Von PARSHIP beantwortete Beschwerde. | 1554 Views | 18.02.2014 | 22:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2160583

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Nach Widerruf nun Schufa Eintrag

In der Vergangenheit habe ich mich in oben genannter Partnerbörse angemeldet.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich gemerkt habe, dass es doch nicht das Wahre ist, habe ich von meinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch gemacht und dieser wurde auch bestätigt.

Diese Sache war nun für mich "erledigt" und ich machte auch keinen Gebrauch mehr von der extra für diese Seite eingerichtete E-Mail Adresse.

Hier ist wohl nun seitens des Anbieters eine Rechnung versandt worden, wo der schon"bekannte" Wertersatz (für was auch immer) gezahlt werden sollte.

Nachdem ich ja dieses E-Mail Konto gar nicht mehr nutzte, wurden dann wohl auch die folgenden Mails seitens eines Inkassobüros von mir nicht gelesen.

Über den Postweg gingen mir keinerlei Schreiben zu.

Nun habe ich heute mit Erschrecken festgestellt, dass besagtes Inkassounternehmen einen Schufa Eintrag vorgenommen hat.

Stellt sich doch die Frage, ob das Inkassounternehmen nicht verpflichtet gewesen wäre Mahnungen über den Postweg zu senden.

Ein Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet und dieser wird auch Schadensersatz bezüglich des Schufaeintrages und der Folgen fordern.

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Sofortige Löschung Schufaeintrag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.03.2014 | 09:36
Firmen-Antwort von: PARSHIP GmbH
Abteilung: Brand & Communication Abteilung

Im Fall eines Widerrufs erhalten Sie zunächst einmal eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese erfolgt grundsätzlich an die E-Mail-Adresse, die im PARSHIP-Profil hinterlegt ist.

Informationen über offene Beträge versenden wir mehrfach, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Wir gehen – wie viele andere Unternehmen davon aus – dass Kunden ihre E-Mails abrufen statt den Posteingang zu ignorieren. Es hätte sicherlich nicht so weit kommen müssen, wenn auf frühere Nachrichten unsererseits reagiert worden wäre.

Setzen Sie sich bitte über dieses Formular mit uns in Verbindung: bit.ly/1hJqU8w Ein Kollege aus dem Kundenservice wird sich dann umgehend bei Ihnen melden.

Freundliche Grüße
Ihr PARSHIP-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


25.02.2014 | 23:59
von ReclaBoxler-2160583 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.03.2014 | 15:08
von ReclaBoxler-2160583 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Sache liegt einem Anwalt vor


15.03.2014 | 16:17
von ReclaBoxler-2160583 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.03.2014 | 19:04
von ReclaBoxler-2160583 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach meinem gestrigen Telefonat am 28.03 und der erneuten Zusage das sich am besagten Tag jemand meldet, ist wieder nichts passiert. Eine absolute Frechheit ist es, dass ich 3x gefragt wurde ob ich mittlerweile meine Rechnung gezahlt hätte, obwohl ich gar keine Außenstände bei EON habe. Dann wurde ich gefragt ob ich mich in dieser Angelegenheit bereits gemeldet hätte. Ich mache seit dem 07.03 nichts anderes mehr als mich bei dieser Firma zu melden.


29.03.2014 | 19:07
von ReclaBoxler-2160583 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte vorherigen Kommentar löschen, da andere Baustelle ;-) In der Sache Parship wurde mein Anwalt kontaktiert und auf die Forderung wird weiterhin beharrt. Wir werden es jetzt der Verbraucherzentrale Hamburg gleichtun und Klage einreichen.




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