Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 576 Views | 21.03.2014 | 08:17 Uhr
geschrieben von Dieter Pestrup

Stromio GmbH (Kaarst)

Verstöße gegen § 266 STGB

Bestell-/Kundennummer: 122241709

Man schließt mit Stromio und gas.de Verträge ab. Dann werden ohne ordnungsgemäße Benachrichtigungen oder Information plötzlich höhere Beträge abgebucht. Dieses sind klare Verstöße gegen § 266 STGB. Telefonisch kommt man nicht durch und E-Mails werden gar nicht oder völlig unzureichend beantwortet. Mir blieb nichts anderes übrig, als Strafanzeige gegen den Geschäftsführer zu stellen.

Man sollte sich auch einmal im Bundesanzeiger die erschütternden Bilanzen der Muttergesellschaft der Firma Callax Telecom Holding GmbH und von Fa. Stromio vom Jahr 2011 ansehen. 2012 wurde noch nicht veröffentlicht.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.03.2014 | 12:36
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.03.2014 | 17:08
von ReclaBoxler-2574813 | Regelverstoß melden
Reichen Sie umgehend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie ein -> www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

14.04.2014 | 22:28
von Dieter Pestrup noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio begründet seine Rechtsverstösse mit seinen AGB's. Diese AGB's verstoßen gegen das Urteil der Europäische Gerichtshof (EuGH) vom 31. März 2013 (Az.: C-92/11. Von daher arbeitet Stromio und auch gas.de mit ungültigen AGB's. Abmahnungen hiergegen sind zu den zuständigen Behörden unterwegs. In mehreren Urteilen (von Juli 2009 und Juli 2010) hatte der BGH festgestellt, dass Energieversorger die Preise gegenüber ihren Strom- und Gassonderkunden erhöhen dürfen, sofern sie die Preisanpassungsregelungen der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) unverändert in die Sonderverträge übernehmen. Dieses trifft auf keinen Fall zu bei Stromio und gas.de. Von daher werde ich nur die Erhöhungen anerkennen, die den gesetzlichen Strom/Gaspreiserhöhungen entsprechen.


07.05.2014 | 07:03
von Dieter Pestrup noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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