737 Views | 23.05.2014 | 12:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1424491

MY-HAMMER Aktiengesellschaft (Berlin)

My-Hammer löscht Auftragserteilung kommentarlos

Bestell-/Kundennummer: 5805994

Bei My-Hammer habe ich eine Ausschreibung veröffentlicht, worauf zwei Firmen nach Besichtigung der Baustelle ein Angebot abgaben.

Der einen Firma habe ich am 14.5. den Auftrag auf my-Hammer erteilt. Dies wurde auch im Portal sofort angezeigt.

Wenn ich den Auftrag nun aufrufe, ist die Auftragserteilung nicht mehr sichtbar, das beauftragte Unternehmen auch insgesamt aus my-hammer gelöscht. Der Auftrag wird nun so angezeigt, als ob er nicht vergeben wurde.

Da hier ein juristisch wirksamer Auftrag zustande kam, der durch my-hammer dokumentiert wurde, ist es völlig inakzeptabel, dass eine solche Auftragserteilung - aus welchen Gründen auch immer - verschwindet.

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Kommentare und Trackbacks (7)


24.05.2014 | 13:22
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
Auf die Idee bin ich durchaus gekommen.
Aber wie immer Myhammer den Anbieter jetzt bewertet - ein Auftrag nach BGB ist ja _vorher_ wirksam zustande gekommen.

24.05.2014 | 14:26
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
Ob der Handwerker gegen die AGB eines Dritten - hier myhammer - verstösst, das hat keine Auswirkung auf den von mir an ihn gemäß BGB wirksam erteilten Auftrag.

Wenn er Schwarzarbeit für andere Auftraggeber gemacht hat, gilt das gleiche. Unser Rechtssystem hat keinesfalls die Maxime, dass jemand jegliche Rechte verwirkt, wenn er eines bricht.
Und die Rechte eines Dritten - hier also meine - können dadurch schon gar nicht entzogen werden.

24.05.2014 | 15:49
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
Die AGB von MyHammer können eingegangene Vertragsbeziehungen schon einmal nicht _rückwirkend_ aufheben.
Das Aktenzeichen zu einem anderslautenden Urteil wäre interessant zu erfahren.

Diese AGB konnten bei Auftragsvergabe auch nicht durch mich oder den AN verletzt worden sein, es gibt ja bisher nur den Vertrag.
Also was sollen die Hinweise auf "Schwarzarbeit" bedeuten?

06.06.2014 | 15:42
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion seitens myhammer, das Angebot und der erteilte Zuschlag sind weiterhin nicht sichtbar.


20.06.2014 | 20:42
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.07.2014 | 14:47
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
MyHammer schrieb mir nun:
"Wir bedauern, dass bei Ihrem Auftrag eine Anpassung der Anzeige in Ihrem MyHammer Konto erforderlich war. "
Tatsächlich ist der Auftrag _verschwunden_.
Myhammer erklärt weiter, "dass die aktuelle Anzeige bis zu einer Klärung zwischen [Auftragnehmer] und MyHammer bestehen bleiben wird. "
Damit ist der wesentliche Beleg für den Auftrag nicht nutzbar.
Das Vorgehen von myhammer ist ein klarer Missbrauch der Vermittler-Position, um die man sich dort bemüht.


25.07.2014 | 19:10
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Auftrag wurde bisher nicht sichtbar gemacht.




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