Durch lekker Energie gelöste Beschwerde. | 3374 Views | 24.01.2013 | 17:35 Uhr
geschrieben von Paul S.

lekker Energie GmbH (Berlin)

LEKKER-ENERGIE gewährt keine Sonderkündigung bei Preisänderung

Bestell-/Kundennummer: 5004069

Ich habe am am 11.12.2012 über VERIVOX den Stromanbieter gewechselt. Der Vertrag wurde schon bei VERIVOX online abgeschlossen mit dem Hinweis ich würde 2 bis 3 Wochen eine Bestätigung vom LEKKER-ENERGIE bekommen.

SCHLAGWORTE

Der KWH Preis betrug 25 Cent und ob die neue EEG-Umlage schon mitberechnet wurde, wusste ich nicht und war auch nicht so wichtig, da ich monatlich kündigen kann. Außerdem, wenn eine Preisanpassung kommen sollte, hätte ich ja noch das Sonderkündigungsrecht.

Erst am 12.01.2013 bekam ich dann das erste Schreiben von LEKKER-ENERGIE mit der Bestätigung, dass ich zum 01.03. mit Strom zu einem Preis von 29,99 Cent je KWH beliefert werde. Das sind rund 20% mehr als vertraglich vereinbart und auf Grund dieser Erhöhung wollte ich nun von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ich habe dann eine Kündigung zugesendet mit der Begründung, dass dieser Preis im Vertrag nicht vereinbart war, ich den neuen Preis nicht akzeptiere und aus dem Vertrag aussteigen möchte. Daraufhin bekam ich aber eine Ablehnung, mit der Begründung, dass mein Widerrufs-recht schon längst abgelaufen sei und ich jetzt nicht mehr Kündigen kann.

Ich schrieb zurück: „Da eine einseitige Preisänderung stattgefunden hatte, steht mir laut Gesetz das Sonderkündigungsrecht zu“. Als Antwort bekam ich wieder eine Ablehnung, in der stand, dass ich dieses Recht nicht habe, da schon längst abgelaufen. Nun rief ich beim Kundenservice an. Dort sagte man mir, dass die Preisänderung bei LEKKER-ENERGIE schon im letzten Jahr bekannt war und auf der Internetseite veröffentlicht wurde. Auf die Frage warum ich nicht beim Vertragsabschluss schriftlich individuell informiert wurde, sagte der Servicemitarbeiter, dass bei der Anpassung von Kosten die nur weitergegeben werden, sprich Steuern oder EEG-Umlage, sie nicht verpflichtet seien den Kunden schriftlich individuell zu informieren. Ich habe darauf hin gründlich recherchiert und festgestellt, dass nirgends in den Gesetzten die Informationspflicht bei EEG-Umlage ausgeschlossen ist und auch bei dieser das Sonderkündigungsrecht gilt. Doch LEKKER-ENERGIE sieht das anders.

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Außerdem werden diese Kosten ja nicht einheitlich, bei jedem Anbieter gleichermaßen an den Kunden weiter gegeben. Laut meinen Recherchen soll die Veränderung ca. 2,24 Ct/kWh betragen und bei LEKKER-ENERGIE sind das fast 5 Ct/kWh. Der Anbieter muss dem Gesetz nach unbedingt den Kunden schriftlich informieren und ihn auch dabei auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Wie soll der Kunde denn als Laie erahnen, wie hoch sich die Kosten ändern! Einfach irgendwo auf der Homepage im Kleingedruckten hinschreiben reicht nicht aus. Sie hätten mich nach dem Vertragsabschluss sofort schriftlich informieren müssen.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.01.2013 | 21:29
Firmen-Antwort von: lekker Energie GmbH
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter Herr Smialek,

für die Probleme beim Widerruf Ihres Auftrages bitte ich Sie um Entschuldigung.

Ich habe unseren Kundenservice gebeten, die Sache in Ihrem Sinne richtig zu stellen. Wie ich hier lese, haben Sie bereits Antwort erhalten. Ich würde mich freuen, wenn Ihr Anliegen damit zu Ihrer Zufriedenheit geklärt ist. Sollte es wider Erwarten noch offene Punkte geben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden unter presse spider monkey lekker-energie.de

Mit freundlichen Grüßen,

Heike Klumpe

Leiterin Kommunikation

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Kommentare und Trackbacks (4)


24.01.2013 | 20:47
von ReclaBoxler-2240297 | Regelverstoß melden
Zitat: "war auch nicht so wichtig, da ich monatlich kündigen kann" wo ist also Ihr Problem?

25.01.2013 | 17:04
von Paul S. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2240297

// Zitat: "war auch nicht so wichtig, da ich monatlich kündigen kann" wo ist also Ihr Problem? //

Das Problem ist, dass ich den Vertrag mit den neuen Bedingungen nicht haben möchte. Auch wenn ich nach dem ersten Monat wieder kündigen kann, bezahle ich in dieser Zeit viel mehr als beim letzten Anbieter. Ich habe ja wechseln wollen wegen niedrigeren Kosten, daher macht der neue Vertrag überhaupt kein Sinn.

25.01.2013 | 17:30
von Paul S. | Regelverstoß melden
Wow, ich bin positiv überrascht! Es gab tatsächlich endlich und erst nach dieser Beschwerde hier auf Reclabox eine Antwort von Lenker-Energie. Ich kann es kaum fassen; nach der letzten ausführlichen Email die ich am Montag an Lekker-Energie geschickt habe, gab es bis heute keine Reaktion. Keine Ahnung ob die Gesetzestexte die ich dort Zitiert habe das Kundenservice überfordert hat; auf jedem Fall gibt es endlich eine positive Reaktion.

Der Vertrag wird storniert! Ich warte aber noch bis ich das schwarz auf weiß schriftlich per Post zugesendet bekomme und das Netz wieder freigeschaltet wird für mein letzten Anbieter, bevor ich die Sache abschließe.

Schade nur dass man alleine als Kunde erst ernst genommen wird, wenn man das hier Publik macht.

Aber immerhin: Lekker-Energie hat sich entschuldigt und möchte das in Zukunft besser machen.

Danke!

16.10.2013 | 21:56
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


30.04.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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