ExtraEnergie GmbH
Strompreiserhöhung, via Mail und als SPAM
Bestell-/Kundennummer: 0135320
Im März 2014 haben wir fernmündlich, anläßlich der fernmündlich geforderten Ablesung der Zählerstände, erfahren, dass unser STromanbieter die Preise erhöht. Im folgenden Schriftverkehr durften wir erfahren, dass eine entsprechendende Benachrichtigung uns bereits im Dezember 2013 erreicht haben soll. (Kam auch letztlich nach Prüfung im SPAM-Ordner an). Folgender Schriftverkehr hat sich nunmehr entwickelt (mein letzter Brief vom heutigen Tag) :
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Sehr geehrte Damen und Herren,
erst einmal Danke für die Information, dass meine Kündigung Ihnen zugegangen und ab 01.04.2015 wirksam sein soll. Nun gut: Da Ihre gegenwärtige Preisanpassung nicht rechtwirksam ist, kommt mir dies auch ganz gelegen. D.h. ich weise Sie an dieser Stelle nochmals auf meine Kündigung der Einzugsermächtigung hin und werde jedwede Abbuchung Ihrerseits zu Ihren Lasten zurück buchen lassen. Abschlagszahlungen auf bisheriger Vertragsbasis werde ich eigenständig vornehmen und nach Erhalt der Jahresabrechnung auch anpassen (zur Tarifkondition, die von mir unbestritten ist)
In Ihrer Mail vom 18.03.2014 meinen Sie, dass es meine Pflicht wäre, Ihre an mich per Mail versandte Nachrichten zu lesen. Grundlage hierfür soll sein, dass ich Ihnen meine Mailadresse mitgeteilt hätte.
Das ist unrichtig. Ich habe mich zu einer derartigen Verpflichtung niemals bewusst hinreißen lassen. Dies war in meinem über Verivox angebahnten Vertragsabschluss niemals Gegenstand gewesen und ich bin auch nicht darauf hingewiesen worden. Lediglich in Ihren AGBs war eine entsprechende Klausel enthalten, die ich jetzt erst im März 2014 wirklich gelesen habe.
Sie teilen per Mail mit, dass es sich bei unserem Vertrag um einen Onlineabschluss handelt und deshalb sämtliche Korrespondenz, die wir aus Ihrem Hause erhalten per E-Mail zuzustellen ist. Hierzu würde ich bitte eine entsprechende gesetzliche Grundlage wissen. Eine solche gibt es meines Erachtens nicht.
Weiterhin tragen Sie nochmals vor, dass ich eine Mitteilung über die Preiserhöhung am 19.12.2013 per E-Mail erhalten hätte und damit die Möglichkeit gehabt unseren Vertrag innerhalb von 4 Wochen zu kündigen.
Hierzu nochmals zwei Aspekte, die ich Ihnen bereits mitteilte andeutete und die Sie in Ihrer Mail weiterhin unberücksichtigt lassen:
- Unwirksamkeit einer Preiserhöhung durch Mitteilung per Email
- Unwirksamkeit einer Preiserhöhung mangels fehlender Transparenz in einer Mitteilung
Zu 1.
Unter Hinweis auf die Urteile des Oberlandesgerichtes Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) ist die Mitteilung von Preiserhöhungen in Form einer Email unzulässig, weil Kunden eine E-Mail leichter als einen Brief übersehen könnten. Daher ist die elektronische Nachricht über die Preiserhöhung nicht als gleichwertig anzusehen.
In mehreren Urteilen (von Juli 2009 und Juli 2010) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt, dass Energieversorger gegenüber ihren Strom- und Gassonderkunden Preise erhöhen dürfen, sofern sie die Preisanpassungsregelungen der Strom- bzw. Gas-Grundversorgungsverordnung unverändert in die Sonderverträge übernehmen. Dies ist jedoch in Ihrem Unternehmen nicht der Fall. Denn bereits Ihre Klausel über Vertragsänderungen widerspricht grundsätzlich dem § 5 Absatz 2 GVV, da hier eindeutig die Briefform vorgeschrieben ist.
Zumindest ist die o. a. Rechtsvorschrift in den AGBs nicht zu Lasten der Kunden anzuwenden.
Ich darf Sie im Übrigen darauf hinweisen, dass Sie sich in Ihren AGBS (2012) im § 8.1 den Regelungen des StromGVV unterworfen haben. Nach § 5 Abs 2 S 2 StromGVV sind Sie verpflichtet, ihre Kunden bei Änderungen der allgemeinen Preise auch brieflich zu unterrichten.
Dies ist hier, unbestreitbar, nicht geschehen.
Zu 2.
Nachdem wir Ihre Mail vom 19.12.13 im März 2014 aufgefunden haben stellten wir fest, dass diese keine übliche Preiserhöhungsankündigung ist.
Als Beispiel hierzu wäre nur die typische KFZ-Versicherung erwähnt. Auf kurzen zwei Seiten werden tabellarisch und sofort überschaubar Preisänderungen mitgeteilt. Dies ist bei Ihnen mitnichten der Fall.
Ihre Mail vom Dezember 2013 entspricht einem Aufsatz über die Preisentwicklungen auf dem Strommarkt mit endlosen Linkverweisen auf diesbezügliche Veröffentlichungen. Zum Kern des Themas, nämlich der von Ihnen beabsichtigten Preisänderung zu Lasten IHRER Kunden, kommen sie nur kurz nachmittig des Textes (nach mehreren Tausend Zeichen).
Dies entspricht keinem seriösen Geschäftsgebahren. Dies widerspricht u. a. auch dem § 41 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Hiernach haben die Lieferanten ihre Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten.
Allein in Folge mangelnder Transparenz Ihrer Email-Nachricht (verborgen in für mich weniger wichtigen Nachrichten) bleibt Ihr Preiserhöhungsverlangen rechtlich wirkungslos.
Ich werde mich künftig passiv verhalten und sehe einer Klage Ihrerseits sehr gelassen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
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24.03.2014 | 16:03
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren ausführlichen Eintrag. Wir möchten Ihnen gern Hilfe in Form eines klärenden Gesprächs anbieten.
Damit unser Expertenteam Sie eindeutig identifizieren kann, möchten wir Sie bitten, uns per E-Mail zu kontaktieren. Bitte schreiben Sie mit dem Betreff "Verbraucherforum" an reclaboxextraenergie.com und geben Sie Ihre Vertragsnummer sowie den Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde an.
Nach detaillierter Recherche werden wir Sie umgehend kontaktieren und über die Optionen bezüglich Ihres Vertragsverhältnisses aufklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
mir erging es ähnlich. Ich habe aber tatsächlich keine Email erhalten.
Lies mal ExtraEnergie Beschwerde 72706.
de.reclabox.com/beschwerde/72706-extraenergie-neuss-versteckte-preiserhoehung-verstoss-gegen-enwg-41-absatz-3
Es gibt einschlägige Urteile und Rechtsvorschriften, auf die ich bei meiner Beschwerde eingegangen bin. Davor sollte man nicht unbedingt die Augen verschließen. Daher bin ich über den abstrusen Kommentar von Marcel erstaunt. Offensichtlich gibt es für ihn beispielhaft auch keine Online-Abo-Fallen, sondern nur User, die nicht lesen können / wollen.
Die Bewertung der Mail von HitStrom als SPAM ist daher gerechtfertigt, weil diese Nachricht zunächst nur als Datenmüll (allgemeine Information Strompreisentwicklungen mit zahlreichen Links zu externen Informationsgebern) zu klassifizieren war und daher in den SPAM-Odner gelangte. Ein mit der Nachricht verbundenes Preiserhöhungsverlangen wurde zwischen dem Text so eingearbeitet, dass dies zunächst nicht auffallen konnte und auch nicht sollte. Dies nenne ich bewusste Täuschung.
Sofern meine Rechtsinterpretation falsch sein sollte, dann wäre ich etwaigen Kommentatoren dankbar, Gegenteiliges sachlich
vorzutragen.
warum diese Diskusion mit Marcel. Wer kennt seine Beweggrüde für die
Kommentare. Ich bin seit einem Jahr mit ExtraEnergie im Streit. Den gleichen Mist, den Sie von ExtraEnergie erhalten, habe ich auch in
meiner Akte. Mir hat die Schlichtungsstelle und die Verbraucherzentrale recht gegeben. Und trotzdem bohren die. Mehrfach
habe ich ExtraEnergie und den Adlatus Inkasso aufgefordert, eine Klage
einzureichen. Und was machen die? Nichts!
Inzwischen ist der Vertrag allerdings gekündigt (28.02.2014) und warte
jetzt auf die Schlussrechnung. Mal sehen, vielleicht kann ich da noch
weitermachen. Zeit und Energie habe ich dafür.
AGB`s und Vertrag lesen und darauf bestehen.
Rainer Lehmann
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Mail vom heutigen Tag bestätigen Sie die Vertragskündigung zum 30.04.2014.
Allerdings bestehen Sie darauf, dass die Preisänderung ab 01.03.2014 gezahlt werden soll, ohne dass Sie auf meine Einwände eingehen. Das nehme ich zur Kenntnis und teile Ihnen hiermit mit, dass ich aus den in meinen letzten beiden Schreiben benannten Gründen Ihre Preiserhöhung nicht akzeptiere. Überweisungen erfolgen deshalb, bis zur rechtlichen Klärung, nicht in der von Ihnen gewünschten Höhe.
Bezüglich Ihrer vorgelegten Jahresabrechnung werde ich Ihnen den entsprechenden Differenzbetrag unter Vorbehalt überweisen, da die Preissteigerungen, die Sie geltend machen, nicht angekündigt worden sind und, anders, als beispielhaft die Mehrwertsteuer, nicht zwingend von Ihren Kunden zu tragen sind, sondern nur alleine auf Grund Ihrer unternehmerischen Entscheidung.
Ebenso werde ich Ihnen für den Monat April einen Abschlag nur unter Vorbehalt überweisen. Diesen habe ich wie folgt ermittelt: . "
Es folgt eine Berechnung und anschließend die Grußzeile
wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. und teilen hierzu Folgendes mit:
Da wir an einer einvernehmlichen Einigung zur Vermeidung weiterer Kosten und Beendigung des Schlichtungsverfahrens interessiert sind, wurde aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
- die Preisanpassung zum 01.03.2014 zurückgenommen.
Ihr Liefervertrag endet zum 30.04.2014 und damit werden Sie bis zu diesem Zeitpunkt zu den ursprünglich vereinbarten vertraglichen Konditionen beliefert.
Die Aufführung der Umlagen ist in den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – hier Ziffer 6.9. - geregelt.
Insofern werden ebenfalls aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
- die Umlagen erstattet.
Der Erstattungsbetrag hierzu beläuft sich auf 226,27 € brutto. Von den zu erstattenden Umlagen wird der Teil, welcher bereits in der Jahresrechnung Nr. 23172617 vom 14.03.2014 mit dem Treuebonus in Höhe von 159,71 € abgegolten wurde, in Abzug gebracht.
Über den Erstattungsbetrag von 66,56 € erhalten Sie kurzfristig eine Einmalgutschrift, welche Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben und bei der Schlussabrechnung berücksichtigt wird.
Wir hoffen, mit Vorgenanntem eine für beide Seiten akzeptable Einigung erreicht zu haben, damit das Schlichtungsverfahren seine Beendigung finden kann. Sie werden höflich gebeten, der Schlichtungsstelle mitzuteilen, dass Ihrer Beschwerde sofort abgeholfen werden konnte.
Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie GmbH
Schlichtungsabteilung
Postfach 974
09009 Chemnitz
Fon: 0800-26 66 611
schlichtungextraenergie.com
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