967 Views | 14.10.2013 | 18:22 Uhr
geschrieben von Aylin Winecker

Familienkasse Bautzen (Bautzen)

2 Monate alte Tochter soll angeben, wann sie ihre Lehre beginnt!

Ich bin Mutter einer jetzt dreimonate alten Tochter. Se wurde am 17.07.2013 geboren. Da ich wusste, das unsere Ämter viel Bearbeitungszeit brauchen, habe ich den Antrag auf Kindergeld schon vor der Geburt ausgefüllt. Ich musste nur noch den Namen und das Geburtsdatum eintragen - er war somit nach der Geburt vollständig (meiner Meinung nach).

SCHLAGWORTE

Ich wurde entlassen und schickte den Antrag los. Wochen vergingen. Ich rief mal nach 4 Wochen an und fragte nach. Man sagte mir: Der Antrag sei nicht vollständig! Richtig! Es fehle noch ein Formular. Diese hätte man mir zukommen lassen. Informationen über meine Tochter!

Gut dacht ich. Da warten wir mal bis es kommt.

Ein paar Tage später - Post!

Formular: Anlage 1 zum Kindergeld (dieses habe ich mit eingereicht), aber man wolle es trotzdem anscheinend nochmal wissen!

Ich habe gedacht ich muss zweimal lesen!

Man will wissen wann meine Tochter (zu dem Zeitpunkt ein Monat) ihre Ausbildung beginnt und wann sie endet und was sie lernt! Nochmal: geboren 17.07.2013!

Und ob mein Mann und ich ein zu versteuerndes Einkommen von 250.000 Euro hätten!

Müsste ich dann Hartz4 und weitere Unterstützungen beantragen, wenn ich solch ein Einkommen hätte?

Ich schickte also das Formular los. Wochen vergingen!

Ich rief an! Erst sagte man mir, es wären keine Unterlagen da! Schock!

Dann doch. Ich müsste jetzt noch mal 5-6 Wochen warten, ab Eingang der letzten Post!

So, das würde heißen Oktober!

Wir haben Oktober! Und? Nichts!

Immer noch keine Bearbeitung! Ich rief letzte Woche an - man sagte mir das es an den zuständigen Sachbearbeiter weitergegeben wird, mir Dringlichkeit zur Bearbeitung. Die Dame am Telefon verstand es auch nicht! ICH AUCH NICHT!

Gut dachte ich. Warten! Wie schon die ganze Zeit! Heute (14.10.2013) rief ich wieder an!

Und? Richtig! Nichts!

Man müsse erst im Jobcenter nachfragen (schriftlich natürlich - obwohl der Hauptsitz des Jobcenters im gleichen Ort ist), ob mir schon Kindergeld im Voraus gezahlt wurde und ob das Jobcenter einen Rückerstattungsanspruch stellt! So, wie lange dauert das wieder? Reicht da nicht ein Anruf?

Übrigens habe ich diesen Rückerstattungsanspruch schon lange bei mir zu Hause liegen! Jetzt nach Monaten fällt ihnen das ein, das Jobcenter noch zu befragen, obwohl man wusste, das ich Hartz4 erhalte! Dies aber ab November nicht mehr!

Fazit: es geht nur noch um Bürokratismus und nicht mehr um den Menschen der dainter steht! Kindergeld ist ein Festbetrag! Ich weiß nicht, was man da bearbeiten muss!

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Meine Forderung an Familienkasse Bautzen: Bearbeitungszeiträume verkürzen!


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


06.11.2013 | 12:08
von Aylin Winecker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bis zum heutigen Datum immer noch kein Kindergeld! Also nicht gelöst!


06.02.2014 | 13:38
von Christina Landwehr | Regelverstoß melden
Guten Tag, wir würden gern ihr Problem im MDR-Fernsehen thematisieren. Wir wollen die ewigen Wartezeiten und den Bearbeitungstau in Sachsen dokumentieren. Dafür brauchen wir aber Fälle wie Ihren. Bei Interesse können Sie uns gern kontaktieren.
Mail: tv-news spider monkey t-online.de
Tel: 0351 853 14-0
Mit besten Grüßen
Ihr TVnews Team



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