Tchibo GmbH (Hamburg)
Tchibo zahlt Guthaben nicht zurück
Bestell-/Kundennummer: 1065700254
Die von Tchibo gelieferte Micro-Anlage war offensichtlich benutzt, außerdem fehlte das Netzkabel.
Leider habe ich den Rechnungsbetrag nach der Lieferung überwiesen, in der Hoffnung, dass Tchibo das fehlende Kabel nachliefern würde. Da es nicht passierte, sandte ich das Gerät unbenutzt nach 5 Tagen zurück. Von Tchibo erhielt ich eine Retourenbestätigung mit dem Betrag des Guthabens, außerdem teilte mir das Unternehmen mit, dass Sie das Geld innerhalb von 14 Tagen zurücküberweisen. Natürlich habe ich das Geld bis heute nicht erhalten.
Auf meine telefonischen Anfragen teilten mir die Mitarbeiter mit, dass sie den Betrag überweisen werden und sie die Überweisung noch einmal “anstoßen” würden. Trotzdem passierte bis heute nichts. Auf meine E-Mails kommt nur die automatische Antwort, eine konkrete Antwort erhielt ich bisher nicht. Weshalb kann das Unternehmen den Kunden ihr Geld nicht postwendend zurücküberweisen? Bei anderen Versandhandelsunternehmen beispielsweise Amazon habe ich das Geld immer innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Rücksendung erhalten.
Jetzt habe ich ein Einschreiben an Tchibo geschickt, einen Termin gesetzt und ein gerichtliches Verfahren angedroht. Mich haben sie in jedem Fall als Kunden für immer verloren.
Andererseits war ich zuerst damit einverstanden, das bereits benutzte Gerät zu behalten, wenn das fehlende Teil nachgeliefert wird. Da die Service-Mitarbeiter mir nicht helfen konnten, habe ich das Gerät zurückgeschickt. Zwar sollte Tchibo zurückgesandte Ware auf Vollständigkeit überprüfen, aber Fehler passieren.
Mich würde interessieren, wie die grandiosen Kommentarschreiber reagieren würden, wenn sie im Handel ein Gerät für 200 Euro kaufen und bezahlen. Am nächsten Tag bringen sie es zurück, weil es nicht mehr gefällt. Sie erhalten eine Gutschrift und der nette Mitarbeiter sagt: “Kommen Sie in vier Wochen wieder, dann erhalten Sie Ihr Geld zurück. ” Sicher würden sie es kommentarlos hinnehmen, denn es steht ja im BGB.