Stromio GmbH (Magdeburg)
Zweimalige Strompreiserhöhung wegen EEG in 5 Monaten
Bestell-/Kundennummer: 11156862/121774948
Ich bin seit 01.05.2012 Kunde bei Stromio GmbH.
Bei Vertragsbeginn wurde mir ein Arbeitspreis von 0,2279 Cent Brutto zugesichert.
Am 26.11.2012 bekam ich eine Mail von Stromio mit der Erhöhung meines Strompreises zum 01.01.2012 um 2,365 Cent, was ca 10,5% ausmacht.
Heute, am 15.03.2013 bekomme ich erneut Post von Stromio, dass mein Strompreis wegen des EEG am 01.05.2013 erneut angehoben wird, auf einen unglaublichen Arbeitspreis von sage und schreibe 0,3054 Cent.
Das ist eine insgesamte Strompreiserhöhung von ca. 35 % innerhalb von nur 5 Monaten,
die angeblich wie geschrieben wird durch das EEG zustande kommen soll. Aber Stromio will mich vertrösten, oder sollte ich sagen für dumm verkaufen, sie legten ihrer Ankündigung einen Reisegutschein bei.
Wir sind sehr gespannt, ob Stromio nach einem Jahr Vertragslaufzeit auch tatsächlich die versprochenen 25% Rabatt auf der Endabrechnung berücksichtigt und uns wieder ausbezahlt.
Da fällt es mir schwer zu beschreiben, wie veräppelt ich mir vorkomme. Selbstverständlich werden wir uns einen neuen, diesmal hoffentlich ehrlichen Anbieter suchen.
Danke Stromio
08.04.2013 | 14:44
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Ich habe 5 Kündigungen geschrieben und jeweils um Bestätigung gebeten.
Keine Reaktion von Stromio.
2 Kündigungen per E-Mail.
2 Kündigungen per Fax
1 Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
0 Reaktion von Stromio. Auf so einen miesen Service setze ich einen dicken Haufen.
Auf diese E-Mail an Stromio vom 24.11.2012
> Sehr geehrte Damen und Herren
>
> ich habe heute die E-Mail mit der *Aktuelle Informationen zu meinem Stromliefervertrag (Bestellnummer: ; Vertragskonto: ) erhalten,
> in welcher Sie eine Preiserhöhung für Jan2013 ankündigen.
>
> Wie auf der nachfolgenden Übersicht bestätigt, hatte ich bei Vertragsabschluß eine einjährige Preisgarantie mit Ihrem Unternehmen vereinbart.
>
> Ich bitte um eine Mitteilung, wieso Sie sich nicht an die Vereinbarung halten.
>
> Hochachtungsvoll xxx
erhielt ich folgende Antwort und hatte daraufhin den Dauerauftrag wie gefordert erhöht, da ich nach meinen schlechten Erfahrungen erkannt habe, die ich in der Vergangenheit mit den Stromanbietern FLEXSTROM sowie PrioStrom
de.reclabox.com/beschwerde/40875-prio-services-neus-guthabenerstattung
gemacht habe, dass wir letztendlich doch zahlen müssen.
----- Original Message -----
From: kundenservicestromio.de
To: xxx
Sent: Tuesday, November 27, 2012 9:06 PM
Subject: Allgemeine Anfrage - Vertragskonto: xxx Vorgangsnummer: xxx
Sehr geehrte Frau xxxx
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.11.2012.
Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass Sie am 05.07.2012 sich ein eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten gesichert haben.
Bei der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage) und der StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung-Umlage) handelt es sich um sogenannte hoheitliche Belastungen, deren Höhe in Ihrem Strompreis jeweils fest eingestellt ist. Die Belastungen aus den Umlagen kommen nicht uns als Stromanbieter zu Gute, sondern werden in einem Umlageverfahren an die Produzenten erneuerbarer Energie, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bzw. zum Ausgleich individueller Netzentgelte vergütet.
Leider können wir daher zu unserem Bedauern nicht darauf verzichten, den Anstieg der hoheitlich veranlassten Belastung in unveränderter Form an Sie als Stromkunde weiterzureichen.
Ihr Vorteil: Jede Senkung oder Abschaffung dieser Bestandteile in der Zukunft führt automatisch auch zu einer Senkung Ihres Strompreises.
Die aktuelle Höhe dieser Preisbestandteile können Sie beispielsweise über www.eeg-kwk.net/ in Erfahrung bringen.
Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes mit Ankündigungsfrist ist in diesem Fall nicht notwendig, da gesetzliche Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen unabhängig davon weiterberechnet werden können. Vergleichen Sie dazu zum Beispiel eine mögliche Veränderung der Mehrwertsteuer.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir hierzu besonders deutlich und transparent gestaltet. Die jeweils aktuelle Version können Sie unter www.stromio.de/agb einsehen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Es werden keine Anstalten unternommen eine Endabrechnung zu erstellen und bisher ist der versprochene und vertraglich zugesicherte Bonus nicht verrechnet oder gar ausgezahlt worden.
Auch meine neuer Stromanbieter scheint schwierigkeiten mit Stromio zu haben, was den Anbieterwechsel angeht.
Die Stromio GmbH ist wirklich nicht empfehlenswert und scheint es auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen.
Stromlieferanten geben diese Strompreiserhöhungen lediglich an die Kunden weiter (siehe AGB: eingeschränkte Preisgarantie).
Soweit dem Beitrag hier zu entnehmen ist liegt die Schlussabrechnung nach Vertragsbeendigung noch nicht vor - wozu also eine Beschwerde wegen Nichtzahlung eines Neukundenbonus der ja erst in der Abrechnung erfolgen kann?
Das Vertragsverhältnis wurde von mir nach einem vollen Belieferungsjahr gekündigt. Da Stromio nicht auf Anschreiben reagiert, gehe ich von einem Vorsatz des Betruges aus. Denn es wird weder eine ordentliche Endabrechnung erstellt, noch bestehendes Guthaben ausbezahlt. Daher haben wir uns nun dazu entschieden Strafanzeige wegen Betrug zu stellen und werden diesbezüglich unseren Rechtsanwalt einschalten.
Stromio hat bis zum heutigen Tage einen Betrag von ca. 270,00 Euro unterschlagen und um diesen werden wir so einem fragwürdigen Unternehmen keinesfalls schenken.
Die unzähligen Beschwerden in Internetforen lassen kaum einen Zweifel, dass Stromio absichtlich "unsauber" arbeitet, bewusst versucht seine Kunden arg zu täuschen.
Den ganzen Ärger hatte ich nun schon mit mehreren "Stromanbietern" und von keinem habe ich mich bisher verschaukeln lassen. Das werde ich mir auch diesmal nicht bieten lassen.