Durch ClickandBuy International gelöste Beschwerde. | 455 Views | 16.02.2013 | 13:31 Uhr
geschrieben von Monika Skarke

ClickandBuy International Limited (London)

Kein Service zu erwarten, aber Inkassoschreiben

Ich habe Mitte Oktober mittels ClickandBuy eine Hundejacke bezahlt und habe dann auf die Ware gewartet.

SCHLAGWORTE

Leider kam innerhalb acht Wochen keine Ware vom Verkäufer, auch nach mehrfacher Nachfrage nicht. Auch ClickandBuy hat nicht reagiert. Ich habe dann das Geld zurück gehen lassen, damit nichts verloren ist. ClickandBuy hat sich dann umgehend gemeldet und das Geld nach gefordert und natürlich sofort 15,-- € Rücklaschriftgebühren sowie Bearbeitungsgebühren von 7,50 € erhoben. Ich habe dann ClickandBuy mehrfach angeschrieben und um Hilfe gebeten, da vom Verkäufer keine Antwort kam. Das einzige was ich von ClickandBuy immer wieder erhalten habe waren identische E-Mails, egal, was ich geschrieben habe. Netter weise wurde dann auch umgehend mit dem Inkasso gedroht, was ich eine Unverschämtheit finde in diesem Fall.

Nach einiger Bemühung habe ich endlich erreicht, dass der Verkäufer eine Stornomeldung gemacht hat und ClickandBuy hat dies auch bestätigt und damit dachte ich eigentlich, dass die Sache erledigt ist. Aber leider falsch gedacht.

Kurze Zeit später habe ich dann ein Schreiben vom Inkassobüro erhalten, in dem die 15,-- € Rücklastschriftgebühr und die 7,50 € Bearbeitungsgebühr gefordert werden und natürlich hat das Inkasso sehr hohe Gebühren mit aufgeführt. Ich soll nun 70,-- € bezahlen, das ist eine Frechheit.

Ich würde erwarten, wenn ich jemanden zwischen eine Zahlung schalte, dass man auch Hilfe erwarten kann, weil, sonst benötige ich so jemand nicht. Der Service von ClickandBuy ist das allerletzte.

Ich werde sicher nicht bezahlen.

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Meine Forderung an ClickandBuy International Limited: Rücknahme der entsprechenden Gebühren und ich will nie mehr ein Schreiben vom Inkasso diesbezüglich erhalten


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Kommentare und Trackbacks (7)


16.02.2013 | 13:37
von ReclaBoxler-4580228 | Regelverstoß melden
Bleiben Sie hart, zeigen Sie es dieser Mafia.

16.02.2013 | 18:38
von Barzahler | Regelverstoß melden
Sofern Sie eine Rückbuchung des Geldes ohne die Storno-Meldung des Verkäufers veranlassen, ist diese zunächst einmal "unzulässig", egal ob nun geliefert wurde oder nicht. Daher ist C&B erst einmal im Recht und berechnet Ihnen die Rücklastschrift.

Senden Sie den Fall doch einmal mit allen Unterlagen PER POST und nicht per Email an z. B. die Geschäftsführung von C&B.es sollte sich doch regeln lassen.

16.02.2013 | 20:03
von ReclaBoxler-7342101 | Regelverstoß melden
Barzahler hat es schon geschrieben, Sie hätten vor der Rückbuchung unbedingt erst eine Frist setzten müssen.

Erst einmal an den Verkäufer. Und wenn der nicht reagiert erst einmal einen Fall bei Click and Buy eröffnen müssen.

Wenn sich da auch nichts tut, hätten Sie Click and Buy eine Frist zur Rückzahlung setzten müssen. Und wichtig, in dieser darauf hinweisen, wenn am Tage X das Geld nicht zurück gebucht wurde, dann lassen Sie die Lastschrift zurück gehen. Und erst nach dieser Frist, hätten Sie zurück buchen dürfen, ohne das Sie verpflichtet wären, Click and Buy die Kosten für die Rücklastschrift zu erstatten.

Höchstens über die Höhe könnte man noch Streiten. Insbesondere vom Inkassobüro. Die sind vermutlich etwas zu hoch.

27.02.2013 | 15:54
von Monika Skarke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist schade das von Click and Buy bisher immer noch keine Stellungnahme erfolgt ist. Mit mir persönlich wurde auch keine Kontakt aufgenommen.


19.03.2013 | 14:23
von Monika Skarke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiter keine Lösung in Sicht, nur nochmal ein weiteres Schreiben vom Inkasso über die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens.


04.05.2013 | 21:25
von Monika Skarke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Click and Buy hat sich gemeldet und das Inkasso zurück genommen. Bisher auch keine weiteren Schreiben vom Inkasso.


07.11.2014 | 12:18
von ReclaBoxler-7285484 | Regelverstoß melden
Ein Schadensminderung ist zumindest von 15€ auf 5€ pro Rücklastschrift möglich. Click & Buy hat sich kulant gezeigt und mein Konto mit 20€ ausgeglichen, da es sich um 2 Rücklastschriften gehandelt hat. Somit konnte ich die Unkosten von 30€ auf 10€ drücken. Folgendes Musterschreiben kann man hierbei verwenden:

----------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen hiermit mit, dass der aktuelle Stand meines Kundenkontos (Kd. -Nr. XYZ) Ihres Unternehmens für mich nicht nachvollziehbar und in meinen Augen nicht gerechtfertigt ist. Ich beziehe mich auf die Rücklastschriftgebühren in Höhe von jeweils 15,00 € Ihrer E-Mail vom xx. xx.2014 [und xx. xx.2014. ]

Mir erscheint mir eine pauschale Rücklastschriftgebühr von 15 € erheblich unverhältnismäßig. In EDV-gestützten Systemen ist für eine automatisierte Erstellung einer Mahnung meiner Ansicht nach von einen derartig hohen Betrag auch inklusive Porto (Stichwort: Großkundenrabatte) nicht auszugehen. Nach BGHZ 66, 112 ff. hat ein Gläubiger keinen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Bearbeitungs- oder Mahngebühren, es darf lediglich der tatsächlich verursachte Schaden in Rechnung gestellt werden. Bitte übermitteln Sie mir daher geeignete Belege, aus denen die tatsächlich verursachten Kosten hervorgehen.

Als langjähriger Kunde bin ich von diesem Vorgehen sehr verärgert und zutiefst enttäuscht.

Ich verweise zudem an dieser Stelle auf eine gültige Rechtsprechung auf welche ich im folgendem Artikel der Deutschen Verbraucherschutzvereins gestoßen bin:

www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html

Ich werde umgehend den eigentlichen Zweckbetrag in Höhe von x, xx € plus jeweils 5€ an Rücklastschriftgebühren (unter Vorbehalt) [und die geforderten x, xx€ an Mahngebühren (unter Vorbehalt) ] (insgesamt xx, xx €) überweisen und hoffe auf ihr Zuvorkommen um zu einen gutmütlichen Abschluss zu gelangen.

Max Mustermann
---------------------
Click & Buy wird, darauf hin einwerfen, dass der Gerichtsstand in England sei und man sich ausdrücklich auf die AGB und der Gebührentabelle eingelassen hat.

Das ist zwar richtig, aber dennoch anfechtbar. Man kann darauf mit folgenden Inhalt entgegen argumentieren. Man sollte den Betrag in der ersten Mail bereits bezahlt haben.

------------------
"Eine Restschuld von x, xx € verbliebe noch aus ihrer Perspektive, welchen nach deutschem Recht nichtig ist, falls sie diese tatsächlich über ein Inkassobüro bei mir einklagen wollen würden. Zwecks gütlicher Einigung bitte ich Sie nochmals kulanterweise diese Restschuld auf meinem Konto auszugleichen. "
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