Familienkasse Oberhausen (Oberhausen)
Ablehnung von Kindergeld
Vor mehr als acht Wochen habe ich einen Antrag auf Kindergeld für meinen 24jährigen Sohn eingereicht.
Er seine Ausbildung zum Bachelor noch nicht abgeschlossen hat. Vor Abgabe des Antrages erkundigte ich mich telefonisch bei der Kindergeldkasse, ob überhaupt noch ein Anspruch vor folgendem Hintergrund besteht:
Mein Sohn, 1988 geboren, begann im September 2009 ein Bachelor-Studium, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre, Ausbildung zum Hotel- und Touristik-Manager.
Während des dualem Studiums besuchte er die Wirtschaftsakademie und abwechselnd das Hotel, wo er den Praxisteil absolvierte. Im September 2012 war der praxisbezogene Teil abgeschlossen und er wurde zur Probe eingestellt, aber im Februar 2013 gekündigt.
Den theoretischen Teil der Ausbildung ist noch nicht abgeschlossen, weil er noch zwei Abschlussarbeiten zu Ende bringen muss.
Vor diesem Hintergrund beantragte er Arbeitslosengeld II, was auch bewilligt wurde, ihm aber das Kindergeld angerechnet wurde, weil er laut Arbeitsamt noch Anspruch bis zur Vollendung des 25ten Lebensjahr hat. Da der Bewilligungsbescheid des Kindergeldes bis heute fehlte, legte er dagegen Einspruch ein, der auch zu seinen Gunsten entschieden wurde.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Nachdem ich der Familienkasse unzählige Gespräche, Telefonate, E-Mails, Faxe mit diesem Hintergrund zur Verfügung gestellt hatte, bekam ich einen Ablehnungsbescheid mit dem Hinweis, dass eine Bestätigung der Wirtschaftsakademie sowie ein Bescheid des Jobcenters fehle, woraus hervorgeht, dass er Ausbildungsplatz suchend ist.
Es liegt der Kindergeldkasse der Bewilligungsbescheid des Jobcenters vor, und nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist er dort noch immer als Auszubildener geführt, da seine Bachelorarbeit noch nicht abgeschlossen ist. Diese Bachelorarbeit ist an kein Zeitlimit gekoppelt, diese kann er nach schreiben, wann er möchte. Ziel ist für ihn aber der September 2013.
Dies alles wurde auch der Familienkasse so mehrmals mitgeteilt und auch telefonisch bestätigt, dass er einen Anspruch, zurückliegend bis September 2012, habe.
Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen die Ablehnung und bitte um zügige Bearbeitung und Auszahlung.
- hat Ihr Sohn einen eigenen Hausstand?
- lebt er noch bei Ihnen?
- warum hat er Anspruch auf ALG?
- wenn man Geld vom Staat bezieht, dann zählt alles als Einnahme
- willkommen in der realität
Das Problem wird Ihnen hier keiner lösen können, als Tipp habe ich da nur, nur wer schreibt der bleibt.
Sollte alles keinen Erfolg bringen, dann bleibt nur eine Klage!
Beschwerde ist noch nicht gelöst