ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Extraengie/Hitgas: Klage 13 Monaten mit Kontopfändung erfolgreich
Der Gasliefervertrag endete vertragsgemäß am 31.12.2011. Eine Gutschrift von ca. 640 Euro erfolgte bis Mai 2012 nicht, trotz drei Mahnungen und Einschreiben/R habe ich keine Antwort erhalten.
Aufgrund meines Mahnbescheides Anfang Mai, dem natürlich mit dem bekannten Argument, dass nichts angemahnt werden kann, was noch nicht erstellt worden ist, widersprochen wurde, erfolgte nach ca. 10 Tagen eine Jahresabrechnung und zum 1.6.2012 eine Gutschrift über ca. 440 Euro, also ohne Bonus.
Nach nochmaliger Mahnung mit Einschreiben/R habe ich die Sache dem Rechtsanwalt übergeben. Dieser war naturgemäß nicht sehr erfreut, da seine Arbeit mit ca. 65 Euro vergütet wird und sich die Sache lange hinziehen kann mit Vorladung etc.
Das Neusser Gericht arbeitete perfekt im abgekürzten Verfahren. Alle Argumente der Gegenseite wurden verworfen. Ich bekam ein Anerkenntnisurteil. Aber leider zahlte Extraenergie nicht.
Anfang Dezember habe ich die Kontopfändung eingeleitet.
Heute am 1.2.2013 bekomme ich die Nachricht, dass die Kontopfändung erfolgreich war.
Ich erhalte den Bonus, Zinsen ca. 7 Euro und den Mahnbescheid von 23,00 Euro erstattet. Portokosten und viel Ärger und Aufregung bleiben bei mir, aber auch die Genugtuung, dass eine Firma wie Extraenergie sich nicht über alle vertraglichen Regelungen hinwegsetzen kann. Danke an das Neusser Gericht.
06.02.2013 | 11:41
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxextraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Das nennt man "eine Sache durchziehen". Endlich mal jemand, der sich von diesem Laden nicht vorführen lässt, sondern vorführt.
Ich bin absolut begeistert.
Man kann nur hoffen, dass das hier dazu führt, dass viele andere den gleichen Weg gehen.
Gg
Was für eine Frage? Was haben Sie denn richtig gemacht? Sie wurden wahrscheinlich aus dem Lostopf gezogen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Zwar sehen die gerchtsbekannten AGB der Beklagten keine Fristen für die Erteilung der Abrechnung vor.
Zwar findet §40 Abs. $ EnWG gemäß §118 Abs 10 EnWG erst 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Anwendung, somit erst zum 8.2.2012. (Anm: soviel zu der 6 Wochenfrist für die Jahresabrechnung, die also nicht zieht!)
Dennoch kann. von einer Fälligkeit der Abrechnungspflicht mit Ablauf eines Belieferungsjahres zuzüglich eines angemessenen Zeitraums ausgegangen werden.
Da der Kläger die Beklagte mit Schreiben vom 11.4.2012- knapp 15 Wochen nach Ende des Lieferzeitraumes, zur Zahlung des eigens berechneten Guthabens mit Fristsetzung zum 19.4.2012 aufforderte, befand sich die Beklagte mit Ablauf dieser Frist auch in Zahlungsverzug. (Anm: Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgte am 24.4.2012)
Selbstverständlich hat die Extraenergie dem Mahnbescheid in allen Punkten widersprochen!
Erst vor Gericht wurde die Forderung anerkannt, aber die Kosten bestritten! Daher gabe es ein Anerkenntnisurteil und das Gericht entschied nur über die Kostenaufteilung.
Man muß zeitlich rechnen:
Für das Gerichtsverfahren mindestens 2 Monate, dann 14 Tage bis zur Vollstreckbarkeit und anschließend ca. 2 Monate bis die Kontopfändung erfolgreich bei Ihnen einen Geldeingang verbucht.
Wenn die Rechnung noch nicht erstellt ist und die Einleitung eines Mahnverfahrens beabsichtigt ist, unbedingt die zwei Kommentare vom 24.05.12 lesen und beachten!
de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung
Also vielleicht findet EE unter den Gerichtsurteilen nicht so schnell mich heraus, daher auch für Zweifler das Aktenzeichen des Amtsgerichts Neuss ist
84 C 4655/12.
4711-WC:
Leider ist nicht alles so einfach wie Du schreibst, wenn man keine juristische Erfahrung hat.
Richtig ist, da man im gerichtlichen Mahnbescheid ja einen Betrag anmahnt und nicht eine Leistung wie die Jahresabschlussrechnung, dass man den selbst ausgerechneten Betrag vorher bei EE anmahnt mit Fristsetzung. (Siehe mein zitiertes Urteil)
Man muss nicht einen Jahresabschluss einklagen!
Beim Mahnbescheid darf man nicht, wie Du schreibst vorgerichtliche Mahnkosten einsetzen! Das muss Portokosten heißen, sonst bekommts Du den Mahnbescheid wegen Formfehler zuück, da die Mahnkosten vom Gericht auf den Mahnbescheid draufgeschlagen werden. (ist mir alles passiert!)
Wenn Du das Kreuz für die gerichtliche streitige Durchsetzung gesetzt hast, bekommst Du eine Zahlungsaufforderung über die Gerichtskosten, nachdem EE dem Mahnbescheid widersprochen hast.
Diese sind jetzt aber viel zu hoch, da EE 14 tage nach dem Erhalt des Mahnbescheides einen Großteil überwiesen hast. Was machst Du nun?
Ich habe erst einmal wieder gütlich versucht den Rest bei EE anzumahnen und bin dann aber zum RA gegangen, weil ich nicht wusste wie die jetzt zu hohen Gerichtskosten zu verändern sind, ob man auf dem Mahnbescheid aufsetzt, oder eine neue Klage anfängt.
Noch ein Schlusssatz zu dem Gasdiscounter Hitgas/EE:
Wenn dies Verhalten ein Geschäftsmodell sein sollte ist es am Anfang sehr erfolgreich! Bei mir ging es um 640 Euro. Was hat es EE ca. gekostet?
Mahnbescheid 23,00 Euro, Zinsen gerichtlich errechnet 7,00. Das Gericht hat glaube ich den ursprünglichen Streitwert angesetzt, also etwa 130 Euro. (Mein RA hatte ca 88,00 Euro berwiesen), Rechtsanwaltkosten ca 65,00 Euro
Kontopfändung ca. 40 Euro.
Das sind insgesamt vermeidbare 265 bis 300 Euro Kosten! Dafür keine Verwaltungskosten, da kein Brief beantwortet wird!
Wenn nur jeder Zweite von den im letzten Jahr auf die Abrechnung Wartenden 16.000 klagt, bleibt noch ein Gewinn und wieviele haben geklagt?
Alle Verbraucher müssen gewarnt werden.