Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 315 Views | 03.02.2014 | 14:22 Uhr
geschrieben von Timo Leisengang

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Falscher Abschlag nach Vertragsabschluss

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich bin am 03.12.2013 in meine erste eigene Wohnung eingezogen und E.ON wurde mir von Freunden empfohlen.

Den Vertrag "DirektStrom" für 1200 KWh habe ich online abgeschlossen, der monatliche Preis beträgt hierbei laut Angaben von E.ON "ca." 31€. Leider habe ich versäumt, den ersten Abschlag zu kontrollieren, Ende Januar sah ich allerdings, dass ein Grundabschlag von 45€ (!) hinterlegt ist und bereits 2mal (Dezember & Januar) abgebucht wurde.

Die erste Supportnachricht wurde nicht beantwortet, daher habe ich mich dazu entschieden, mal beim Kundensupport anzurufen. Die Dame am Telefon war zwar sehr nett, konnte mir aber nicht erklären, warum anstelle der >vertraglich bestätigten

Meine zweite Supportanfrage vom 24.01., in der ich um die Aufklärung bat, warum - wie oben bereits beschrieben - anstelle der (hier weise ich nochmal auf >vertraglich bestätigt

Okay, ich verstehe ja, dass "ca. " immer eine gewisse Preisspanne nach unten/oben heißen kann. aber gleich 14 Euro?

Von der einmaligen Gutschrift von 30€ die man beim Online-Abschluss des Vertrages bekommen soll, sowie generelle Rechnungen, habe ich bisher auch nichts gesehen.

Beim Versuch, eventuell eine Rechnung über den Kundenlogin zu bekommen, bekam ich nur die Meldung dass entweder keine Rechnungen vorhanden sind bzw. die Rechnung vom System nicht freigegeben ist (?).

Ich werde nun zusätzlich monatlich meinen Zählerstand notieren und abgleichen, hoffentlich erwartet mich hier keine unerfreuliche Überraschung.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Lückenlose Aufklärung warum von Beginn an ein falscher Abschlag hinterlegt wurde, Überweisung der Differenz, 30€ Gutschrift wegen Online-Vertragsabschluss


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.02.2014 | 13:44
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Leisengang,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft. Die Abschlagsbeträge haben wir rückwirkend für Sie geändert und überweisen Ihnen die Differenz in den nächsten Tagen auf Ihr Konto.

Den Bonus von 30,00 Euro berücksichtigen wir in Ihrer ersten Jahresrechnung, die im August 2014 erstellt wird.

Wir hoffen sehr, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit gelöst haben und wir Sie zukünftig von unserem Service überzeugen können.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.02.2014 | 11:28
von Timo Leisengang | Regelverstoß melden
Sollte ich dann nicht zumindest darüber informiert werden?

PS: Habe gerade gesehen dass 2 Abschnitte aufgrund der Sonderzeichen abgeschnitten sind. Hoffe es ist ist trotzdem verständlich.

07.02.2014 | 14:06
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


07.02.2014 | 14:08
von Timo Leisengang gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke für die schnelle Lösung!




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