1703 Views | 30.10.2013 | 14:41 Uhr
geschrieben von Lukas Plewnia
Ich bin jetzt ins Ausland gezogen und wollte deswegen ein Sonderkündigungsrecht bei Superfit geltend machen, da ich nicht mehr ins Fitnessstudio gehen kann.
Das ist leider abgelehnt worden, obwohl mir die Mitarbeiterin bei der Hotline von Superfit sagte, dass das möglich sei. Ich fühle mich dadurch von Superfit betrogen.
Meine Forderung an the fitness factory GmbH:
Das Akzeptieren der Sonderkündigung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
wenn Superfit kein Studio an Ihrem neuen Wohnort betreibt und Sie auf Dauer umgezogen sind, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Es gibt ein Urteil dazu:
Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 6 U 164/93)
Wer in einen anderen Ort oder Stadtteil umzieht, kann seinen Sportstudiovertrag kündigen. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
Viel Erfolg.
Beschwerde ist noch nicht gelöst