Durch DBV Deutsche Beamtenversicherung gelöste Beschwerde. | 656 Views | 08.06.2013 | 20:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1736811

DBV Deutsche Beamtenversicherung AG (Wiesbaden)

DBV erstattet keine homäophatischen Medikamente

Bestell-/Kundennummer: 495442625x

Ich bin seit vielen Jahren in regelmäßiger Behandlung bei einer Heilpraktikerin und habe damit im Gegensatz zur sogenannten Schulmedizin sehr gute Erfolge. Die DBV Krankenversicherung hat nunmehr erstmals Ausgaben für Heilpraktikerin und homäophatische in Höhe von ca. 292 € nicht erstattet. Als Begründung gibt sie an, dass hierfür keine wissenschaftlichen Tests vorlägen. Die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen habe ich jedoch mit meinem letzten Schreiben dorthin geschickt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DBV Deutsche Beamtenversicherung AG: Erstattung von 292, 14 € + Zinsen seit 29.1.2013 + Anwaltskosten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


09.06.2013 | 09:05
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Worüber beschweren Sie sich eigentlich?

Hat die DBV (AXA) die Leistung bedingungsgemäß zu erstatten oder nicht? Dazu schreiben Sie leider nichts.

Wenn die das bisher gemacht haben, obwohl es gem. den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen nicht versichert ist, nennt man das Kulanz. Kulanz hat aber keine Wirkung für die Zukunft.

09.06.2013 | 13:10
von ReclaBoxler-1736811 | Regelverstoß melden
Die DBV erstattet vertragsgemäß auch homäophatische Medikamente. In meinem Fall behauptet sie jedoch, dass für 'meine' Medikamente keine wissenschaftlichen Tests vorlägen. Ich habe jedoch vom Hersteller die Ergebnisse solcher Tests erhalten und der DBV vorgelegt. Die DBV erkennt diese jedoch nicht an.

09.06.2013 | 16:27
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Wenn dem so ist, wie Sie schreiben, wenden Sie sich doch einfach an den Ombudsmann. Genau für diese Fälle ist er der richtige Ansprechpartner.

11.06.2013 | 08:19
von ReclaBoxler-1736811 | Regelverstoß melden
Ich bereite derzeit eine Klage vor. Ich habe eine mehrwöchige Korrespondenz mit der DBV hinter mir, bei der sich die DBV als äusserst uneinsichtig erwiesen und teilweise haarstreubende Argumente vorgebracht hat. Ich habe die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.

11.06.2013 | 12:30
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Kann man natürlich machen, dann ist der Ombudsmann für alle Zeiten außen vor.

Ich wäre diesen Weg nicht gegangen. Denn wenn der Ombudsmann eine Kostenübernahme empfiehlt, weil man die Bedingungen auch zu Ihren Gunsten auslegen könnte, dann ist die DBV daran gebunden.

Wenn der Ombudsmann die Haltung der DBV bestätigt, steht einem immer noch der Klageweg offen, wobei dann vieles dafür spricht, dass die Rechtsprechung nicht anders entscheidet.

Der Vorteil der Einschaltung des Ombudsmanns liegt auf der Hand. Er kann eine Zahlung empfehlen, auch wenn die Rechtslage eher für die DBV spricht. Die Empfehlung ist bei dieser Größenordnung dann bindend.

16.06.2013 | 10:28
von ReclaBoxler-1736811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.06.2013 | 10:45
von ReclaBoxler-1736811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die DBV hat per Post auf meine Beschwerde geantwortet. Die DBV erkennt weiterhin die von mir vorgelegten wissenschaftlichen Testergebnisse des Herstellers der Medikamente nicht an. Eine genauere Begründung gibt die DBV nicht.


28.07.2013 | 10:43
von ReclaBoxler-1736811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.11.2013 | 18:59
von ReclaBoxler-1736811 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich am 12.9.2013 über meinen Anwalt Klage bei dem Amtsgericht Wiesbaden erhoben habe, wurde der geforderte Betrag heute auf meinem Konto gutgeschrieben.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!