Power Planet Mannheim (Mannheim)
Unfaire Abzocke im Powerplanet Mannheim?
Ich bat um einen Monatspreis in diesem Fitnessstudio aus dem Grund, da ich beruflich alle paar Wochen woanders bin. Man versprach mir ohne Vertragslaufzeiten einen Monatspreis von 40€. Dann überredete mich der Trainer/Besitzer, noch drei Monate im Voraus zu bezahlen.
Für mich abgewägt habe ich auch blindlings dies getan, ohne Vertrag zu unterschreiben oder ohne eine Rechnung zu bekommen. Nun ergab sich, dass ich bereits nach vier Wochen woanders wieder eine Arbeit anfangen musste. Also ich hin zu Power Planet und höflich gefragt, ob ich nicht die zwei Monate wiederbekommen könnte. Antwort von Power Planet, macht man nicht.
Ist das nicht die pure Abzocke? Schwarz 120€ bezahlt, um für drei Monate im heruntergekommenen Fitnessstudio zu trainieren, und dann so eine Antwort? Oder bin ich auf dem Holzweg?
Fazit: Schenkt euch Power Planet in Mannheim! Unfair ohne Ende!
Das ist nicht richtig. Schreibt das etwa das Fitnesstudio? Probleme bekommen nämlich nur die. Was hat denn der BF verbrochen?
Erzähl mal, unter Angabe einer Bezugsquelle.
Selbst wenn es so wäre, ist bei 40. - Euro nichts zu befürchten, aber das Fitnesstudio bekommt ganz sicher große Probleme.
Im übrigen: Ja das war sehr blind von Ihnen, keine Rechnung zu verlangen. Heutzutage kann man halt niemandem mehr vertrauen.
Auf Grund dieses Satzes. Damit bestätigt er ja im Grunde, das er bei Bezahlung bereits wußte, das sein Geld an der Steuer vorbei geht. Vermutlich waren diese 120 Euro, auch noch günstiger, als der Normalpreis. Damit hatte er auch einen nutzen davon.
" www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/index.html
Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er eine oder mehrere Personen beauftragt, die diese Leistungen unter vorsätzlichem Verstoß gegen eine in Nummer 1 genannte Vorschrift erbringen. "
Da steht ja deutlich ". in erheblichem Umfang. " Das trifft hier wohl kaum zu. Allerdings würde das Finanzamt bezüglich des Fitnesstudios hochrechnen, z. B., "passiert in 25% aller Fälle" und dann rückwirkend nacherheben.
Oder wenn er dem Betreiber 5 Euro zugesteckt hätte, da man von Geringfügigkeit reden. Aber 120 Euro sind schon viel. Harz IV Empfänger bekommen ja schon eine Abmahnung, wenn Sie die 10 Euro von der Oma, zum Geburtstag des Kindes, nicht angegeben.
Im übrigen, bei 120 Euro, werden alleine schon 19,16 Euro an Umsatzsteuer hinter zogen. Restliche Abgaben und Steuern mal außen vor.
VG
Vorsorglich müsste jeder Einkauf bei dem Du die Quittung nicht erhalten hast/nicht verlangt hast dem FA angezeigt werden.