbescheid erlassen werde!

10.01.2013 | 18:14
von Sigi S. | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler-9633731,

wenn man es richtig macht dann bekommt man auch von Flexstrom schnell sein Geld.
Wenn Sie FS mitgeteilt haben Sie erlassen Mahnbescheid, dann fanden die das sicher lustig und nehmen Sie schon deshalb nicht ernst. Der Rechtsabteilung v. FS ist bekannt, das Sie keinen Mahnbescheid erlassen sondern lediglich beantragen können. Das Mahngericht bei dem Sie den Mahnbescheid beantragten prüft übrigens nicht ob der Anspruch berechtigt ist und ob Sie nachweisbar den Schuldner in Zahlungsverzug setzten, was für einen folgenden Rechtsstreit um da nicht zu scheitern unbedingt erforderlich ist.
Da Sie FS nicht rechtswirksam in Zahlungsverzug setzten, werden Ihnen dann selbst wenn Ihre Forderung berechtigt ist die Kosten des Rechtsstreits incl. gegnerischen Anwalt auferlegt.
Mit Mail oder Anruf bei der Kundenhotline können Sie nichts nachweisen.
Dies ist keine Rechtsberatung, und ich bin auch kein Mitarbeiter von Flexstrom.

11.01.2013 | 17:25
von ReclaBoxler-3314373 | Regelverstoß melden
Habe heute Begründung wegen Teilwiderspruch von FS erhalten. Sie widersprechen nicht meinem Guthaben, sondern behaupten, dass ich bei Hotline angegeben hätte, mein Guthaben mit nächstem Abschlag zu verrechnen. Diese Erlaubnis habe ich ein gegeben. Entschuldigen sie bitte meine Skepsis bezgl. ihres Kommentares, aber seit der FS-Geschichte bin ich misstrauisch geworden. Kann man eigentlich einem Teilwiderspruch widersprechen, oder bleibt mir nur der Gang zum Gericht?

11.01.2013 | 20:10
von Sigi S. | Regelverstoß melden
Gegen widersprochenem Mahnbescheid (auch zum Teil) ist kein Widerspruch Ihrerseits möglich, wo dann wenn gewünscht im Anschluss in einem Gerichtsverfahren über Ihren Anspruch bzw. der Auszahlung entschieden wird. Mit der Mitteilung über den widersprochenem MB hat Ihnen das Mahngericht auch sicher Informationen über den weiteren Verlauf mitgeteilt.
Um genauer zu beurteilen liegen nicht ausreichende Informationen vor. Sollte FS jedoch tatsächlich eine Tonaufzeichnung über Ihr Einverständnis zur Verrechnung Ihres Guthabens mit der nächsten Abschlagszahlung vorliegen, wäre das nicht von Vorteil.
Sie erklären "sondern behaupten, dass ich bei Hotline angegeben hätte, mein Guthaben mit nächstem Abschlag zu verrechnen".
Behaupten die das nur oder haben Sie zugestimmt?
Ihre Aussage "Diese Erlaubnis habe ich ein gegeben. " ist nicht klar verständlich. Andererseits soll Ihr Guthaben v. 775,79€ mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet werden? Wie hoch ist denn der Abschlag, um fast 800€ damit zu verrechnen?
Sorry, das in meinem ersten Kommentar nicht das zu lesen ist was Sie gerne hören möchten, Ihnen letztendlich aber auch nicht helfen würde.

12.01.2013 | 00:25
von ReclaBoxler-1409019 | Regelverstoß melden
Bei einen nur teilweise widersprochenen Mahnbescheid kann man einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Zumindest für den Teil, der angemahnten Forderung, der nicht Widersprochen wurde.

Den Rest muß man dann, wie schon geschrieben wurde, per Gerichtsverfahren klären.

12.01.2013 | 13:59
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Fast täglich gibt es neue negative Pressemeldungen über die Flexstrom-Gruppe:
www.derwesten-recherche.org/2012/12/stromanbieter-wechsel-flexstrom-mit-marken/
www.stern.de/tv/sterntv/dumpingpreise-bei-stromlieferanten-billigstrom-koennte-teuer-werden-1951234.html
www.news4press.com/VORSICHT-BEI-VORKASSE-MIT-FLEXSTROM_709117.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zahlungsverzug-flexstrom-auf-der-strafbank/7604162.html
www.konsumer.info/?p=25911
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1056451
waz.m.derwesten.de/dw/staedte/muelheim/muelheimer-kam-stromanbieter-wechsel-teuer-zu-stehen-id7404882.html?service=mobile
www.zeit.de/2012/50/Energieversorgung-Stromanbieter-Flexstrom
www.wiwo.de/unternehmen/industrie/offene-rechnungen-vertriebspartner-stoppt-vermarktung-von-flexstrom/7514750.html

18.01.2013 | 09:24
von Sascha Mardorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe trotz Nachfrage per Einschreiben warum mein Guthaben teilweise zurückbehalten wird, die Antwort bekommen, dass ich zuviel bezahlten Abschlag mit Novemberabschlag verrechnet haben wollte, widersprochen. Geld wir d in Höhe von nun ca. 350€ immer noch zurückgehalten. Möchte endlich eine Antwort und Lösung meiner Angelegenheit!


01.02.2013 | 09:31
von Sascha Mardorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.02.2013 | 17:34
von Sascha Mardorf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


27.11.2013 | 16:48
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