Durch PARSHIP gelöste Beschwerde. | 1595 Views | 12.08.2013 | 23:03 Uhr
geschrieben von Grzegorz Felder

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Probleme mit Widerruf

Bestell-/Kundennummer: Vorgang: 130807-001134

Nach 8-tägiger Nutzung habe ich am 07.08.2013 den am 31.07.2013 abgeschlossenen Vertrag für die Premium-Mitgliedschaft widerrufen.

SCHLAGWORTE

Als Antwort habe ich die folgende Berechnung für den Wertersatz bekommen:

Preis-Beispiel: 269,40 EUR (Gesamtpreis bei Einmalzahlung. Für die Berechnung werden 75% herangezogen, also 202,05 EUR) Laufzeit Ihres Produkts (Monate) : 6
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 5
Wertersatz gesamt: 202,05 EUR bei 5 garantierten Kontakten) Wertersatz pro Kontakt: 40,41 EUR

Bereits von Ihnen gezahlt: 269,40 EUR
Rückerstattung: 67,35 EUR Über die Berechnungsmethode für den Wertersatz bei Widerruf wurde ich bei Vertragsabschluss nicht informiert. Diese wurde mir erst nach Widerruf auf meine ausdrückliche Anforderung hin offengelegt. Bei einer Nutzungsdauer des Portals von 8 Tagen, steht der berechnete Preis von EUR 202,05 in keinem Verhältnis zur Gesamtlaufzeit von 6 Monaten bei einem Preis von EUR 269,40 und ist deshalb für mich nicht akzeptabel.

Nicht nur für mich, bei der Verbraucherzentrale Hamburg sind bereits viele Beschewrden über das Verhalten von Parship bei Widerruf eingegangen. Darüber hinaus ist es fast unmöglich, auf dem eigenen Parship-Profil andere Nutzer fairerweise darauf hinzuweisen, dass man selbst keine Nachrichten mehr schreiben und lesen kann. Dies will Parship vermeiden, um den Zähler mit 'Treffern' hochzutreiben. Ein absolut abschreckendes und unfaires Verhalten gegenüber Kunden!

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Erstattung von 5,5 Monatsbeiträgen - also Laufzeitbasiert


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Kommentare und Trackbacks (4)


17.10.2013 | 21:16
von Globetrotter | Regelverstoß melden
Dem kann ich nur zustimmen! Ich habe nach 5 Tagen widerrufen, weil man ziemlich schnell merkt, dass das ganze zu nichts führt, außer einer dicken Rechnung! Wertersatz wird bei mir ebenfalls für 4 von 5 Kontakten berechnet. Auf Nachfrage, welche Kontakte das gewesen sein sollen und wie sich der Wertersatz zusammensetzt, wurde nur unzureichend beantwortet. Im Nachhinein habe ich im Kleingedruckten versteckt entdeckt, was Parship unter einem Kontakt versteht. Ein schlechter Witz, die Systemnachricht über "ein Lächeln" eines anderen Mitglieds als Kontakt zu bezeichnen, oder die Rückmeldung eines Mitglieds, dass es meine Nachricht nicht lesen kann, weil es keine Premium-Mitgliedschaft hat. Ich habe mir das Geld über den Paypal Käuferschutz zurückgeholt und werde nun von einer Inkassofirma mit Briefen genervt, die mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren droht und die Forderung mit Kosten inzwischen auf das Doppelte hochgeschraubt hat. Nur ein weiterer Beweis für die Unseriosität dieser Firma. Fakt ist, ich werde nach Rücksprache mit meinem Anwalt nicht zahlen und abwarten, ob die nach dem Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid aufgeben. Parship dürfte es ziemlich schwer haben, diese Forderungen vor Gericht durchzusetzen, so undurchsichtig und irreführend wie das ganze angeboten wird, aber ich werde es drauf ankommen lassen, da ich rechtsschutzversichert bin.

12.05.2014 | 09:53
von Daniel Boes | Regelverstoß melden
Ich habe wohl das gleiche Problem. Ich habe bereits drei Stunden nach Abschluss der Premium Mitgliedschaft widerrufen. Ich bekam vorher einige, seltsame und übernette Nachrichten. Dieses ominöse anlächeln kommentiere ich jetzt mal nicht, es ist nur sehr verwunderlich das dieses Lächeln sehr oft vorkommt solange man kostenloses Mitglied ist. Nach Abschluss der Premiummitgliedschaft kommt plötzlich nichts mehr. Nur bei einem Kontakt habe ich zurückgeschrieben und seltsamerweise wurde ich genau von diesem Kontakt kurz danach gefragt wie ich Parship finde. Plötzlich kam keine Antwort mehr. Ich finde das sehr unseriös. Ich habe auch mit Paypal bezahlt und werde den Käuferschutz in Anspruch nehmen.Im Moment klagt ja die Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Vorgehen dieser Firma. Mich würde interessieren ob das Inkassounternehmen tatsächlich vor ein Gericht zieht oder ob die sich dann einfach nicht mehr melden sobald man gegen den Mahnbescheid widersprochen hat.

12.05.2014 | 22:08
von Globetrotter | Regelverstoß melden
Es ist leider müßig, darüber nachzudenken, was von Parship vielleicht als kostenpflichtiger Kontakt gewertet wurde. Fakt ist, dass es hierzu keinerlei konkrete Antworten auf Nachfragen geben wird. Soweit ich informiert bin, kann das Inkassounternehmen die Forderung selbst nicht einklagen, da es die Forderung nicht erworben hat, sondern nur als Dienstleister für Parship eintreiben soll. Also weder Parship noch das Inkassounternehmen haben ein Interesse an einer Klage, da sie zum einen keine rechtsverbindlichen Entscheidungen zum Thema Wertersatz wollen (das seit Jahren erfolgreich funktionierende dubiose Geschäftsmodell wäre sofort beendet) und zum anderen mit dem Inkassounternehmen nur Druck aufbauen, da sie leider viel zu oft Erfolg damit haben und die Betroffenen eingeschüchtert und/oder entnervt einlenken und zahlen. Wenn Du gegenüber Parship und dem Inkassounternhemen schriftlich klargestellt hast, dass Du die Höhe und die Rechtmäßigkeit der Forderung betreitest und jegliche Zahlung ablehnst und zur sofortigen Durchführung des Klageverfahrens aufforderst, wird ziemlich schnell Ruhe einkehren. Da das Inkassounternehmen dann keine weitere Kosten für das Mahnverfahren produzieren darf. Ich würde dann auch auf keinerlei Schreiben mehr antworten, da es reine Zeitverschwendung ist. Sollte durch das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden, auf jeden Fall mit einem Einspruch/Widersruch darauf reagieren (muss nicht mal begründet werden). Danach kann Parship nur über den Klageweg versuchen, die Forderung einzutreiben, was nicht zu erwarten ist. Lt. einem Telefonat mit der Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Hamburg, ist denen kein Fall bekannt, wo jemals irgendeine Partnervermittlung versucht hat, den Wertersatz einzuklagen. Eine Entscheidung im aktuell laufenden Klageverfahren der VZHH gegen Parship zum Thema Wertersatz, wird den Spuk hoffentlich bald endgültig beenden.

Ich habe von dem Inkassounternehme seit Monaten nichts mehr gehört und nachdem ich über den PayPal Käuferschutz mein Geld zurück hatte auch nichts gezahlt!

14.04.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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