Durch FlexGas endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2616 Views | 13.01.2013 | 13:07 Uhr
geschrieben von Tilo G.

FlexGas GmbH (Berlin)

Flexgas versendet Mahnungen ohne Rechnungslegung

Bestell-/Kundennummer: 900001927813

Mein Vertrag habe ich abgeschlossen vom 01.02.2012 bis 31.01.2013 als Paket. Spätestens im Anfang November hätte eine Information kommen müssen, wie es in 2013 weiter geht. Es kam aber nichts. Am 04.01.2013 kam eine Mahnung. Die angegebene Rechnungsnummer wies einen Rechnungsbetrag aus, der um mind. 50% höher lag als im Vorjahr. Meine Kündigungsfrist war natürlich abgelaufen. Ich hatte auch nicht die Absicht zu kündigen. Bei einer derartigen Preiserhöhung bleibt mir aber keine ander Wahl, als zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Nach schriftlicher Aufforderung, mir eine Kopie der Rechnung mal zu senden (per E-Mail), kam natürlich auch nichts. Jetzt habe ich schriftlich per Post mit Einschreiben und Rückschein Einspruch gegen die Mahnung eingelegt und habe das Sonderkündigungsrecht ausgeübt. Mal sehen was jetzt passiert. Den angemahnten Rechnungsbetrag werde ich nicht zahlen. Auch zwei Telefonate haben nichts gebracht. Notfalls muss ich mir einen Anwalt nehmen.

SCHLAGWORTE

Im Grunde nach ist das alles wie auch bei der Sendung Stern TV beschieben.

Mal sehen, wie es jetzt weiter geht. Selbst wenn ich erst mal in die Grundversorgung zurück muss, ist das erstmal der bessere Weg. Danach suche ich mir einen neuen Anbieter. Nach meinen Informationen aus dem Internet, erging es offenbar auch vielen anderen Flexgaskunden so.

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Kommentare und Trackbacks (52)


13.01.2013 | 13:12
von Unbekannter Weise | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Tilo G.,

haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtig gelesen?

„Spätestens im Anfang November hätte eine Information kommen müssen, wie es in 2013 weiter geht. “

Das glaube ich kaum. Im Kleingedruckten steht bestimmt drin, dass sich der Vertrag stillschweigend verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Bevor Sie noch weitere Maßnahmen unternehmen, alle Vertragsunterlagen (auch und gerade das Kleingedruckte) raussuchen und durchlesen.

Trotzdem viel Erfolg in Ihrem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

Unbekannter Weise

13.01.2013 | 13:32
von Tilo G. | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihren Beitrag von "Unbekannter Weise". Wie schon gesagt, ich hatte nicht die Absicht zu kündigen. Eine Information zur Preiserhöhung für die Vertragsverlängerung war aber zu erwarten. Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Preise gehalten werden. Aufgrund der fehlenden Rechnung für 2013 bzw. fehlenden Preisinfo für 2013 konnte ich nicht in der normalen Kündigungsfrist kündigen. Ansonsten muss man immer vorbeugend kündigen.

Tilo G.

13.01.2013 | 20:40
von ReclaBoxler-9993294 | Regelverstoß melden
Wie man feststellen kann, ist Flexstrom doch kein Auslaufmodell.

Es sieht ja so aus, als ob die mit Verträgen regelrecht zugeschüttet werden, täglich neue Kundschaft bei Reclabox.

14.01.2013 | 22:39
von ReclaBoxler-3526024 | Regelverstoß melden
Zwischenbericht von Tilo G.
Ich habe heute den 14.01.2013 per E-Mail eine Kopie der Rechnung, ausgestellt bereits am 16.11.2013, erhalten. Also dem Grunde nach, wurde mir eine Rechnung 2,5 Monate vor Beginn der Verlängerungszeit ausgestellt. Zahlungsziel war der 20.12.2012.In dem Begleitschreiben entschultigte man sich für die ausgestellte Mahnung und befand diese jetzt als gegenstandslos.
Jetzt soll ich statt 2064,78 für das erste Jahr gleich mal 3161,10€ mit Preisgarantie oder 2771,10€ ohne Preisgarantie zahlen. Der Bonus vom 1. Jahr in Höhe von 420,00€ wurde bereits abgezogen. Flexgas bezeichnet sich immer noch als günstiger Energieversorger (Arbeitspreis 0,07690€/KWh u. Grundgebühr 16,00€/Monat). Na das nenne ich doch mal einen Aktionspreis.
Mal sehen wie es jetzt weiter geht. Meine Kündigung (Sonderkündigungsrecht) zum 31.01.2013 bleibt bestehen.
Ich berichte später weiter.

Tilo G.

18.01.2013 | 12:19
von Uwe Lohmann | Regelverstoß melden
Danke für die ausführliche Darlegung der Schwierigkeiten mit FlexGas. Ich erlebe das gleiche: Keine Abrechnung des zurückliegenden Lieferzeitraumes, keine Ankündigung der Tariferhöhung - lediglich Zustellungen von Mahnungen zur Zahlung eines ca. 40% höheren Jahresabschlags für den Folgezeitraum. Emails werden nicht beantwortet. Ist eine Sonderkündigung angebracht?

18.01.2013 | 18:08
von Charles | Regelverstoß melden
Bei mir ist der Fall genauso wie oben unter Kundennummer: 900001927813
beschrieben und ich habe mit Einschreiben-Rückschein mein Sonderkündigungsrecht bei Flexgas ausgeübt.

Über die Online-Sendungsverfolgung bei der Deutschen Post habe ich gesehen, dass das Einschreiben noch nicht zugestellt wurde. Adress Reichpietschufer 86-90, kein Postfach?

Was ist da los? Ist Ihr Einschreiben-Rückschein (vom 13.01.2013) angekommen?

18.01.2013 | 20:05
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Fast täglich gibt es neue negative Pressemeldungen über die Flexstrom-Gruppe:
www.vz-berlin.de/verbraucherzentrale-berlin-erzielt-erfolg-gegen-flexstrom
www.derwesten-recherche.org/2012/12/stromanbieter-wechsel-flexstrom-mit-marken/
www.stern.de/tv/sterntv/dumpingpreise-bei-stromlieferanten-billigstrom-koennte-teuer-werden-1951234.html
www.news4press.com/VORSICHT-BEI-VORKASSE-MIT-FLEXSTROM_709117.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zahlungsverzug-flexstrom-auf-der-strafbank/7604162.html
www.konsumer.info/?p=25911
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1056451
waz.m.derwesten.de/dw/staedte/muelheim/muelheimer-kam-stromanbieter-wechsel-teuer-zu-stehen-id7404882.html?service=mobile
www.zeit.de/2012/50/Energieversorgung-Stromanbieter-Flexstrom
www.wiwo.de/unternehmen/industrie/offene-rechnungen-vertriebspartner-stoppt-vermarktung-von-flexstrom/7514750.html

19.01.2013 | 13:05
von Tilo G. ( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
2. Zwischenbericht
Ich freue mich und bedanke mich für das umfangreiche gezeigte Interesse und die bereits eingegangenen Kommentare. Ich sehe darin die Bestätigung, dass offensichtlich Fexgas/Flexstrom/Löwenzahn hier alle Tricks anwendet, um Kunden abzukassieren.
Das durch mich versendete Kündigungsschreiben per Einschreiben und Rückschein haben die Herren von Flaxgas nun am 15.01.2013 erhalten. Per Post habe ich den Rückschein am 18.01.2013. Nun muss ich mal abwarten, was weiter passiert. Eine Kopie der Rechnung für die Verlängerung habe ich per E-Mail bekommen, jedoch hat dieses Schreiben für mich nur einen gewissen Informationscharakter, da dieses Schreiben ohne Kopfbogen, ohne Absender, ohne Steuernummer, ohne HRB-Nummer vom Amtsgerich usw., nicht den gesetzlichen Ansprüchen einer Rechnung erfüllt. Ich habe also immer noch keine rechtsgültige Rechnung, aber bereits die 1. Mahnung und die 2. Mahnung, die jedoch wie bereits durch Flaxgas, wie bereits berichtet, als gegenstandslos erkärt wurde.
Weitere Berichte folgen.

Tilo G. (Beschwerdeverfasser)

21.01.2013 | 10:06
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Tilo G.,

ja, mein Einschreiben -Rückschein vom 15.01.2013 ist inzwischen angekommen und ich habe die Rückschein-Postkarte erhalten.

Allerdings wurde das Einschreiben weder von Flexgas GmbH noch von einem Bevollmächtigten angenommen, sondern lediglich von einem anderen EmpfangsBERECHTIGTEN: M. Frank?

Ich habe mir die Rechnung vom 16.11.2012, die ich erst im Januar 2013 per E-Mail erhalten habe (wobei ich vorher schon 2 Mahnungen erhalten hatte) noch einmal angeguckt.

Auch bei mir hatte die Rechnung keinen Kopfbogen, keinen Absender, keine Steuernummer, keine Angabe zur HRB-Nummer vom Amtsgerich usw.,

Grüße - charles

21.01.2013 | 14:33
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

bitte melden Sie sich in jedem Fall, wenn Sie eine Reaktion von Flexgas auf Ihre Kündigung erhalten.

Habe im Internet auch den Fall nachlesen können, dass die Kündigung von Flexgas nicht anerkannt wird.

Grüße - charles

21.01.2013 | 22:32
von ReclaBoxler-7670248 | Regelverstoß melden
Hallo Herr U. Charles

offenbar geht es Ihnen genau so. Ich möchte nur damit sagen, dass wir uns da zurücklehnen können. Jeder Anwalt hätte es mit solchen Forderungen relativ leicht vor Gericht. Solange noch nicht einmal eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, befindet man sich auch nicht im Verzug. Das Bundesministerium für Finanzen hat eine eindeutige Richtlinie über die Anforderungen an eine korrekte Ausstellung einer Rechnung herausgegeben. Diese " Rechnungskopie " von Flexgas würde kein Finanzamt anerkennen.
Juristisch gesehen wurde durch die Rücksendung des Rückscheines der Erhalt des Schreibens durch Flexgas bestätigt. Ob Herr M. Frank oder Herr Meier, Müller Schulze den Empfang bestätigt, hat für mich keine Nachteile. Das Schreiben wurde durch die Post zugestellt! Die Kündigungsfrist läuft.

Viele Grüße Tilo G.

22.01.2013 | 10:34
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

mir ist eins unklar, wieso Sie ein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2013 ausüben konnten: Sie haben doch erst im Januar von der Preiserhöhung per Nachfrage erfahren. und ich habe die Angelegenheit so verstanden, dass man ein Sonderkündigungsrecht am Ende des Monats, in dem man von der Preiserhöhung erfahren hat (= in diesem Fall Januar) zum Ende des darauf folgenden Monats ausüben kann?

Grüße - charles

22.01.2013 | 12:31
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

haben Sie zum 01.02.2013 bereits einen anderen Gasanbieter gewählt?

Grüße - charles

23.01.2013 | 09:45
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

vielen Dank für die Antwort.

Zum Thema Frist Sonderkündigungsrecht, s. bitte unter
www.gastip.de/rubrik2/20003/Gaspreiserhoehung-Sonderkuendigungsrecht-wahrnehmen.html

Haben Sie bereits zum 01.02.2013 einen neuen Gasanbieter?

Ggfs. ja, was passiert, wenn Flexgas Ihre Kündigung nicht akzeptiert. dass wäre doch bei den bisherigem Geschäftsgebahren kein Wunder. sind dann 2 Gasanbieter zu zahlen.

Bitte halten Sie mich über die Reaktion von flexgas auf Ihre Kündigung in jedem Fall auf dem Laufenden.

Grüße - Charles

23.01.2013 | 20:05
von Tilo G. ( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Hallo U. Charles,

ich habe noch keinen neuen Gasanbieter. Ich nehme in Kauf, dass ich erst einmal vom Grundversorger automatisch übernommen werde. Dort kann ich dann mir in Ruhe einen preiswerteren Anbieter suchen. Die monatliche Kündigungsfrist von 4 Wochen ist kein Problem. Eine Doppelbelastung ist ausgeschlossen. Sicherlich kann ich nicht abschätzen, wie Flexgas reagiert. Aber Sie werden reagieren, da ich keine Geld mehr an diese Leute zahle. Ein direkter Anbieterwechesel ist nicht möglich, da ich selbst in dieser Situation gekündigt habe, nachdem mir die Mahnungen zugesendet worden und ich da erst erfahren durfte, dass Flxgas mehr als 40% Preisaufschlag für das Verlängerungsjahr möchte. Ich denke, dass ich bis zum Monatsende eine Benachichtigung von Flexgas erhalte.
Ich berichte sofort weiter, wenn etwas passiert.

Grüße Tilo G.

24.01.2013 | 22:04
von Tilo G. (Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Neuer Zwischenbescheid an alle Interessierten

Heute am 24.01.2013 habe ich per E-Mail von Flexgas ein Schreiben erhalten, in dem meine Kündigung bedauert wurde und nach Rücksprache mit dem Grundversorger die Lieferung ca. ab 06.02.2013 eingestellt wird. Leider kann aufgrund meiner verspäteten Kündigung das Vetragsverhältnis nicht schon am 31.01.2013 beendet werden, schreibt das Flexgasteam. Da muss ich wohl nichts mehr hinzufügen. Ich lass das jetzt einfach mal so stehen. Mein Vetragsverhältnis besteht dann über ein Jahr. Mal sehen, was aus meinem Neukundenbonus in Höhe von 420,00€ wird. Flexgas erhält zum Vertragsende meinen Zählerstand. Dann sollte eine Endabrechnung in meinem Briefkasten liegen.
Sobald ich als Kunde wieder beim Grundversorger bin, werde ich mir wohl einen preisgünstigeren neuen Gasanbieter suchen. Ich bin jedenfalls jetzt auf so einige Probleme in Zukunft vorbereitet. Wenn man nicht ca. 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist, z. B. bei einem Jahresvertrag mit 6 Wochen Kündigungsfrist bereits 8 Wochen vorher, ein Schreiben zur Vertragsverlängerung bzw. Preisinformation vom Anbieter bekommt, so sollte man fristgerecht kündigen. Danach kann es schwieriger werden. Ein Wechsel lohnt sich dennoch, ist aber nichts für nervenschwache Menschen.

Grüße Tilo G.

25.01.2013 | 08:55
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Seien Sie froh, dass es so geklappt hat.

Ich habe ja erst am 16.11.2013 zufällig, indem ich mich bei Flexgas über die Mahnungen beschwert habe, von der Preiserhöhung erfahren.

Folglich konnte ich mein Sonderkündigungsrecht nur zum 28.02.2013 ausüben. Richtig? Habe bis jetzt noch keine Reaktion auf die Kündigung erhalten. Den Mahnungen zufolge, bzw. der nachgelieferten "Rechnung", hat Flexgas bereits in 2012 die Preise erhöht.

Ich habe Flexgas mitgeteilt, dass ich sowohl bei der Endabrechnung für das 1. Vertragsjahr (01.02.2012 - 31.0102013) als auch für den Monat Februar 2013 nur den im Vertrag vereinbarten Preis ohne Preiserhöhung zahlen werde. Ist das so korrekt?

Grüße - charles

28.01.2013 | 12:45
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

natürlich hane ich Ihre Kommentare aufmerksam gelesen.
Ich habe eben fristlose Kündigung und Sonderkündigungsrecht durcheinander geschmissen, s. oben genannte URL.

Ansonsten habe ich immer noch keine Kündigungsbestätigung erhalten, jedoch erneut eine 1. Mahnung obwohl ich vor 10 Tagen schon die
2. Mahnung erhalten habe.

So, ich habe jetzt gerade die fristlose Kündigung an Flexgas geschrieben und gebe sie gleich per Einschreiben-Rückschein auf.
Ich hoffe so bereits zum 01.02.2013 wieder bei meinem Grundversorger zu landen und somit sind sämtliche Mahnungen (für Vorauszahlungen für das 2. Vertragsjahr) allein schon deshalb hinfällig, weil es kein 2. Vertragsjahr gibt.

Vielen Dank, Thilo G.

Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen - Charles

29.01.2013 | 21:51
von Tilo G. ( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Hallo an alle Mitleser,

nachdem ich die Kündigungsbestätigung von Flexgas erhalten habe, warte ich auf Informationen vom Grundversorger Mitgas. Weil ich mich nicht gerne von Flexgas an der Nase herum führen lasse, war es mir wichtig eine Bestätigung auch vom Grundversorger zu erhalten. In einem Telefonat heute am 29.01.2013 mit Mitgas, wurde mir dann die Einstellung der Lieferung durch Flexgas zum 06.02.2013 bestätigt. Sobald mir ein Shreiben über den Beginn der Versorgung durch Mitgas vorliegt, werde ich zu einem anderen preisgünstigeren Anbieter wechseln. Flexgas und Mitgas erhalten zum Stichtag den aktuellen Zählerstand. Bleibt es dann abzuwarten, was mit meinen Neukundenbonus in Höhe von 420,00€ passiert. Ich werde maximal eine Mahnung mit Einschreiben und Rückschein schreiben, dann beauftrage ich einen Anwalt, sollte sich nichts bewegen.

Weiterer Zwischenstand folgt.

Tilo G.

30.01.2013 | 10:05
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

sei froh, dass sich bei Dir was passiert.

Ich habe immer noch keine Bestätigung meiner Kündigung vom 15.01.2013 erhalten. und natürlich ebenfalls nicht für meine fristlose Kündigung vom 28.01.2013.
Ich hatte am 28.01.2013 bei meinem Grundversorger angerufen: bei ihm war noch nicht bekannt, dass ich bei Flexgas gekündigt hatte und zurück zum Grundversorger wollte.

Ich werde morgen, am 31.01.2013 meinen Gaszählerstand ablesen und Flexgas mitteilen.

Grüße - Charles

31.01.2013 | 21:50
von Tilo G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.02.2013 | 10:01
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

gestern war es soweit. Ich habe per Briefpost eine Bestätigung meiner Kündigung von Flexgas erhalten. Allerdings zum 09.02.2013, obwohl ich inzwischen fristlos zum 31.01.2013 gekündigt hatte.

Begründung gab es auch eine Flexgas, aber wenn ich mich damit auseinandersetze geht die Rechtsdebatte sofort wieder los.

Gut, werde Kündigung zum 09.02.2013 akzeptieren, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Abrechnung vertragsgemäß korrekt und ohne Preissteigerungen erfolgt und mein Bonus, Sonderbonus und die frei-kWh berücksichtigt werden.

Habe auch den Grundversorger angerufen. Dieser hatte bereits eine Benachrichtigung, dass er mich ab 10.02.13 wieder mit Gas beliefern darf.

Halte Sie auf dem Laufenden.

Grüße - Charles

01.02.2013 | 10:41
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

gestern war es soweit, ich habe die Bestätigung meiner Kündigung von Flexgas per Briefpost erhalten. Allerdings wurde meine Kündigung zum 09.02.2013 angenommen und nicht wie von mit gewünscht fristlos zum 31.01.2013.

Melde mich wenn die Abrechnung erfolgt.

Grüße - Charles

01.02.2013 | 11:02
von Tilo G. ( Beshwerdeverfasser ) | Regelverstoß melden
Hallo U. Charles,

ich habe die erfreuliche Nachricht erhalten. Man kann es aber immer erst richtig glauben, wenn alles vorbei ist. Ich meine natürlich auch Bonuszahlung und freie KWh, sowie alte Preise. Bei mir zeichnet es sich so ab, dass ich einen Mehrverbrauch habe und evtl. noch was zahlen muss. Wäre aber nicht schlimm, denn Bonus und freie KWh sollten ja erst einmal mit dem alten Arbeitspreis (0,0511€ (KWh) aufgerechnet werden. War ja im alten Jahr.
Bei mir ist es ja auch so, dass mein Vertragsende per 31.01.2013 vereinbart ist, aber ich auch erst ab 06.02.2013 beim Grundversorger bin. Ich streite mich da auch nicht rum. Flexgas kann dann auch nicht mehr behaupten, dass ich kürzer als 1 Jahr Kunde war, wenn es um den Bonus geht. Jetzt warte ich dann erstmal auf die Jahresrechnung. Ich berichte dann später weiter.

Viele Grüße

Tilo G.

07.02.2013 | 23:03
von Tilo G. (Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
An alle Mitleser,

habe heute am 07.02.2013 meine Vertragsbestätigung zur Gaslieferung vom Grundversorger erhalten. Dies bedeutet, daß nun eindeutig das vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu Flexgas beendet ist. Der Grundversorger erhält von mir den aktuellen Zählerstand, den die dann an Flexgas zur Endabrechnung versenden. Dann fehlt nur noch die Endabrechnung. Auf diese Rechnung bin ich schon gespannt. da dann die Verrechnung des Neukundenbonus und freie KWh anstehen.
Ich berichte dann weiter. Jetzt mache ich mich auf die Suche nach einen neuen günstigen Gasanbieter. Bin auch offen für Vorschläge bei 39000KWh/Jahr.

Grüße - Tilo G.

09.02.2013 | 12:00
von Tilo G. ( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Vielen Dank Reclabochsler-4711-WC

für Ihren Beitrag. Bei mir hat sich die Sache aufgrund des Mehrverbrauches in dem letzten Abrechnungszeitraumes anders entwickelt. Ich muß wohl noch ca. 200,00€ zusätzlich zahlen. Das kommt mir aber sehr entgegen. Dabei habe ich schon die freien KWh und den Neukundenbonus mit verrechnet. Ich habe also Zeit. Aber Flexgas wird wohl Interesse daran haben, eine schnelle Endabrechnung zu verschicken.
Vielen Dank auch für die ersten Hinweise für ein preisgünstigen Anbieter. Ich komme aus Leipzig mit der Postleitzahl 04158. Habe auch schon mal geschaut und bin u. a. auf EV Halle gestoßen. Die liegen bei 5,74cent/KWh. Allerdings habe ich noch keine Vertragsbedingungen erhalten. Ich möchte gern wieder auf mind. 1 Jahr Preigarantie gehen.
Ich berichte dann später wieder, spätestens wenn ich die Endabrechnung bekomme. Darauf bin ich schon jetzt gespannt.

Grüße Tilo G.

14.02.2013 | 21:57
von Tilo G. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


14.02.2013 | 22:07
von Tilo G. ( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Hallo Reclabochsler-4711-WC,

ich bin jetzt auch Kunde bei Maingau Energie. Die haben sicherlich erst in den letzten Tagen den Belieferungskreis erweitert. Bei meinem 1. Versuch ging das noch nicht. Jetzt warte ich noch auf meine Vertragsunerlagen.
Von Flexgas habe ich noch keine Endrechnung bekommen, aber wenn die von mir Geld bekommen, können die sich ja Zeit lassen.

Viele Grüße

Tilo G.

15.02.2013 | 12:06
von Tilo G. ( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Hallo Reclabochsler-4711-WC,

ich habe einen Tarif ohne Preisgarantie gewählt. Heute habe ich die Vertragsunterlage bekommen. Die Preise waren auf dem neuesten Stand mit 6,02€/KWh. Mal sehen wie die Preisentwicklung im Frühjahr sich entwickelt. Bei einem neuem Tiefstand kann ich ja einen anderen Tarif mit Preisgarantie auswählen.

Viele Grüße

Tilo G.

15.02.2013 | 12:26
von Tilo G.( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
An alle Leser dieser Beschwerde,

ich habe heute die Endrechnung für die letzten 12 Monate erhalten. Die Rechnung war soweit i. o. bis natürlich, wie es zu erwarten war ohne Abzug des Neukundenbonus (560,00€ lt. Tarifübersicht). Aufgund des Mehrverbrauches wurden Grundgebühr, Arbeitspreis und Frei-KWh korrekt angepasst, nur wurde der Bonus nicht wie vereinbart von der 1. Jahresrechnung abgezogen. Weiterhin wurde angekündigt, dass der Rechnungsbetrag von meinem Konto abgebucht wird. Eine Einzugsermächtigung habe ich aber nicht erteilt! Ich bin jetzt erst einmal in Einspruch gegangen und habe um eine Berichtigung gebeten. Sollte Flexgas abbuchen, werde ich mir den Betrag sofort zurückbuchen lassen. Die Flexgasbande ist einfach nur kriminell. Wenne keine berichtigte Endabrechnung kommt, werde ich die Rechnung selbst ändern und den neuen Endbetrag überweisen. Werde später weiter berichten.

Viele Grüße

Tilo G.

18.02.2013 | 15:34
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

so habe ich mir das auch schon vorgestellt. Allerdings habe ich noch keine Endabrechnung von Flexgas erhalten.

Habe auch keine Einzugsermächtigung erteilt. Habe aber gesehen, dass im Kundenbereich meine Bankverbindung hinterlegt ist. Diese Daten lassen sich aber nicht löschen.

Wie kann Flexgas per Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen, wenn Sie keinem Lastschriftverfahren zugestimmt haben?

Haben Sie sich schon für einen neuen Gasanbieter entschieden?

Mit freundlichen Grüßen

U. Charles

18.02.2013 | 16:12
von Tilo G. ( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Hallo U. Charles,

ja ich habe mich schon für einen neuen Gasanbieter entschieden. Meine Wahl fiel auf die Fa. Maingau Energie GmbH. Diese Firma wurde mir von einem anderen Leser empfohlen. Die haben mir jetzt die Vetragsunterlagen zugesendet. Ich muss jetzt nur auf den Wechsel warten (Kündigung usw.). Da ich aktuell ab 06.02.2013 bei meinem Grundversorger bin, sollte der Wechsel innerhalb von ca. 14 Tagen gehen.
Bezüglich der Einzugsermächtigung wurde mir heute per Mail von Flexgas bestätigt, dass die durch mich erteilte Sperre in deren Systen eingearbeitet wurde. Ich wundere mich nur, wie die auf eine erteilte Einzugsermächtigung kommen. Da mein Neukundenbonus, wie erwartet nicht von der Endabrechnung abgezogen wurde, hätte ich mich dann mit Flexgas wieder länger streiten können. Jetzt werde ich zur Not, die Rechnung selbst ändern und noch den Restbetrag überweisen.

Viele Grüße Tilo G.

18.02.2013 | 16:35
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

was ich sehr merkwürdig finde, obwohl ich gekündigt habe und mir diese Kündigung zum 09.02.2013 bestätigt wurde: im Kundenportal von Flexgas sind inzwischen neue (teurere) Vertragsdaten=Preise hinterlegt.

Grüße - U. Charles

20.02.2013 | 10:32
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.

bei mir läuft es so wie bei Dir:

ich habe die Jahresabrechnung 01.02.2012 bis 31.01.2013 über den Kundenbereich erhalten, die grundsätzlich auch o. k. ist, 400 Frei-kWh wurden auch verrechnet.

Aber: der vertraglich vereinbarte Bonus und der Sonderbonus sind nicht verrechnet worden und mir wurde angekündigt, dass ein noch zu zahlender Betrag von meiner Bankverbindung abgebucht wird, obwohl ich überhaupt keine Einzugsermächtigung erteilt habe.

Habe mich bei Flexgas auch darüber gleich online beschwert. Was kann ich tun, wenn Flexgas nur abbucht und nicht reagiert?

Und nächstes Problem: Meine Kündigung wurde ja erst zum 09.02.2013 akzeptiert, der Grundversorger liefert seit 10.02.2013.

Wie wird die Abrechnung 01.02.2013 bis 09.02.2013 aussehen? Flexgas wird garantiert die (Horror-) Preise verwenden, die vor wenigen Tagen - nach Zugang und Akzeptanz meiner Kündigung - in meinem Kundenbereich hinterlegt wurden und denen ich nie zugestimmt habe bzw. garnicht konnte.

Bei Dir dürfte es ähnlich sein, hast Du Deine Abrechnung 01.02.2013 bis 06.02.2013 schon erhalten?

Grüße - U. Charles

20.02.2013 | 11:10
von U. Charles | Regelverstoß melden
Ich bitte um Entschuldigung.

Ich werde meinen Kommentar überarbeiten!

20.02.2013 | 11:12
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.

bei mir läuft es so wie bei Ihnen:

ich habe die Jahresabrechnung 01.02.2012 bis 31.01.2013 über den Kundenbereich erhalten, die grundsätzlich auch o. k. ist, 400 Frei-kWh wurden auch verrechnet.

Aber: der vertraglich vereinbarte Bonus und der Sonderbonus sind nicht verrechnet worden und mir wurde angekündigt, dass ein noch zu zahlender Betrag von meiner Bankverbindung abgebucht wird, obwohl ich überhaupt keine Einzugsermächtigung erteilt habe.

Habe mich bei Flexgas auch darüber gleich online beschwert. Was kann ich tun, wenn Flexgas nur abbucht und nicht reagiert?

Und nächstes Problem: Meine Kündigung wurde ja erst zum 09.02.2013 akzeptiert, der Grundversorger liefert seit 10.02.2013.

Wie wird die Abrechnung 01.02.2013 bis 09.02.2013 aussehen? Flexgas wird garantiert die (Horror-) Preise verwenden, die vor wenigen Tagen - nach Zugang und Akzeptanz meiner Kündigung - in meinem Kundenbereich hinterlegt wurden und denen ich nie zugestimmt habe bzw. garnicht konnte.

Bei Ihnen dürfte es ähnlich sein, haben Sie Ihre Abrechnung 01.02.2013 bis 06.02.2013 schon erhalten?

Grüße - U. Charles

20.02.2013 | 11:15
von Tilo G. ( Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Hallo U. Charls,

1. zum Kommentar vom 18.02.2013
Die Einträge waren bei mir auch mit den neuen Vetragsbedingungen. Die können ja da reinschreiben, was sie wollen. Das hat keine Auswirkung auf eine weitere Vetragsverlängerung.
2. zum Kommentar vom 20.02.2013
Ich hatte Flexgas sofort per Mail geschrieben und denen die Einzugsermächtigung vorsorglich noch einmal entzogen. Ich hatte auch keine Einzugsermächtigung erteilt. Desweiteren hatte ich auch meine Bank informiert, dass im Falle einer Abbuchung der Betrag wieder zurück gebucht werden soll. Flexgas hatte mir per Mail die entzogene Einzugsberechtigung am nächsten Tag bestätigt. Sollten die dennoch den Betrag einziehen, handelt es sich hierbei um eine Straftat, die ich dann zu einer Anzeige bringen werde. Ich hatte das denen bereits angekündigt. Ich warte jetzt auf einen geänderte Entrechnung mit Abzug der Bonussumme. Wenn nicht bis 01.03.2013 diese bei mir eingeht, werde ich die vorliegende Rechnung selber kürzen und denen dann den Restbetrag überweisen.
Bei mir ist auch noch nicht die Abrechnung für den Zeitraum vom 01.02.-05.02.2013 eingegangen. Da Flexgas den Vertrag einseitig verlängert hat, gehe ich davon aus, dass nach den alten Bedingungen der Restzeitraum berechnet wird. Immerhin hat Flexgas mich in diese Lage gebracht.

Viele Grüße

Tilo G.

22.02.2013 | 14:36
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

hier meine letzte Korrespondenz mit Flexgas per E-Mail zur Info.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrer E-Mail vom 22.02.2012.

Die Jahresverbrauchrechnung für den Zeitraum 01.02.2012 bis 31.01.2013 wurde nicht korrekt erstellt

und ist zu korrigieren, denn der vertraglich vereinbarte Bonus von 105 € wurde hier nicht spätestens berücksichtigt,

Eine Vertragsverlängerung für ein weiteres Vertragsjahr gibt es nicht.

Ebenfalls ist der Sonderbonus von 50 € lt. den AGB's von Flexgas spätestens bei der 1. Jahresabrechnung

zu berücksichtigen. Der Verweis das, dass der Sonderbonus in der Schlussrechnung zum 09.01.2013

berüchsichtigt wird, ist schon deshalb irrelevant, weil für den Zeitraum 01.02.2013 - 09.02.2013

allein Kosten anfallen, die wesentlich geringer sind als 50 €.

Bitte überweisen Sie daher das so angefallene Guthaben i. H. v.
108,55 € umgehend auf meine Ihnen
bekannte Bankverbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Sie haben das Glück, dass bei Flexgas zum Schluss kein Guthaben für Sie besteht.

Mit freundlichen Grüßen

U. Charles

26.02.2013 | 12:32
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

Flexgas hat tatsächlich von meinem Konto abgebucht, obwohl
keine Einzugsermächtigung vorlag.

Ich rufe jetzt die Bank an. Und wenn Flexgas noch einmal bei mir abbucht?

Grüße - U. Charles

26.02.2013 | 15:20
von Tilo G. Beschwerdeverfasser) | Regelverstoß melden
Hallo U. Charles,

ich bin entsetzt über Ihre Nachricht. Flexgas ist für mich einfach nur kriminell. Ich kann Ihnen nur raten, den abgebuchten Betrag sofort zurück zu buchen. Das kann Ihre Bank oder auch Sie selbst ausführen. Dennoch kann es sein, dass Flexgas ein weiteres mal den Einzug vornimmt. Der Tatsache vorausgesetzt, dass Sie auch vorsorglich eine angeblich vorliegende Einzugsermächtigung entzogen haben, wie ich es getan habe, handelt es sich hier eindeutig um eine Straftat. Die würde ich dann auch zur Anzeige bringen.
Ich hatte nach dem vorsorglichen Entzug und unter Androhung einer Strafanzeige von Flexgas eine Entzugsbestätigung erhalten.
Eine geänderte Endabrechnung unter Abzug meines Neukundenbonuses habe ich noch nicht erhalten. Ich hatte eine Frist bis zum 01.03.2013 gesetzt. Danach werde ich die vorliegende Rechnung selbst ändern und den noch sehr geringen Restbetrag überweisen.
Ich berichte weiter, sobald sich was ändert.

Viele Grüße

Tilo G.

26.02.2013 | 16:06
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe mit der Bank telefoniert, der von Flexgas eingezogene Betrag wird zurückgebucht und die Bank aktiviert eine Lastschriftsperre für Flexgas, die allerdings nur ein halbes Jahr gültig ist.

Anbei meine letzte Korrespondenz per E-Mail mit Flexgas vom heutigen Tage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider musste ich feststellen, dass Sie ohne Berechtigung eine Lastschrift von
meiner Bankverbindung abgebucht haben.
Ich habe Ihnen KEINE Einzugsberechtigung gegeben, daher habe ich den
Betrag von 46,45 € zurückgebucht. Ich behalte mir vor, dass Verhalten von Flexgas strafrechtlich zu verfolgen.

Ferner gibt es auch keinen offenen Rechnungsbetrag für den Zeitraum 01.02.2012 - 31.01.2013,
sondern ein Guthaben s. E-Mail unten.

Es ist unkorrekt von Ihnen zu behaupten, dass der Bonus von 105 € bereits in der VORAUSZAHLUNG
für ein weiteres Vertragsjahr berücksichtigt wurde. Es gibt keine Vorauszahlung für ein weiteres Vertragsjahr.
Entsprechend ist die Abrechnung 01.02.2012 - 31.01.2013 zu korrigieren und auch ein Sonderbonus von 50 €
zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

28.02.2013 | 22:02
von Tilo G. | Regelverstoß melden
An alle Mitleser,

habe heute am 28.02.2013 eine 1. Mahnung erhalten, in der ein Restbetrag in Höhe von 608,35€ eingefordert wird, obwohl ein Neukundenbonus in Höhe von 560,00€ verrechnet werden müsste. Wie bereits berichtet, hatte ich gegen die Jahresrechnung Wiederspruch eingelegt und um eine Neuaustellung gebeten, unter Abzug des Neukundenbonuses. Ich hatte eine Frist bis 01.03.2013 gesetzt. Ich bekam auch eine E-Mail indem mir die Prüfung des Sachverhaltes zugesagt wurde. Jetzt kam aber diese Mahnung. Ich hatte angekündigt, das ich ohne Reaktion von Flexgas die Jahresrechnung selbst ändern werde und den Restbetrag von 48,35€ dann überweisen werde.
Ich habe heute gleich Wiederspruch eingelegt und denen die vorgenommene Rechnungsänderung mitgeteilt. Morgen werde ich dann die Restsumme in Höhe von 48,35€ überweisen. Vorsorglich habe ich auch Flexgas mitgeteil, dass im Falle eines weiteren Eintreibungsversuches durch Inkasso oder Gericht, ich davon ausgehe, dass mich Flexgas um den Betrag in Höhe von 560,00€ betrügen will.In diesen Fall lasse ich durch meinen Anwalt prüfen ob hier Strafanzeige wegen versuchten Betruges gestellt werden kann. Jetzt warte ich auf eine weiter Reaktion von Flexgas.
Ich berichte dann weiter.

Viele Grüße

Tilo G.

04.03.2013 | 09:37
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

Ihr Bericht entspricht den Erwartungen an das Verhalten von Flexgas.

Ich habe noch keine Reaktion auf mein Zurückholen des Geldes, das von Flexgas ohne Lastschriftgenehmigung von meinem Konto eingezogen wurde, erhalten.
Ich rechne aber, dass ich demnächst dann auch eine Mahnung ohne Berücksichtigung des Bonus und des Sonderbonus erhalten werde.

Grüße - U. Charles

04.03.2013 | 10:03
von U. Charles | Regelverstoß melden
Hallo Thilo G.,

noch eine Nachfrage:

Wie haben Sie den Widerspruch eingelegt? Per Briefpost, per E-Mail, per Einschreiben (Rückschein)?

Grüße - U. Charles

04.03.2013 | 18:02
von Tilo G. | Regelverstoß melden
Hallo U. Charles,

wenn man es mit derartigen Firmen zu tun hat wie Flexgas, dann ist es immer besser wenn man sich mehrfach absichert. D.h. hier vorab per E-Mail und dann aber auch per Einschreiben mit Rückschein. Ich sag immer " wer schreibt, der bleibt".
Bin jetzt ab 13.03.2013 bei Maingau Energie mit recht guten Konditionen (6,02cent / KWh incl. Jahresgebühr, 14 Tage Kündigungsfrist, sehr flexibler Vertrag). Mein Grundversorger (Mitgas) hat auch ein paar kleine Tricks angewendet. Die haben mich in Ihrem System nicht gefunden, mit den Angaben, mit den die mich als Verbraucher in der Grundversorgung gespreichert haben. Das hat Mitgas an den neuen Gasversogerger Maingau Energie geschrieben. Die wollen nur ihr teures Gas so lange wie möglich an mich verkaufen. So eine Art Kundenbindung. Schade nur, dass ich in der Zeit im Urlaub bin und natürlich wenig verbrauche.

Viele Grüße

Tilo G.

05.03.2013 | 11:58
von Tilo G. | Regelverstoß melden
An alle Mitleser!

ich habe heute eine kurze Antwort auf meinen Einspruch vom 15.02.2013 zur Jahresabrechnung per E-Mail bekommen.Es ging darum, dass Flexgas eine Restforderung in Höhe von 608,35€ aufgestellt hat, aber den Neukundenbonus in Höhe von 560,00€ nicht abgezogen hatte.Es bestand also nur noch eine berechtigte offene Foderung in Höhe von 48,35€. Heute hat mir Flexgas, mit dem Satz " Ihr Bonus wird in der Schlußrechnung berücksichtigt", den Bonus nun anerkannt. Da keine geänderte Jahresrechnung gem. Fristsetzung bis 01.03.2013 kam und die mir sogar noch eine Mahnung schickten, habe ich wie von mir angekündigt die Jahresrechnung selbst geändert den Rest von 48,35€ noch an Flexgas überwiesen. Jetzt sollte maximal noch die Restabrechnung für den Zeitraum von 01.02.-05.02.2013 kommen. Ich werde da aber nicht nachfragen.
Ich bin dann auch mal froh, wenn das Thema Flexgas beendet ist.

Viele Grüße

Tilo G.

05.03.2013 | 14:36
von Tilo G.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

06.03.2013 | 10:02
von U. Charles | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Thilo G.,

ich habe heute meine Schlussrechnung von Flexgas über den Kundenbereich von Flexgas erhalten.

Weder der Bonus noch der Sonderbonus wurden verrechnet und eben die unfreiwillige Zeit bei Flexgas (= ich hatte ja fristlos zum 31.01.2013 gekündigt) vom 01.02.13 bis 09.02.13 wurde zu den teuren Preisen für ein 2. Vertragsjahr berechnet.

Welche Preise wurden bei Ihnen für den Zeitraum 01.02.2013 bis
05.02.2013 von Flexgas angesetzt? Die vom 1. Vertragsjahr oder die Preise nach der Preiserhöhung für die 5 Tage im neuen Vertragsjahr?

Grüße - U. Charles

06.03.2013 | 11:49
von Tilo G. | Regelverstoß melden
Hallo U. Charles,

ich habe noch keine Abrechnung für meine aufgezwungene Vertragsverlängerung vom 01.02.-05.02.2013 erhalten. Kann dazu noch nichts sagen. Auf jeden Fall ist das nur ein sehr kurzer Verbrauchszeitraum. Sie sollten sich ausrechnen, ob sich hier eine weiter Auseinandersetzung lohnt. Ansonsten sollten Sie gegen Ihre Schlussrechnung in Einspruch einlegen und Flexgas auffordern diese entsprechend der Vetragsvereinbarungen zu ändern. Das Schreiben natürlich per Einschreiben mit Rückschein und vorab per E-Mail. Den Bonus würde ich unter Androhung einer Strafanzeige einfordern. Ich hatte zumindest damit Erfolg.

Viele Grüße

Tilo G.

09.03.2013 | 00:00
von Tilo G. | Regelverstoß melden
Hallo U. Charles,

ich habe heute die Schlussrechnung für die Zeit von 01.02.-05.02.2013 erhalten. Wie zu erwarten war, hat Flexgas mit einem höheren Arbeitspreis und höher Grundgebühr die Schlussrechnung gestellt. Ich habe sofort die Rechnung mit den alten Preisen geändert, Einspruch gegen die Rechnung per E-Mail erhoben und Flexgas mitgeteilt, dass ich nur den geänderten Restbetrag zahle.
Im Übrigen kam per E-Mail von Flexgas ein Schreiben, in dem behauptet wurde, Sie meinten mit der Bonusverrechnung die Abrechnung vom 2. Vertragsjahr. Ich habe Flexgas dann angefragt, ob denn die Flexgaskollegen sich untereinander mal unterhalten. Sie müssten eigentlich wissen, das ich nunmehr kein Flexgaskunde mehr bin. Die erhaltene Bestätigung der Bonusverrechnung konnte sich nur auf das 1. Belieferungsjahr beziehen. Ich habe jetzt auch noch die 2. Mahnung erhalten. Ich soll noch 560,00€ bezahlen. Das entspricht genau dem Bonusbetrag.
Mal sehen, wie weit Flexgas noch geht. Ich berichte dann später wieder. Geld gibs keins mehr, nur noch den berichtigten Restbetrag aus der Schlussrechnung (ca. 35,00€ statt 64,00€)

Viele Grüße

Tilo G.

09.03.2013 | 13:32
von Tilo G.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

09.03.2013 | 18:41
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


28.03.2013 | 23:57
von Tilo G. | Regelverstoß melden
An alle Mitleser,

habe heute den 28.03.2013 eine Nachricht erhalten, dass auf meinem Kundenbereich ein neues Dokument bereit liegt. Es war eine neue Schlussrechnung, in der ein Guthaben über 515,00€ ausgewiesen wird. Dieser Betrag entspricht der durch Flexgas angemahnten Summe. Die wollten einfach nicht den Bonus anerkennen und verrechnen. Jetzt haben die es getan, nach dem ich mich bei der Bundesnetzagentur über Flexgas beschwert hatte. Jetzt ist mein Kundenkonto bei Flexgas auf 0,00€. Das bedeutet, ich muss nichts mehr zahlen und ich bekomme auch nichts mehr ausgezahlt.
Ich komme nach Hause und finde Post von Flexgas im Briefkasten. Ich sagte noch zu meiner Frau, Flexgas schickt bestimmt noch eine 2. Mahnung. Genau das war auch so. Die Mahnung war aber mit Datum vom 26.03.2013. Die landet aber im Müll. Die Flexgasleute sind einfach nur noch "gaga" im Kopf.
Für mich endet damit der Abschnitt "Flexgas". Ich hoffe, dass Flexgas verboten wird.

Viele Grüße und vielen Dank für die zahlreiche Unterstützung.

Tilo G.



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