Durch ZOXS.de gelöste Beschwerde. | 1772 Views | 25.08.2013 | 17:38 Uhr
geschrieben von Kevin Tritt

ZOXS.de (Wesel)

Weder Zahlung noch Rücksendung der Waren!

Bestell-/Kundennummer: #51923

Am 15. Aug. bekam ich eine E-Mail mit der Abwertung einiger eingesandter Artikel.

SCHLAGWORTE

Der Bestätigungs-Link in der o. g. E-Mail wurde definitiv nicht bestätigt, (auch nicht aus Versehen! Das E-Mail-Programm ist grundsätzlich so eingestellt, dass keine klickbaren Links angezeigt werden. Diese Funktion muss zunächst im Programm aktiviert werden.)

Ich erhielt auch keine Verkaufsbestätigung von ZOS. Vielmehr habe ich am selben Tag auf die Abwertung reagiert, indem ich ausdrücklich um Rücksendung der kompletten Lieferung gebeten sowie mich nach den Rücksendebedingungen erkundigt habe.

Am 16. Aug. erhielt ich daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail der Firma ZOXS.

Neben dem „wir bedauern es, dass es leider zu keinem Verkauf gekommen ist. “, wurden mir auch die erbeten Daten wie Kto. Verbindung etc. für den Rücksendebetrag mitgeteilt.

Ich habe den Rücksendebetrag noch am selben Tag überwiesen und dies der Firma ZOXS auch direkt per E-Mail mitgeteilt.

Nachdem ich in den folgenden Tagen weder meine Artikel noch weitere Nachrichten von ZOXS erhielt, fragte ich am 22. August telefonisch bei ZOXS nach. Ich sprach vor Zeugen (über Lautsprecher) zuerst mit Frau M. Diese bestand darauf, dass es zu einem Verkauf gekommen wäre, da ich den Bestätigungs-Link angeklickt hätte. Auf den nachdrücklichen Hinweis, dass ich keine „Verkaufsbestätigung“ sondern eine Bestätigung über den „Nichtverkauf“ erhalten habe, teilte sie mir mit, dass es sich um eine vom System versandte Nachricht handeln würde.

Auf mein beharrliches Wiederholen des Sachverhaltes lautete die Erklärung einige Minuten später, das sie täglich so viele E-Mails erhalten würden, dass sie die nicht alle lesen könne (häh?)

In ähnlichen Worten wurde dieses - nach Weiterleitung - von Herrn R. wiederholt. Erweitert wurde es dann noch durch die Erklärung, dass sich bei ZOXS wohl beide Server mit der Bearbeitung überschnitten hätten und ich deshalb wohl eine automatisch generierte Antwort-Mail erhalten hätte…. (nochmals häh?). Aber man wolle sich nicht streiten, und wie wir uns denn einigen könnten. Mein Vorschlag wurde mit dem Verweis auf die nötige Rücksprache mit dem Geschäftsführer zur Kenntnis genommen.

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Nach 30 min erhielt ich einen Rückruf von Frau M., die mir „ihr Kulanzangebot“ unterbreitete. Sie könnten mir meine Artikel nicht zurücksenden, da diese „schon weitergegeben“ wurden und bieten mir daher nun einen etwas höheren Einigungsbetrag an, der mir aber immer noch zu gering war.

ZOXS hätte auch bereits den zuvor mit der Abwertung festgelegten Kaufpreis an mich überwiesen, nur wäre dieser angeblich wegen falscher Bankverbindung zurückgekommen. (Die im Kundenprofil auf der ZOXS-Internetseite hinterlegten Konto-Daten sind einwandfrei und vollständig!)

Ich sollte nun meine Kontoverbindung zwecks Datenabgleich nochmals telefonisch durchgeben.

Um einer falsch verstandenen Annahme des „Kulanzangebotes“ vorzubeugen, wurde von mir um Vorlesen der doch bei der Firma gespeicherten Daten gebeten. Dieses wurde mir mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert, da man ja nicht wisse wer am anderen Ende der Leitung wäre. (Wiedermal häh? Es war ein Rückruf von ZOXS, nach einem 24 min. Gespräch, in welchem schon Vorgangsnummer etc. genannt wurden!)

Da auch ich an der schnellen Beendigung der Angelegenheit interessiert bin, unterbreitete ich wiederum ein neues Angebot.

Nun hoffe ich noch, bis Dienstag Abend Nachricht von ZOXS zu bekommen, denn sonst geht die Rennerei mit der ARAG wieder los. (Sachverhalt erklären, Anwalt genannt bekommen, Termin machen.)

Über den weiteren Verlauf werde ich alle Interessierten auf dem Laufenden halten.

Meine Schlussgedanken: Nach dem (leider zu späten!) Lesen der sich häufenden Beschwerden über nicht geleistete Zahlungen könnte sich glatt der Eindruck aufdrängen, dass es sich hier um ein sehr "kreatives" Geschäftsmodell handelt. Man unweigerlich zu der Fragestellung, wie viele und welche Wege man neben dem zum Anwalt außerdem zu gehen hat.

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Meine Forderung an ZOXS.de: Rücksendung oder Akzeptierung meines Angebotes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.08.2013 | 09:09
Firmen-Antwort von: ZOXS.de
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr verehrter Kunde,

wie auch bereits hinlänglich per Telefon und E-Mail erklärt, haben wir die IP, samt MESZ gespeichert und somit Ihre Bestätigung gespeichert.

Das was Sie hier betreiben grenzt schon an Verleumdung. Wir haben auf alle Ihre eMails reagiert und lesen auch jede! Wir haben lediglich darauf verwiesen, dass manche eMails nicht direkt beantwortet werden können, weil man gegebenenfalls (gerade in Streitfällen) Rücksprache halten muss.

Die E-Mail mit dem Rückversand war ein menschlicher Fehler, weil die neue Mitarbeiterin nicht nachgeschaut hatte, ob das Geld bereits überwiesen wurde. Dies wurde Ihnen aber auch erklärt und hier würden wir um Verständnis bitten. Schließlich haben Sie einen Tag zuvor das neue Angebot bestätigt und dort wurde auch erläutert, dass nach dem Bestätigen keine "Rückhol-Aktion" mehr möglich ist. Die 3,95 Euro wurden Ihnen ebenso rückvergütet.

Die Ware wird leider nach einem bestätigten Angebot von Mitarbeitern aufbereitet, wegsortiert und geht in den Verkauf oder zur Entsorgung (bei miserabler Qualität). Darum ist es quasi unmöglich dies zu canceln. In manchen Fällen klappt es und sind wir auch bereit dazu, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit eher bei Paketen mit 2-3 Artikeln gegeben.

Wir haben mehrfach betont, dass wir es sogar bevorzugen würden, wenn Sie zum Rechtsanwalt gehen, da Sie sehr viele Unwahrheiten über uns veröffentlichen und ein neutraler Richter über die Sache entscheiden sollte. Wir sind immer zu Kulanzhandlungen bereit, solange die Umgangsform bewahrt wird.

Wir haben Ihnen sogar unter Berücksichtigung Ihres wenig respektvollen Verhaltens 20 Euro mehr überwiesen, obwohl wir das nicht mussten und das Sie uns nun noch diese Dinge an den Kopf werfen ist schon nicht die feine Art.

Ergänzend kritisieren Sie auch noch, dass wir auf den Datenschutz achten und Ihre Daten nicht via Telefon preisgeben. Kreuzigen Sie uns, aber das ist der richtige Weg!

Nutzen Sie die ARAG, machen Sie Ihre Worte wahr und informieren Sie bitte alle über das abschließende Gerichtsurteil!

P. S. Vielleicht hätten Sie die Beschwerden auch zu Ende lesen sollen, dass sich die Fälle meist geklärt haben. Ihre Verdächtigungen sind noch der Gipfel des Eisbergs und tragen zu keiner Lösung bei. Vielen Dank dennoch.

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.08.2013 | 17:44
von ReclaBoxler-8405182 | Regelverstoß melden
Um ZOXS sollte man wirklich einen großen Bogen machen. Mit dieser Firma hatte ich auch schon Probleme.

07.11.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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