1687 Views | 04.12.2013 | 16:12 Uhr
geschrieben von Anna Müller

GMX GmbH (Karlsruhe)

Angeblich kostenpflichtigen gmx promail-vertrag geschlossen

Habe bei gmx ein Postfach, wo ich ab und zu reinschaue.

am 22.11.2013 fiel ich fast aus allen Wolken, weil ich im Posteingang eine 2. Mahnung hatte.

Ich HÄTTE im Juli 2013 einen kostenpflichtigen Vertrag auf gmx promail abgeschlossen.

Habe ich aber ganz sicher nicht, habe weder Bestätigungsmail bekommen, noch Rechnung, noch 1. Mahnung.

Habe widersprochen per Mail (vordruckbrief vom verbraucherschutz) und bekam per mail das "kulanzangebot", daß ich nur die offene Forderung (knapp 30 euro mit mahngebühren) bezahlen soll, schriftlich den Vertrag kündigen soll, dann wäre alles okay.

Da ich keinen Vertrag abgeschlossen habe, nicht mal irgendwo mehrfach geklickt habe, habe ich dem auch widersprochen.

Bekam jetzt schriftlich per Post die LETZTE Mahnung.

Was soll ich weiter tun? oder nicht tun?

danke!

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Meine Forderung an GMX GmbH: Stornierung der forderung, umand, lung des postfaches wieder ins kostenlose freemail


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Kommentare und Trackbacks (9)


04.12.2013 | 17:40
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Lesen Sie hier:

forum.computerbetrug.de/threads/ungewollte-web-de-club-gmx-profi-mitgliedschaft-durch-anklicken.6768/

danach lehnen Sie sich entspannt zurück und geiessen ein Warmgetränk Ihrer Wahl. Web.de und Gmx.de versuchen die gleiche Masche.

11.12.2013 | 16:40
von Anna Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nocht NICHT gelöst, letzte Mahnung vor Übergabe an Anwalt zur Einleitung Inkassoverfahren von seitens GMX, Termin zur Zahlung 10.12.2013, ich bezahle nichts und harre der Dinge, die da kommen.


26.12.2013 | 15:10
von Anna Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach meinem widerspruch keine reaktion (ich warte ja noch auf den mahnbescheid? mailbox weiter gesperrt


08.01.2014 | 17:56
von Anna Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach meinem schriftlichen widerspruch mit rückschein (vom 27.11.2013) weiterhin keine reaktion (ich warte ja noch auf den mahnbescheid?) mailbox weiter gesperrt


16.01.2014 | 16:45
von Anna Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute, 16.01.2014, kam von einem inkassobüro (bfs risk  spider monkey collection gmbh aus verl) ein forderungsschreiben über 55,09€.

was nun weiter?


06.02.2014 | 17:06
von Anna Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 29.01.14 kam vom inkassobüro nunmehr eine letzte mahnung über nunmehr 98,30€.

jetzt wird wohl der mahnbescheid als nächstes kommen? hat jemand erfahrungen?

mailbox immer noch gesperrt!

:-(


06.02.2014 | 17:17
von Martin Steger | Regelverstoß melden
Wenn Sie ganz am Anfang wirklich mit dem Muster der Verbraucherzentrale widersprochen haben und den Zugang belegen können (per Fax oder Brief/Einschreiben wäre mit Sicherheit besser gewesen als per Email), brauchen Sie nichts weiter zu tun. Es wird zu 99 % KEIN Mahnbescheid kommen, weil Sie diesem ja ohne Begründung einfach in vollem Umfang widersprechen könnten und es dann zu einer Gerichtsverhandlung käme. Hier wäre GMX hinsichtlich eines rechtswirksamen Vertragsabschlusses beweispflichtig, und das können die nicht. Ergebnis für GMX wäre: Außer Spesen nix gewesen. Bei mir hatte GMX die gleiche Masche versucht - gleich mit 2 angeblichen Verträgen - und nach der Ankündigung der Mahnbescheide kam nie wieder etwas. Habe allerdings das Schreiben der VZ per Fax verschickt (wg. Sendebericht als Nachweis).

29.01.2015 | 17:33
von Anna Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
GMX hat am 10.06.2014 einen Eintrag bei InFoScore gemacht wegen "Einstellung des Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit" und mir somit "Kreditunwürdigkeit" beschert.


04.02.2015 | 12:15
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Da Sie der Forderung widersprochen haben, schlagen Sie gegen GMX mit der großen Keule zurück und nehmen Sie sich einen Anwalt. Der wird sich freuen und eine Strafanzeige gegen GMX wegen dieses rechtswidrigen Eintrags stellen wegen Kreditgefährdung (§ 824 BGB). Ferner steht Ihnen selbstverständlich Schadenersatz zu. Der Eintrag muß auch sofort gelöscht werden. Warten Sie nicht, gehen Sie schnellstens zum Anwalt. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie nachweislich der Forderung bei GMX und bei den Inkassobutzen widersprochen haben. Und hätten Sie meinen Rat vom 4.12.2013 befolgt, wären Sie jetzt nicht an diesem Punkt. Hören Sie wenigstens auf einen Rechtsanwalt.



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