Bauknecht Hausgeräte GmbH (Stuttgart)
Wäschetrockner trocknet nach 1,5 Jahren nicht mehr korrekt
Bestell-/Kundennummer: Vorgang 4911118490
Sehr geehrtes Bauknecht Team,
betreffend unseren Bauknecht Trockner (Kaufdatum 01.09.2011) habe ich bereits im Mai 2013 telefonisch unter der oben genannten Vorgangsnummer reklamiert, dass der Trockner die Wäsche nicht mehr komplett trocknet. Sie kommt immer feucht aus dem Trockner und dabei sind wirklich alle Teile feucht, so dass es nicht an den unterschiedlichen Materialien liegen kann. Auch hat der Trockner im ersten Jahr nach Kauf einwandfrei getrocknet und wir bedienen ihn seitdem nicht anders.
Die Kollegin am Telefon nahm im Mai die Reklamation auf und riet mir nochmals ausgiebig alle Programme durchzutesten und auch zu prüfen, ob die Zeitprogramme funktionieren. Dies haben wir getan mit verschiedenen Wäscheladungen in allen Programmen. Fazit: Normale Beladungen mit z. B. Socken aus Baumwolle oder Baumwollunterwäsche kommen weiterhin feucht raus (und zwar alle Teile und nicht nur einzelne), es sei denn man trocknet im Zeitprogramm für min. 60 Minuten oder länger.
Da die Kollegin beim Telefonat im Mai mir keine Frist genannt hat, haben wir uns erst - nach oben genannter ausgiebiger Prüfung - im September wieder gemeldet. Ich nahm an, dass das in Ordnung sei, da ich den Fehler ja bereits im Mai zum ersten Mal in Ihrem Servicecenter gemeldet hatte.
Ich rief also wieder im Servicecenter an, schilderte unter der mir damals genannten Vorgangsnummer 4911118490 nochmals das Problem und vereinbarte mit der Mitarbeiterin einen Kundendienst-Termin. Ich fragte die Mitarbeiterin auch ausdrücklich, ob es sich hierbei um eine Garantieleistung handelt und sie antwortete mit: "Ja, es sei denn Sie haben den Trockner falsch bedient und er ist dadurch nun defekt".
Der Techniker war am 2.10.2013 hier, wusste von meinem Telefonat mit dem Servicecenter im Mai nichts und hat mir eine Rechnung über 129,90 € überreicht.
Ich bin doch ziemlich erstaunt, dass ich diese nun begleichen soll, wie bereits erwähnt, der Fehler besteht schon länger und ich habe ihn auch innerhalb der Garantiezeit gemeldet (mich aber leider abwimmeln bzw. vertrösten lassen). Zumal der nette Techniker uns auch gar nicht weiterhelfen konnte. Dies ist für uns sehr unbefriedigend, da das Trocknerproblem nun weiterhin besteht, wir aber trotzdem 129,90 zahlen sollen.
Ich appelliere darum an Ihren guten Kundenservice und hoffe, dass Sie diese Rechnung übernehmen werden.
Es ist mir bewusst, dass man als Kunde ab 6 Monaten nach Kaufdatum beweisen muss, dass ein Fehler vorliegt. Das könnte ich in diesem Fall aber tatsächlich nur, indem ich Ihnen die feuchte Wäsche unter die Nase halte, und das geht ja schlecht.
Ich habe diese Beschwerde auch bereits an kundenbreteuungwhirlpool.com gesendet.
Mit freundlichen Grüßen
11.10.2013 | 12:06
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geerte Frau Schwedas,
wir bedauern sehr, dass Sie mit dem Trockner aus unserem Hause nicht zufrieden sind. Unsere Kundenbetreuung wird sich Ihres Problems annehmen und Ihnen per Post unsere Entscheidung mitteilen.
Wir bitten bis zur Klärung um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Bauknecht-Hausgeräte GmH
-Kundenbetreuung-
Somit ist Ihr Garantieanspruch bereits nach 6 Monaten erloschen, da der Defekt beim Kauf des Trockners nicht vorlag. Ich befürchte, Sie müssen die Rechnung zahlen.
Vielen Dank!