Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 157 Views | 02.05.2014 | 08:50 Uhr
geschrieben von Susann Müller

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Abstellgenehmigung im Februar 2014 erteilt Fahrer keine Kenntnis

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 26. Februar 2014 eine Abstellgenehmigung an Ihr Haus geschickt (Kopie liegt uns vor), von der unser Zusteller bis jetzt noch keine Kenntnis hat, obwohl mir mehrfach am Telefon Ihres Kundendienstes versichert wurde, dass die Abstellgenehmigung im System hinterlegt ist und angeblich wiederholt an die Niederlassung weitergegeben wurde.

SCHLAGWORTE

Wir haben das Glück, einen sehr freundlichen und überaus korrekten Zusteller in unserem Gebiet zu haben, der sich an seine Vorschriften hält und deshalb die Pakete nicht am vereinbarten Ort lässt, ohne Anweisung seiner Niederlassung. Deshalb bitte ich Sie, endlich zu veranlassen, dass unser Zusteller diese Abstellgenehmigung, die ihm und uns die Zustellung erleichtert, endlich offiziell bestätigt bekommt.

Noch am Rande: Da mir bewußt ist, dass Ihrem offensichtlich extern beauftragten Kundendienst enge Grenzen gesetzt sind und ich hier überaus unterschiedliche Erfahrungen in Sachen Freundlichkeit und Motivation gemacht habe, wollte ich es direkt in Ihrer Zentrale in Hamburg versuchen, um meiner Abstellgenehmigung nachzuforschen. Heute Vormittag durfte ich dann die Erfahrung machen, dass selbst die unfreundlichsten Mitarbeiter Ihres Kundendienstes (von denen es allerdings auch sehr freundliche und hilfsbereite gibt) es nicht an Arroganz und Unfreundlichkeit mit diesem Herrn an der Zentrale aufnehmen können. Leider habe ich nicht das Gefühl, dass es sich bei diesem vor Selbstgefälligkeit strotzendem Exemplar um einen Einzelfall handelt. Und sollte sich darin Ihre Unternehmenskultur und Kundenorientiertheit wiederspiegeln, ist mir jetzt auch klar, weshalb Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere die der Niederlassungen, so hermetisch abriegeln.

Bislang dachte ich, sie müssten vor den, wie das Internet und Hörensagen Glauben machen, zahlreichen unzufriedenen und genervten Kunden geschützt werden. Jetzt ist mir aber klar, dass womöglich das Gegenteil der Fall ist.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Einhaltung der Abstellgenehmigung bzw. deren Bestätigung gegenüber der NL und dem Zusteller


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.05.2014 | 09:38
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo Frau Müller,

wir bedauern, dass Sie Anlass zur Beanstandung unseres Service haben und entschuldigen uns in aller Form für das unfreundliche Verhalten der Mitarbeiter am Telefon.

Ein Grund für eine Nichtbeachtung einer Vollmacht, kann die Tatsache sein, dass die Adressdaten vom Abender nicht wie vom Empfänger in der Vollmacht hinterlegt, auf dem Paketschein angegeben sind. Dann erhält der Zusteller keinen Hinnweis auf eine vorliegende Vollmacht in seinem Lesegerät.

Gerne möchten wir Ihren Vorgang prüfen und bitten Sie uns per socialmedia spider monkey hermes-europe.de mit dem Betreff "ReclaBox ID 77410" zu kontaktieren. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten.

Vielen Dank!

Ihr Hermes-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.05.2014 | 12:06
von Susann Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Socialmedia-Team von Hermes ist sehr kundenfreundlich und geht sehr schnell und persönlich auf Beschwerde ein.




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