266 Views | 21.05.2014 | 12:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7369514

LG Electronics Deutschland GmbH (Ratingen)

Waschmaschine: Lagerschaden nach 2 Jahren und 1 Monat

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ca. einen Monat nach Ablauf der zwei jährigen Gewährleistung weist meine Waschmaschine einen durch Ihren Elektroservice diagnostizierten Lagerschaden auf. Der Kostenvoranschlag zur Reparatur des Schadens (Material und Reparatur) weist höhere Kosten auf, als der Neuwert der Maschine. Somit darf ich in diesem Fall, durch Ihr Haus bestätigt, von einem wirtschaftlichen Totalschaden sprechen.

Die Waschmaschine wurde unterdurchschnittlich in den zwei Jahren verwendet. Meine Recherchen ergaben darüber hinaus, dass ein Lagerschaden durch andere Waschmaschinenhersteller nach dieser unüblich kurzen Laufzeit und so kurz nach erlöschen der Garantie/Gewährleistung als sehr ungewöhnlich eingestuft wird und die Reparatur bzw. ein Ersatz der Maschine auf Kulanz gehandhabt wird.

Anders jedoch in Ihrem Hause. Sie erklären sich maximal bereit, die Materialkosten zu übernehmen, wenn, und nur dann, wenn die Maschine durch ein mit Ihnen kooperierendes Elektroserviceunternehmen die Maschine repariert wird.

Dies ist umso erstaunlicher, als der Motor der Maschine eine Garantie von 10 Jahren hat.

Ihr Vorgehen lässt mich äußerst ratlos zurück. Seit meiner Meldung des Schadens sind bereits ca. vier Wochen vergangen. Es war bereits abenteuerlich, bis Ihre Rückmeldung und Bedingung der Materialkostenübernahme überhaupt eintraf.

Nach meiner Meldung des Schadens geschah zunächst ca. 1.5 Wochen gar nichts. Erst nach meiner erneuten Meldung informierte man mich, dass ein Eletroservice Ihres Hauses die Maschine besichtigen müsse um einen Kostenvoranschlag der Reparatur zu erstellen. Nach dem ich aktiv nachfragte, ob damit Kosten verbunden seien, erfuhr ich, dass damit Kosten zwischen 60 und 90 Euro verbunden sind. Diese müsse ich im Normalfall auch selber tragen. Darüber hinaus teilte man mit, dass Kostenvoranschläge anderer - von mir frei gewählter Unternehmen - nicht akzeptiert würden. Bereits dieses Vorgehen scheint mir äußerst unseriös. Erfreulich war jedoch, dass kurz nach dem Telefonat - ungefragt und ohne Besichtigung des Schadens - ein Kostenvoranschlag mit Diagnose des Schadens durch Ihr Eletroserviceunternehmen eintraf.

Nach Einsendung des Voranschlags, der wie beschrieben, teurer war als die Maschine zum Zeitpunkt des Kaufes, und meine Bitte um Entschädigung, informierten sie nun über Ihre Bedingungen der Entschädigung.

Aus meiner Sicht sind diese zu hinterfragen. Ihre Bedingung scheint mir fragwürdig: Denn sie würden ausschließlich die Materialkosten - nicht jedoch die Reparaturkosten in Höhe von ca. 45 Prozent der gesamten Reparaturkosten - übernehmen. Und dies ausschließlich unter der Voraussetzung, das die Maschine durch Ihren Elektroservice repariert wird.

Sicher verstehen Sie, dass diese Handhabung eines offensichtlichen Materialfehlers mich als Kunden mehr als unzufrieden zurücklässt.

Vermutlich ist Ihnen auch nachvollziehbar, dass ich nun, ca. vier Wochen nach Schadenmeldung, eine neue Maschine (nicht von Ihrer Marke.) erworben habe.

Ich möchte Sie nun freundlich bitten, den Schaden an der Maschine vollumfänglich - zumindest jedoch den Zeitwert (max 10% Abschlag) - zu erstatten ohne dabei Bedingungen zu Reparatur und/oder Wahl des Elektroservices zu stellen.

Auf Ihre Antwort in diesem Forum freue ich mich.

Mit bestem Dank

MK - KW

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.06.2014 | 07:33
von ReclaBoxler-7369514 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine Beschwerde erfolgte bislang keine Reaktion durch das Unternehmen. Da LG bislang hier auf keine Beschwerde reagierte, ist dies auch nicht mehr zu erwarten. Allerdings ist auch dies aus meiner Sicht eine Art Werbung für ein Unternehmen. Manch Werbung ist positiv, andere weniger. Letztlich entscheidet auch Jeder, der etwas kauft, über den Erfolg eines Unternehmens mit. Ich ziehe hieraus meine Konsequenzen und unterstütze nicht den weiteren Erfolg des Unternehmens.


21.06.2014 | 07:42
von ReclaBoxler-7369514 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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